TV-V: Beschäftigungsverbot (ärztliche und Mutterschutz) zählen zu Stufenlaufzeit

Begonnen von Winter25Kilu, 06.11.2025 16:37

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Winter25Kilu

Hallo zusammen,

ich bin seit 01.01.2023. in Stufe 2 (nach TV-V) eingestellt. In der Zwischenzeit habe ich einen Nachwuchs bekommen und Elternzeit für ca. 1 Jahr 7 Monate genommen (ich weiß, dass Elternzeit zur Stufenlaufzeit nicht zu rechnen ist). Da ich gesundheitliche Probleme bei meiner Schwangerschaft hatte, habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen, zählt dies zur Stufenlaufzeit?

01.01.2023 - Eintrittsdatum Stufe 2
09.10.2023 - 16.11.2023 -  Krankgeschrieben (OP während Schwangerschaft)
ab 17.11.2023 - Beschäftigungsverbot
20.03.2024 - ET (vor und danach hatte ich Mutterschutz)

15.10.2025 - arbeite wieder in Vollzeit

laut mein AG ist mein Stufensprung erst ab 01.10.2026... ist das falsch, oder?


 



Umlauf

Im Beschäftigungsverbot müsste die Stufe einfach weiterlaufen. Jedenfalls war es vor 12 Jahren bei uns so.

MaLa

also wenn ich den TV-V richtig lese, gibt es hier keine unterbrechung der Stufenlaufzeit.
Der TV-V stellt nicht wie der TVÖD auf eine ununterbrochene Tätigkeit ab, sondern explizit auf die Betriebszugehörigkeit. Die wird weder durch Mutterschutz noch durch Elternzeit unterbrochen.