Beschäftungszeit TVöD K Inklusive Ausbildungszeit?

Begonnen von Intensivpflege123, 27.01.2025 11:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Intensivpflege123

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 8 Jahren an einem Universitätsklinikum als Intensivpflegekraft, und habe zuvor schon meine Ausbildung (3 Jahre) dort absolviert. Nun möchte ich kündigen und es stellt sich die Frage:
Zählt die Ausbildungszeit zur Beschäftigungszeit laut TVÖD K. Dies ist eine wichtige Frage, da sich danach meine Kündigungsfrist errechnet.

Vielen Dank.

ColleenHaley

uno online
Sie sind so gut, weil die meisten Leute, die im Krankenhaus arbeiten, gut und kompetent sind.

barkerxavierr

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Ausbildungszeit wird im TVöD-K nicht zur Beschäftigungszeit gezählt, wenn du danach direkt übernommen wurdest – das hat bei meiner Kündigung auch für Verwirrung gesorgt.

jpobserver

Aus meiner eigenen Erfahrung heraus kann ich sagen: Im TVöD-K wird die Ausbildungszeit nicht als Beschäftigungszeit angerechnet, selbst wenn du im Anschluss direkt übernommen wurdest. Das hat bei meinem eigenen Austritt ebenfalls zu Missverständnissen geführt.