Besoldungsvergleich aktualisiert

Begonnen von Admin, 18.11.2025 14:32

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Admin

Wir haben den Besoldungsvergleich Bund und Länder zum Stichtag 31.10.2025 aktualisiert:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/

Umzug 1

Bereitstellung solcher und bisheriger Informationen finde ich gut.

Dunkelbunter

Zitat von: Admin in 18.11.2025 14:32
Wir haben den Besoldungsvergleich Bund und Länder zum Stichtag 31.10.2025 aktualisiert:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/

Ich glaube ich wechsel nach BW . Da sind es mit A9 und 3 Kindern 8000,- Euro Brutto mehr im Jahr.

Knarfe1000

Zitat von: Admin in 18.11.2025 14:32
Wir haben den Besoldungsvergleich Bund und Länder zum Stichtag 31.10.2025 aktualisiert:
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/
RP noch hinter Berlin, dessen Besoldung - wie gestern festgestellt - in 95 % der Fälle verfassungswidrig ist.

Bruce Springsteen

Zitat von: Dunkelbunter in 19.11.2025 07:56
Ich glaube ich wechsel nach BW . Da sind es mit A9 und 3 Kindern 8000,- Euro Brutto mehr im Jahr.
Da sind die Lebenshaltungskosten auch "minimal" höher.  ;)

LerchigeEule

Sachsen ist für die dort meist moderaten Lebenshaltungskosten ziemlich gut aufgestellt.

Umzug 1

Zitat von: LerchigeEule in 20.11.2025 18:24
Sachsen ist für die dort meist moderaten Lebenshaltungskosten ziemlich gut aufgestellt.

Ja, besonders die Städte mit Einzugsgebiet, Görilitz, Bautzen, Weißwasser. Betrifft auch die Mieten im Vergleich zu anderen Städten in Sachsen. Jeder sollte sich im aktiven Dienst die Frage stellen, ob er/sie dort leben und arbeiten will.

netzguru

Hallo,

leider fehlt hier noch die Post, Telekom usw.

Geht es auch eine Berechnung für Pensionäre mit Prozentsatz z.B. 65 % als freie Eingabe ein zu Bauen.

Gruß
netzguru

Umzug 1

Zitat von: netzguru in 28.11.2025 17:45
Hallo,

leider fehlt hier noch die Post, Telekom usw.

Geht es auch eine Berechnung für Pensionäre mit Prozentsatz z.B. 65 % als freie Eingabe ein zu Bauen.

Gruß
netzguru
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Kann folgendermaßen berechnet werden.

Grundgehalt der Besoldungsgruppe mit Erfahrungsstufe ermitteln. Diese Beitragshöhe mit dem Faktor ,9901 multiplizieren. Diesen Betrag mit dem jeweiligen Ruhegehaltssatz multiplizieren. Betrag u.U. mit 10,8% bei vorzeitiger zur Zurruhesetzung multiplizieren und in Abzug bringen. Des Weiteren sind von der verbleibenden Summe noch 1,8 % Pflegeleistungen zu subtrahieren. Dies ist dann der Bruttobetrag der Pension.