Netto 2026

Begonnen von Sputnik1978, 04.12.2025 19:24

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Sputnik1978

Hallo zusammen,

meine persönlichen Verhältnisse sind unverändert. Trotzdem weisen die bekannten Gehaltsrechner im Internet aus, dass ich ab Januar 2026 weniger netto haben werde.
Kann das sein? Durch die jährliche Erhöhung bestimmter Grundfreibeträge war es sonst immer im Januar ca. 25,- Euro netto mehr.

Flickenmichi

#1
Ab Januar 2026 wird kein pauschaler Betrag für die Basisversicherung in der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung mehr in den Rechnern berücksichtigt. Bis Dezember 2025 wurde hier z. B. in der Steuerklasse 1 ein monatlicher Betrag von 158,33 Euro berücksichtigt.

Hintergrund ist der Wegfall dieses Pauschbetrages und Berücksichtigung der tatsächlichen Basisbeiträge. Gibt man die Basisbeiträge in den Rechnern nicht manuell ein, kommt es zu höheren Abzügen.

Sputnik1978

Danke.

Wenn ich das richtig weiß, übermittelt die Krankenkasse (bei mir PKV) diese Daten nunmehr vorab an die Bezügestelle. Heißt das, dass sich damit faktisch zur vorherigen Rechtslage nichts ändert, soweit diese Daten dann vorliegen?

Umlauf

Zitat von: Sputnik1978 in 04.12.2025 21:49
Danke.

Wenn ich das richtig weiß, übermittelt die Krankenkasse (bei mir PKV) diese Daten nunmehr vorab an die Bezügestelle. Heißt das, dass sich damit faktisch zur vorherigen Rechtslage nichts ändert, soweit diese Daten dann vorliegen?

Ich würde sagen, die PKV speist es in ELStAM ein und die Bezügestelle ruft es ab, wie auch andere Merkmale.
Aber im Prinzip hast du recht.

Flickenmichi

Möglicherweise haben z. B. Polizisten und Soldaten mit freier Heilführsorge zukünftig wirklich weniger Netto, weil eben nicht mehr die Pauschale berücksichtigt wird, sondern nur noch die tatsächlichen Basiskosten aus einer Anwartschaft, die wahrscheinlich geringer sind als die alte Pauschale. Über die Steuererklärung besteht aber auch für diese Gruppe die Möglichkeit, andere Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen.

Aber ja, für die meisten dürfte sich übers Jahr gesehen, nichts ändern bzw. durch die regelmäßige Anhebung des Grundfreibetrages ein wenig profitieren.

Bundesbeamter212

Bedeutet das eigentlich, dass man bei der Steuererklärung weniger zurück bekommt, da jetzt monatlich die PKV/Pflege berücksichtigt wird?

MoinMoin

Zitat von: Bundesbeamter212 in 05.12.2025 18:24
Bedeutet das eigentlich, dass man bei der Steuererklärung weniger zurück bekommt, da jetzt monatlich die PKV/Pflege berücksichtigt wird?
Das kommt darauf an was du vorher in der monatlichen Steuer angegeben hast.
Ich musste mal ein paar Jahre Steuern zurückzahlen, weil unsere Lohnstelle zu dämlich war den korrekten Betrag einzutragen (Denn doppelten betrag halt, als AG und AN Anteil....).

Connor

Verläßlich ist nur dieser Steuerrechner des BMF. Und der berücksichtigt die PKV.  https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2026/eingabeformbl2026.xhtml

Flickenmichi

Zitat von: Bundesbeamter212 in 05.12.2025 18:24
Bedeutet das eigentlich, dass man bei der Steuererklärung weniger zurück bekommt

In meinem Fall ja, da ich meinem Dienstherren noch nie meine Basis-PKV/PPV-Beiträge mitgeteilt habe und dieser aber von sich aus bisher die Mindestpauschale von 158,33 € monatlich berücksichtigt hat. Wenn er nun ab Januar 2026 über ELStAM die tatsächlichen Basiskosten, die bei mir bei ca. 260 € liegen dürften, abruft, habe ich monatlich weniger Steuerabzüge/mehr Netto, aber dafür eben eine geringere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung. Ist ja aber gehupft wie gesprungen.  :)

Sputnik1978

Ich habe jüngst von der Debeka ein Schreiben mit den im ELStAM-Verfahren gemeldeten Daten erhalten.

Darin enthalten sind die Vorsorgeaufwendungen für die Basisabsicherung. Dies entspricht praktisch dem Zahlenwerk, was ich bisher postalisch an die Bezügestelle weitergeleitet hatte.

Gemeldet wird aber auch ein Arbeitgeberzuschuss nach Paragraph 257 SGB V und 61 SGB XI. Der Gesamtbetrag hierbei ist deutlich höher als die o.g. Vorsorgeaufwendungen.

Von einem solchen Arbeitgeberzuschuss höre ich zum ersten Mal. Kann das Auswirkungen auf mein monatliches Netto haben?

clarion

Sputnik bist Du Beamter, oder Tarifbeschäftigter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?

blubb

Cool 50€ netto weniger mtl...

phantomghost

Zitat von: blubb in 07.12.2025 21:15
Cool 50€ netto weniger mtl...

Dürfte am Wegfall der Vorsorgepauschale ab 1.1.26 liegen. Bisher warst du aber wahrscheinlich ohnehin verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben, da der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für KV/ PV deine tatsächlichen Aufwendungen überstiegen hat (klassisch bei Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung). Faktisch hast du den monatlichen LSt-Steuerabzug mittels Vorsorgepauschale dann mit der ESt-Erklärung wieder zurückgezahlt.
An deiner Gesamtsteuerbelastung ändert sich aber nichts.

Tota

Ich bin auch gespannt wie es sich bei uns auswirken wird. Meine Frau und ich sind beide Beamte. Ich bin allerdings Versicherungsnehmer bei uns beiden. Soweit ich das sehe wird jetzt von uns beiden der Betrag komplett mir zugeordnet. Damit bei meiner Frau 0€. Das wird ja dann extrem nachteilig für sie (gut mit der Steuererklärung gleicht es sich schon wieder aus). Aber solang sie in Elternzeit ist bekommt sie auch 30€ Zuschuss zur PKV. Aber der wird wohl gestrichen wenn kein Beitrag gemeldet ist.

Oweh ich sehe da schon Diskussion auf mich zukommen mit der Bezügestelle.
Wie seht ihr das?

Sputnik1978

Zitat von: clarion in 07.12.2025 21:01
Sputnik bist Du Beamter, oder Tarifbeschäftigter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?

Ich bin Beamter mit 70% Beihilfe (da 2 Kinder).