[SN] Beförderung nach Probezeit in Sachsen (Beamte)

Begonnen von Fischiio, 03.12.2024 18:18

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Fischiio

Hallo liebe Beamtenfreunde,

ich habe vor kurzem meine Probezeit (2 Jahre) beendet und werde nächstes Jahr regelbeurteilt. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich nächstes Jahr schon von der A9 in die A10 befördert werden könnte? Ich bin aktuell in der LG 2.1 und seit 2 Jahren in Sachsen aktiv im Dienst.

Casa

Praktischerweise hat das Sächsische Landesbeamtengesetz eine Norm, die mit Beförderung überschrieben ist. Dort findest du die Antwort.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Organisator

Zitat von: Casa in 04.12.2024 08:08
Praktischerweise hat das Sächsische Landesbeamtengesetz eine Norm, die mit Beförderung überschrieben ist. Dort findest du die Antwort.

Na Mensch, wie soll ein Beamter gD denn sowas wissen?😯 Lernt man schließlich nicht in der Ausbildung oder so...

bettelmusikant

§ 27
[...]
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2.vor Ablauf eines Jahres seit dem Ende der Probezeit

Also ja, Beförderung möglich, sofern das eine Jahr abgelaufen ist :)

Admin

ist das so schwer, das Länder-Kürzel [SN] im Betreff voranzustellen? - ich habe es ergänzt. *seufz*

Fischiio

Wow, hier habe ich es ja mit juristischen Genies zu tun. Auf die Idee mit dem SächsBG bin ich tatsächlich schon gekommen. Jedoch regelt der Freistaat Sachsen seine Beförderungen und insbesondere die dafür erforderlichen Mindestdienstzeiten mit Rechtsverordnungen.

Ich dachte in einem Fachforum wäre mehr drin als zu schwätzen und auf Gesetze zu verweisen. Wow.

Fragmon

Zitat von: Fischiio in 23.12.2024 14:48
Wow, hier habe ich es ja mit juristischen Genies zu tun. Auf die Idee mit dem SächsBG bin ich tatsächlich schon gekommen. Jedoch regelt der Freistaat Sachsen seine Beförderungen und insbesondere die dafür erforderlichen Mindestdienstzeiten mit Rechtsverordnungen.

Ich dachte in einem Fachforum wäre mehr drin als zu schwätzen und auf Gesetze zu verweisen. Wow.

Es wurde alles gesagt:
Zitat§ 27
[...]
(4) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2.vor Ablauf eines Jahres seit dem Ende der Probezeit

Eine Beförderungsverordnung gibt es in Sachsen nicht. Nur eine Laufbahnverordnung, die nicht von diesem Grundsatz abweicht. Einzig deine Dienststelle kann abweichende Regelung vereinbaren. Aber da wir deinen Dienstherr nicht wissen, können wir dazu auch nichts sagen.