AG wandelt eigenmächtig Übersunden in Urlaubstage um

Begonnen von Flow4oe, 14.12.2025 08:39

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Flow4oe

Hallo,

ein Arbeitgeber einer Landesoberbehörde wandelt eigenmächtig Überstunden in Urlaubstage (= 4 Urlaubstage)  um.

Folgende Fragen bestehen:

a) Muss ein Arbeitnehmer dies hinnehmen auch wenn dieser es nicht möchte?
b) Kann Arbeitnehmer die Rückumwandlung einfordern?
c) Welche rechtlichen Regelungen gibt das TV-L oder anderes dazu her?


clarion

Normalerweise gibt es Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitzeiten und Arbeitzeitkonten, vereinbart zwischen Personalrat und Arbeitgeber. Dort ist geregelt, wie damit umgegangen wird.

MoinMoin

Sind es Überstunden im tariflichen Sinne oder nur Gleitzeitstunden?
Wenn es keine Dienstvereinbarung dazu gibt, gilt das, was im Tarifvertrag steht.

Tagelöhner

Also ich hätte in meinem Fall nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber Gleitzeitstunden in Urlaub umwandelt. Für mich ist Urlaubsanspruch grundsätzlich höher zu werten als Anspruch auf Arbeitszeitausgleich und der Arbeitgeber dürfte dann weniger Möglichkeiten haben, mitzureden wenn es darum geht, diesen zu nehmen oder zeitnah abzubauen.

Ich wäre daher vorsichtig, eine vorteilhafte Sache abzulehnen und sich selbst damit zu benachteiligen und als Querulant zu gelten.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

ohjeee

Zitat von: Tagelöhner in 14.12.2025 09:33
Also ich hätte in meinem Fall nichts dagegen, wenn der Arbeitgeber Gleitzeitstunden in Urlaub umwandelt. Für mich ist Urlaubsanspruch grundsätzlich höher zu werten als Anspruch auf Arbeitszeitausgleich und der Arbeitgeber dürfte dann weniger Möglichkeiten haben, mitzureden wenn es darum geht, diesen zu nehmen oder zeitnah abzubauen.

Ich wäre daher vorsichtig, eine vorteilhafte Sache abzulehnen und sich selbst damit zu benachteiligen und als Querulant zu gelten.
grundsätzlich richtig, aus dem Urlaub zurückholen ist die Hürde höher als bei Zeitausgleich, außerdem gibts idR bei Krank nur Urlaub, nicht aber Gleitzeit zurück. Zumindest wäre es besser, wenn man tageweise die Stunden abbauen möchte. Hilft aber nicht, wenn man im Sommer vormittags arbeiten und jeden Mittag ins Freibad möchte...
Dazu stellt sich die Frage, ob die Urlaubstage zum 31.12./31.03. des Folgejahres verfallen und was sonst mit den Stunden passiert wäre.

Capo

Wurden den die Überstundenzuschläge ausgezahlt? Ansonsten wenn es keine weitere Innerbetriebliche Regelung gibt sollen Überstunden in der Regel ausgeglichen werden und hier kann der Arbeitgeber den Zeitraum festlegen. Urlaub wäre das dann nicht sondern nur die Vorgabe Überstunden am Stück (ganze Tage) auszugleichen.