[Allg] FEMTO Lasik Beihilfe Bayern

Begonnen von Kingrakadabra, 21.01.2025 12:42

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Kingrakadabra

Hallo zusammen,

meinen Recherchen zufolge kann die PKV Kosten für eine FEMTO LASIK übernehmen, die Beihilfe jedoch nicht. Kennt sich hier jemand in der Materie genauer aus? Gibt es z. B. neue Entwicklungen bzgl. Beihilfe und Übernah-me? Kann man ggf. Gutachten etc. besorgen, damit Kosten übernommen werden?

Es sind ja auch Vor- und Nachuntersuchungen nötig. Zahlt hier die Beihilfe ihren Anteil oder ist das dann auch ausgeschlossen, weil es sich ja auch die LASIK bezieht (vll. merkt die Beihilfe das ja auch nicht?)?

Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge.

VG
Hage

Casa

Zitat1. Aufwendungen für chirurgische Hornhautkorrekturen durch Laserbehandlung zur Behebung einer Fehlsichtigkeit sind mit Blick auf das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel grundsätzlich nur dann medizinisch notwendig im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayBhV, wenn der behandelte Augenfehler nicht bereits auf andere, weitaus kostengünstigere Weise - insbesondere durch das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen - korrigiert werden kann.
VG Ansbach, Urteil v. 03.11.2020 – AN 18 K 19.00599


Siehe auch: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBhV-22


ZitatGibt es z. B. neue Entwicklungen bzgl. Beihilfe und Übernah-me?

Nein.

ZitatKann man ggf. Gutachten etc. besorgen, damit Kosten übernommen werden?


Trifft o. g. zu? Dann nein.


ZitatEs sind ja auch Vor- und Nachuntersuchungen nötig. Zahlt hier die Beihilfe ihren Anteil oder ist das dann auch ausgeschlossen, weil es sich ja auch die LASIK bezieht (vll. merkt die Beihilfe das ja auch nicht?)?

Die Untersuchungen sind ebenso nicht medizinisch notwendig. I. E. nein.


Die PKV erstattet die Kosten zum versicherten Anteil. Für den Rest bleibt nur der Beihilfeergänzungstarif oder der eigene Geldbeutel.
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McOldie

Ich hatte keine Problem mit der Erstattung durch Beihilfe und PKV (Kataraktoperation ). Wenn du googelst, findest du Rechtsprechung dazu z.B. VG Köln 10.11.2016 (1 K 3094/16).

Casa

Ein Katarakt kann nicht mit einer Brille behandelt werden.
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Kingrakadabra

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

Das Urteil mit Katerakt habe ich auch gefunden, trifft aber bei einer FEMTO LASIK ja nicht zu.

PKV zahlt wahrscheinlich, Beihilfe reiche ich trotzdem ein. Schadet ja nicht, dort sitzen ja die Profis.

VG
Hage

Gruenhorn

Die Debeka hat bei meiner Frau ohne irgendwelche Zimperlein gezahlt. Die Beihilfe (Bund) nicht. Gezahlt wurde trotz Ergänzungstarif nur der Versicherte Anteil. Aus meiner Sicht ist das richtig, da der Ergänzungstarif nur Kosten übernimmt, die grundsätzlich beihilfefähig sind, wo aber dennoch nicht alles erstattet wird.

Casa

ZitatAus meiner Sicht ist das richtig, da der Ergänzungstarif nur Kosten übernimmt, die grundsätzlich beihilfefähig sind, wo aber dennoch nicht alles erstattet wird.

Mein Beihilfeergänzungstarif zahlt auch für nicht beihilfefähige Leistungen. Das ist der Sinn eines Beihilfeergänzungstarifs.

Beihilfeergänzungstarif
ZitatDie Aufwendungen werden erstattet, sofern diese nicht durch Ansprüche gegenüber der Beihilfe und/oder des Tarifs GRUNDTARIF abgedeckt sind, also auch dann, wenn die nach Tarif GRUNDTARIF erstattungsfähigen
Kosten nicht beihilfefähig sind.
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phili

Bei mir haben Beihilfe und Debeka die Kosten für die ICL (implantierte Kontaktlinsen) ohne Probleme übernommen.
Das ganze muss ca. 2021 gewesen sein.
Laut Aussage meines Augenarztes haben sich da wohl die Grenzwerte verändert, kann mich nämlich erinnern, dass es 2017 nicht mal Zuschüsse für die Brille gab....

Kingrakadabra

Es gibt scheinbar auch Ergänzungstarife, die dann den Rest übernehmen, sprich man bekommt dann 100 % von der PKV erstattet. Ich lass mich einfach überraschen.
Zusage der PKV für 2 Ziffern (GOÄ) ist bereits da, der Rest kann angeblich erst nach Vorlage des OP-Berichtes überprüft werden.