[BW] Regelung Vorstellungsgespräch Arbeitszeit

Begonnen von Versuch, 23.04.2025 11:09

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Umlauf

Wie kann es sein, dass dieses Thema noch nicht in Regeln gegossen wurde?
Dann sollte auch gleich festgelegt werden, dass der Beamte auch während der Mittagspause weiter zu atmen hat. Da fehlt auch noch eine einschlägige Vorschrift zu.

Das hätte sich kein Satiriker besser ausdenken können, solche Sachen abseits des gesunden Menschenverstands zu behandeln.

Kleeblatt

und was war nun?
Frei bekommen oder versucht treu zu dienen bis zum Dienstschluss?

Aber von Wegen

Vielleicht hilft Paragraph 68 Absatz 1 Landesbeamtengesetz BW weiter: "Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben." Für die Zeit des Vorstellungsgespräches beim selben Dienstherrn und die erforderlichen Wegezeiten dürfte die Genehmigung sehr wahrscheinlich erteilt werden, nicht aber für den Rest des Tages.

Versuch

Zitat von: Aber von Wegen in 24.04.2025 21:31
Vielleicht hilft Paragraph 68 Absatz 1 Landesbeamtengesetz BW weiter: "Beamtinnen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben." Für die Zeit des Vorstellungsgespräches beim selben Dienstherrn und die erforderlichen Wegezeiten dürfte die Genehmigung sehr wahrscheinlich erteilt werden, nicht aber für den Rest des Tages.
Danke :)