Beihilfebescheid - Verständnisproblem

Begonnen von hschid, 18.02.2025 15:07

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hschid

Hallo zusammen,
bekam die Tage meinen Beihilfebescheid für 2024. Darin ist mir ein Satz unklar was dieser konkret bedeutet und wie ich diesen regeln kann.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen liegt eine Überversicherung bei der Kran-
ken- und /oder Pflegeversicherung vor. Unter Beachtung der 100 v.H.- Kostener-
stattungsbegrenzung ist es nicht auszuschließen, dass in künftigen Beihilfefäl-
len der Beihilfezahlbetrag deshalb gekürzt werden muss. Ein
Versicherungsnachweis, der den geänderten Gegebenheiten Rechnung trägt, ist von
Ihnen nicht eingereicht worden.


Was für ein Versicherungsnachweis wird hierfür benötigt. Muss ich diesen bei meiner PKV anfordern und falls ja, was konkret.
Vielleicht kann mir hierzu jemand weiterhelfen oder einen Tip geben.

Vielen Dank :)

Gewerbler

Das klingt so, als hätte sich bei dir etwas am Beihilfesatz geändert (50 auf 70 % z.B.)?
Wenn die PKV dann weiterhin auf 50 % laufen sollte, wärst du insgesamt zu 120 % abgesichert. Normalerweise müsstest du von der Versicherung einen Nachweis bekommen und den dann dem LBV vorlegen, damit zu insgesamt auf 100 % kommst.
Falls der nicht automatisch kam, müsstest du ihn wohl anfordern.

Umlauf

Von unserer Krankenkasse gab es eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle.
Wenn das nicht vorliegt, einfach (wie erwähnt) bei der Versicherung anfordern.

hschid

Vielen Dank Euch beiden, die KK hat mir gerade das Schreiben gesendet. Ist aber schon merkwürdig, weil die Beihilfe doch von 50% auf 70% stieg. Galt diese Anhebung nicht für alle Beamte in BW?

Neuling2016

Zitat von: hschid in 20.02.2025 16:16
Vielen Dank Euch beiden, die KK hat mir gerade das Schreiben gesendet. Ist aber schon merkwürdig, weil die Beihilfe doch von 50% auf 70% stieg. Galt diese Anhebung nicht für alle Beamte in BW?


Nein, Anspruch auf 70% Beihilfe besteht, wenn man zwei Kinder hat.

Landesdiener

Oder in den Ruhestand wechselt.

Aber egal wie sich die Sätze ändern, muss der PKV-Satz entsprechend angepasst werden und das dann gegenüber dem LBV vorgelegt werden.

hschid

Alles klar, vielen Dank für die Antworten.