Anerkennung von Erfahrungsstufen

Begonnen von H5GSE5, 08.10.2025 09:14

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H5GSE5

Hallo zusammen,



ich war bis vor kurzem beim Land verbeamtet – Erfahrungsstufe 4.

Ich habe nun zur Stadtverwaltung als Tarifbeschäftigte gewechselt (kommunale Verwaltung). Dort hat man mir gesagt, dass meine Erfahrungsstufen nicht anerkannt werden können, da die Erfahrungsstufen von Beamten NIE bei Tarifbeschäftigten anerkannt werden.

Hat jemand hierzu Erfahrungen?

MaLa

TVÖD §16 (2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4)
Zitat3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungs-
bereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem ande-
ren Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei
einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber
oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden.



Ausserdem sind sowieso einschlägige Berufserfahrungen zu berücksichtigen bis min in die Stufe 3, alles darüber muss dann verhandelt werden.

H5GSE5

"Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"

Der Paragraf trifft ja aber nicht auf Beamte zu, da bei Beamten nie ein Tarifvertrag angewendet.



Schokokeks

Gleiches Beschäftigungsfeld, aus dem die Stufen aus Deiner Sicht anerkannt werden sollen?
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

H5GSE5

Bin jetzt in der Ausländerbehörde, vorher war ich in der Justiz.
Beim Personalamt wurde pauschal gesagt "Erfahrungsstufen von Beamten erkennen wir nie an"

ich1974

"Kann" Regelungen sind immer vor Vertragsunterzeichnung schriftlich zu verhandeln. Mündlich kann sich nach Vertragsunterzeichnung niemand mehr an die Zusagen erinnern.

ich1974

War eine Versetzung im Beamtenverhältnis nicht möglich?

MaLa

Zitat von: H5GSE5 in 08.10.2025 10:15
"Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"

Der Paragraf trifft ja aber nicht auf Beamte zu, da bei Beamten nie ein Tarifvertrag angewendet.

nein, aber Satz 4 trifft zu

ich1974

Satz 4 stellt auf ein Arbeitsverhältnis ab. Beamte haben kein Arbeitsverhältnis.

Petar Tudzharov

Da aufgrund systematischer Unterschiede sowohl zwischen den Entgelt- und Besoldungsgruppen als auch bei den Stufen beide Systeme kaum miteinander zu vergleichen sind, muss die Anerkennung im Einzelfall geprüft werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Möglichkeiten erbeben sich aber durch die Kann-Regelungen.

Bubi11

So etwas wichtiges klärt man doch vorher. Aus welchem Grund hat man das nicht vorher vereinbart?
Wenn der neue Arbeitgeber möchte, könnte er dir auch Stufe 4 geben. Warum unterzeichnest du einen Vertrag und kümmerst dich im nachgang um die Details?

oberhaeo

Vorwürfe bringen niemanden weiter ...

Bubi11

Zitat von: oberhaeo in 09.10.2025 08:41
Vorwürfe bringen niemanden weiter ...

Naja aber ganz ehrlich, kündige ich ein Arbeitsverhältnis wenn ich nicht weiß was ich verdienen werde? Und beschwere mich danach auch noch?
Was treibt einen Beamten an seinen Beamtenstatus aufzugeben um dann nicht zu wissen was man verdient?

Was will er denn nun machen wenn er mit Stufe 1 anfangen muss weil ihm nichts anerkannt wird (Was möglich wäre) Die Stufe ist nunmal nicht gesetzlich festgelegt und man hat halt keinen Anspruch auf irgendeine Stufe.
Wenn der AG nicht will dann muss man sich mit der zufrieden geben oder eben gehen.
Sein Beamtenstatus ist ja offenbar schon weg.

fair

Die Anzahl der Erfahrungsjahre könnte schon berücksichtigt werden - eben im entsprechenden Stufensystem des TVÖD.

MoinMoin

Zitat von: fair in 12.10.2025 12:54
Die Anzahl der Erfahrungsjahre könnte schon berücksichtigt werden - eben im entsprechenden Stufensystem des TVÖD.
Als förderliche Zeiten, als Kann Regelung und auch nur bevor der Vertrag unterzeichnet wurde, da Personalbedarf der Grund sein muss