VBL-Beiträge

Begonnen von Vogtländer, 29.04.2025 19:42

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Vogtländer

Hallo,
ich bin ab Juli ein absoluter Neuling im öffentlichen Dienst und muss nun noch einige Formulare ausfüllen. Unter anderem die Erklärung zur Ausübung des Wahlrechts zur steuerlichen Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge zur VBL. Nun meine Frage hierzu. Ist es günstiger hier die Steuerfreiheit der Beiträge in Anspruch zu nehmen oder soll ich zugunsten der Riester-Förderung eher auf die Steuerfreiheit verzichten? Was macht eurer Meinung nach mehr Sinn und wie habt ihr euch entschieden? Meine persönliche Meinung wäre ja dass die VBL_Beiträge steuerfrei bleiben sollen da man ja nie weiß ob man jetzt bis zum Renteneintritt in diesem öffentlichen Dienst bleibt.
Über ein paar Tipps von euch wäre ich sehr dankbar. 😉

Rowhin


FearOfTheDuck


Rentenonkel

Je nach Höhe des Einkommens und der familiären Situation kann es günstiger sein, für die Eigenbeiträge zur VBLklassik die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Dafür müssen die Beschäftigten zunächst gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Steuerfreiheit der Aufwände verzichten.

Dies kann sich wegen der höheren Zulagenförderung insbesondere für Beschäftigte mit (mehreren) kindergeldberechtigten Kindern oder Teilzeitbeschäftigte mit einem geringen Bruttogehalt lohnen. Die Riester-Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug ist über die VBL gesondert zu beantragen.

Die Höhe der möglichen Riester Förderung kann man unter www.ihre-vorsorge.de ganz einfach selbst errechnen.

Gewerbler

Zitat von: Rowhin in 29.04.2025 22:21
Ich bin etwas verwirrt ob des wortgleichen Deja Vus von 2024 🤔

Wie hast du das denn gefunden?

Allerdings muss man fairerweise zugeben, dass es in dem anderen Thema keine Antwort zu der Frage gab...  ;D

Rowhin

Zitat von: Gewerbler in 30.04.2025 09:08
Zitat von: Rowhin in 29.04.2025 22:21
Ich bin etwas verwirrt ob des wortgleichen Deja Vus von 2024 🤔

Wie hast du das denn gefunden?

Ich hatte zu einer inhaltlichen Antwort angesetzt, wollte dazu noch kurz etwas googeln und bin dann direkt wieder hier im Forum gelandet.

Zitat von: Gewerbler in 30.04.2025 09:08
Allerdings muss man fairerweise zugeben, dass es in dem anderen Thema keine Antwort zu der Frage gab...  ;D

Fair. Und man muss zugeben, es ist nicht 100% wortgleich, aber dennoch auffällig, da auch ein neuer User. Aber gut, Rentenonkel hat es diesmal ja wie üblich vollständig beantwortet :)

Vogtländer

Danke für die verständliche Antwort @Rentenonkel.

Ich bin ein neuer User und ja ich war so frei und hab den Text größtenteils kopiert da es meine Frage schon sehr gut beschrieben hat. Aber wie schon oben erwähnt gabs damals leider keine Antwort.

FearOfTheDuck

Du Schlawiner. ;)

Willkommen im Forum und ggf. im ÖD!

Rentenonkel

Zitat von: Rowhin in 30.04.2025 09:26

Rentenonkel hat es diesmal ja wie üblich vollständig beantwortet :)

Gerne, hätte ich auch schon letztes Jahr, wenn ich über den ursprünglichen Post gestolpert wäre.  ;D