[Allg] Wegfall Mindestvorsorgepauschale

Begonnen von Zerschmetterling, 16.12.2025 13:58

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Zerschmetterling

Hallo ihr lieben!

Kann mir bitte jemand erklären was das für unser künftiges netto bedeutet?

Vielleicht ist es ja gut für uns? Meine jährlichen Versicherungsbeiträge liegen deutlich über den 1.900€
Für Niedersachsen führt es für Januar, wegen technischer Probleme, auf jeden Fall zu einem niedrigeren netto.

Danke

Liebe Grüße

Z

HansGeorg

Die Kurzfassung: Was passiert 2026?
Ihr monatliches Nettogehalt wird voraussichtlich sinken.

Bisher (bis Ende 2025): Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wurde oft pauschal die sogenannte Mindestvorsorgepauschale (meist 12 % des Bruttolohns, max. 1.900 € bzw. 3.000 € in Steuerklasse III) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – selbst wenn Ihre echten Versicherungskosten niedriger waren.

Neu (ab 2026): Die Pauschale fällt weg. Das Finanzamt ruft automatisch die tatsächlichen Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegeversicherung ab und berücksichtigt nur noch diese.

Warum trifft es Sie mit 70 % Beihilfe besonders?
Als Beamter mit 70 % Beihilfe müssen Sie nur die restlichen 30 % über die PKV absichern. Das führt zu vergleichsweise niedrigen monatlichen Versicherungsbeiträgen.

Die bisherige Pauschale war für Sie daher ein ,,Steuergeschenk" auf monatlicher Basis.

Ein fiktives Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:

Bisher: Der Staat ging pauschal davon aus, dass Sie z. B. 158 € pro Monat (1.900 € / 12) für Ihre Basis-Krankenversicherung zahlen und zog diesen Betrag steuermindernd ab.

Realität: Da Sie 70 % Beihilfe bekommen, zahlen Sie für Ihre 30 % PKV-Restkosten vielleicht tatsächlich nur 80 € oder 100 € im Monat für die steuerlich relevante Basisabsicherung.

Ab 2026: Der Staat zieht nur noch die echten 80 € ab statt der pauschalen 158 €.

Folge: Ihr zu versteuerndes Einkommen steigt monatlich um die Differenz (hier 78 €). Darauf müssen Sie nun Lohnsteuer zahlen. Ihr Netto sinkt.

Ist das Geld ,,verloren"? (Wichtig!)
Hier muss man zwischen monatlicher Liquidität und der Jahressteuer unterscheiden:

Monatlich: Ja, Sie haben ab 2026 weniger Geld auf dem Konto.

Jährlich (Steuererklärung): Wenn Sie bisher schon immer eine Steuererklärung abgegeben haben, ändert sich an der tatsächlichen Steuerlast aufs Jahr gesehen nichts.

Denn: In der Einkommensteuererklärung (Veranlagung) wurden schon immer nur die tatsächlichen Kosten angesetzt.

Der Effekt: Bisher mussten Sie aufgrund der zu hoch angesetzten Pauschale oft Steuern nachzahlen (oder bekamen weniger Erstattung), weil der monatliche Abzug zu ,,optimistisch" war. Ab 2026 zahlen Sie die Steuer sofort monatlich korrekt. Die große Nachzahlung am Jahresende fällt weg (oder wird kleiner).

Achtung – Risiko bei fehlender Steuererklärung: Falls Sie bisher keine Steuererklärung abgegeben haben (obwohl Sie bei Nutzung der Pauschale bei niedrigeren echten Kosten dazu verpflichtet gewesen wären -> § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG), dann fällt dieser unberechtigte Vorteil nun weg.

AR76

Zitat von: HansGeorg in 16.12.2025 15:29
Die Kurzfassung: Was passiert 2026?
Ihr monatliches Nettogehalt wird voraussichtlich sinken.

Bisher (bis Ende 2025): Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung wurde oft pauschal die sogenannte Mindestvorsorgepauschale (meist 12 % des Bruttolohns, max. 1.900 € bzw. 3.000 € in Steuerklasse III) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – selbst wenn Ihre echten Versicherungskosten niedriger waren.

Neu (ab 2026): Die Pauschale fällt weg. Das Finanzamt ruft automatisch die tatsächlichen Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und Pflegeversicherung ab und berücksichtigt nur noch diese.

Warum trifft es Sie mit 70 % Beihilfe besonders?
Als Beamter mit 70 % Beihilfe müssen Sie nur die restlichen 30 % über die PKV absichern. Das führt zu vergleichsweise niedrigen monatlichen Versicherungsbeiträgen.

Die bisherige Pauschale war für Sie daher ein ,,Steuergeschenk" auf monatlicher Basis.

Ein fiktives Rechenbeispiel zur Verdeutlichung:

Bisher: Der Staat ging pauschal davon aus, dass Sie z. B. 158 € pro Monat (1.900 € / 12) für Ihre Basis-Krankenversicherung zahlen und zog diesen Betrag steuermindernd ab.

Realität: Da Sie 70 % Beihilfe bekommen, zahlen Sie für Ihre 30 % PKV-Restkosten vielleicht tatsächlich nur 80 € oder 100 € im Monat für die steuerlich relevante Basisabsicherung.

Ab 2026: Der Staat zieht nur noch die echten 80 € ab statt der pauschalen 158 €.

Folge: Ihr zu versteuerndes Einkommen steigt monatlich um die Differenz (hier 78 €). Darauf müssen Sie nun Lohnsteuer zahlen. Ihr Netto sinkt.

Ist das Geld ,,verloren"? (Wichtig!)
Hier muss man zwischen monatlicher Liquidität und der Jahressteuer unterscheiden:

Monatlich: Ja, Sie haben ab 2026 weniger Geld auf dem Konto.

Jährlich (Steuererklärung): Wenn Sie bisher schon immer eine Steuererklärung abgegeben haben, ändert sich an der tatsächlichen Steuerlast aufs Jahr gesehen nichts.

Denn: In der Einkommensteuererklärung (Veranlagung) wurden schon immer nur die tatsächlichen Kosten angesetzt.

Der Effekt: Bisher mussten Sie aufgrund der zu hoch angesetzten Pauschale oft Steuern nachzahlen (oder bekamen weniger Erstattung), weil der monatliche Abzug zu ,,optimistisch" war. Ab 2026 zahlen Sie die Steuer sofort monatlich korrekt. Die große Nachzahlung am Jahresende fällt weg (oder wird kleiner).

Achtung – Risiko bei fehlender Steuererklärung: Falls Sie bisher keine Steuererklärung abgegeben haben (obwohl Sie bei Nutzung der Pauschale bei niedrigeren echten Kosten dazu verpflichtet gewesen wären -> § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG), dann fällt dieser unberechtigte Vorteil nun weg.

Nur 80 Euro PKV bei 30%? 😂😂 Genau mein Humor.

Zerschmetterling

Lieber HansGeorg,

ich danke Ihnen für die umfängliche und fachlich gute Antwort.

Ich wünsche Ihnen und Ihren lieben eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes Jahr 2026.

Viele Grüße

Z

clarion

Das habe ich mich auch gefragt, wer um Himmels Willen mit 80 Euro für die PKV hinkommt???

Das können ja nur diejenigen mit freier Heilfürsorge oder truppenärztlichen Versorgung sein.

chester00

Die 80€ sind vielleicht einfach nur für eine Beispielrechnung so gewählt worden. Falls es diese Versicherung mit solchen Beiträgen wirklich gibt, wäre ich sehr dankbar, wenn mir der Name mitgeteilt werden könnte.

Ich habe noch eine andere Frage hierzu: Werden im Lohnsteuerabzugsverfahren nur meine eigenen Basisbeiträge berücksichtigt oder auch die meiner beiden Kinder? Meiner beläuft sich fürs nächste Jahr auf 203€ für die PKV, die meiner Kinder auf jeweils 51€. Und werden die 38€ für die Pflegeversicherung auch berücksichtigt?

CK7985

Zumindest in Thüringen hat die Umsetzung hervorragend funktioniert.
Besoldung für Januar entspricht exakt dem Rechner.
Dem entsprechend mehr Netto, allerdings folgerichtig auch weniger Steuererstattung.

OptimistX

Hier in Sachsen (mit 90% Beihilfe ab 2 Kindern) führt das tatsächlich zu einer Verringerungen der Auszahlung. Nach meinem Verständnis dürften aber nun in der Steuererklärungen Versicherungen, die bislang wegen Überschreitung des Höchstbetrages sonstiger Vorsorgeaufwendungen unberücksichtigt geblieben sind (BU-Versicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Altvertrag Lebensversicherung vor 2005) zum Tragen kommen und den Nachteil wieder ausgleichen.

MasterNoname89

Der Wegfall der Mindestvorsorgepauschale bedeutet in meinem konkreten Fall (A9, verh. mit 2 Kindern in Sachsen, freie Heilfürsorge) etwa 50 € weniger Netto im Monat.

Also etwa 600 € im Jahr. Mich interessiert insbesondere, wie sich der Wegfall bei der Steuererklärung letztlich auswirkt?

Angenommen ich habe bisher 1000 € Steuerrückerstattung erhalten und alle anderen Parameter bleiben identisch. Würde das im Umkehrschluss bedeuten, ich bekomme bei der Steuererklärung ohne die 'MVP' dann 1600 € vom Finanzamt erstattet weil es genau der Betrag ist, den ich mehr an Steuern entrichtet habe? Oder habe ich dabei einen Denkfehler?


1000Baht

Zitat von: MasterNoname89 in Heute um 07:11Mich interessiert insbesondere, wie sich der Wegfall bei der Steuererklärung letztlich auswirkt?
Die Mindestvorsorgepauschale gab es bisher (vor dem 01.01.2026) nur beim Lohnsteuerabzug. Da diese nun wegfällt, kannst du nur die tatsächliche Beiträge (PKV und PPV) zur Reduzierung deiner Steuerlast monatlich in Anspruch nehmen.
In der Steuererklärung ändert sich an der tatsächlichen Steuerlast aufs Jahr gesehen nichts, da in der Einkommensteuererklärung schon immer nur die tatsächlichen Kosten angesetzt wurden.
Da die gezahlte Steuer übers Jahr gesehen bei dir nun höher (50.- Euro monatlich) zu sein scheint, dürfte (bei gleichen Parametern) eine mögliche Erstattung tatsächlich höher sein. Der genaue Betrag ist auf Grund der Steuerprogression von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und der vorausgezahlten Lohnsteuer abhängig.