Höhergruppierung 11/5 in 12 welche Altersstufe

Begonnen von it, 05.11.2025 12:11

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Hallo,

leider wurde die Höhergruppierungsmatrix entfernt. Diese enthielt ja das ungünstige Beispiel von 11/4 in 12/3.

Wie ist das, wenn man aus einer 11/5 kommt? Kommt man dann bei den aktuellen Regelungen in 12/5?

Rowhin

Dazu empfehle ich den Höhergruppierungsrechner von @E15TVL:


Neue Stufe in E 12 ist: Stufe 5 (6264.45 EUR)

PS: Es gibt im TV-L keine "Altersstufen", das ist einigen hier sehr wichtig ;)

it

 :) besten Dank! Ups, bin wohl schon zu lange dabei.  ;D

Super Rechner!

Was passiert eigentlich mit der Jahressonderzahlung, wenn das z.B. zum 1.12. stattfindet?

Rowhin

Siehe dazu §20 TV-L:

ZitatBemessungsgrundlage im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 ist das monatliche Entgelt, das den Beschäftigten in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird; unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Mehrarbeits- oder Überstunden), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. 

Soll heißen:

Maßgeblich für die Festsetzung des Bemessungssatzes ist die EntgGr. am 1. September. Vor oder nach dem maßgeblichen Stichtag eintretende Veränderungen in der EntgGr. bleiben unberücksichtigt

Du erhältst also in dem Fall die Jahressonderzahlung der vorigen EG.

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