Bildungsurlaub von 2025 nach 2026 nehmen (Hamburg)

Begonnen von DudeHH, Gestern um 17:30

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DudeHH

Hallo,

mal zur Sicherheit, ob ich alles richtig verstanden habe:

ich wurde im November 24 als Tarifkraft eingestellt. Konnte aber 2025 keinen BU nehmen, weil die Kurse immer nicht ausreichend voll wurden. Beim AG hatte ich's gar nicht erst angegeben, weil die VHS leider stets sehr früh abgesagt hat.

Hab ich jetzt 2026 automatisch 10 Tage?

Wir reden über Hamburg (Arbeit), bzw. Niedersachsen (Wohnort bzw VHS Standort).


PS:
Habt ihr bei euch auch das Problem, das heutzutage fast niemand BU macht und die Lehrgänge häufig gecancelt werden? Worauf führt ihr das zurück? Denn eigentlich ist die ganze Geschichte doch ziemlich genial für Arbeitnehmer?

PiratJack1991

Moin,

ich kann nur für meinen Arbeitgeber (TVL) in NRW sprechen. Aber wir müssen den Bildungsurlaub von 2025 per E-Mail an die Personalabteilung für 2026 übertragen lassen.

Und auch ein Hinweis, zumindest für NRW. Bei den Bezirksregierungen kann man sehen, welche Anbieter (Auch zum Teil IHK) für Bildungsurlaub Zertifiziert sind.
Liebe Grüße
PiratJack1991

D-x

Wo hast Du dich denn informiert? Die entsprechenden Gesetze sind aus meiner Sicht vergleichsweise einfache Kost und lassen wenig Interpretationsspielraum.
Wenn ich das Gesetz und dort den § 4 richtig deute, sieht Hamburg ohnehin einen Zweijahreszeitraum vor, für den 10 Tage Anspruch gelten. § 8 sagt dann, dass der Anspruch bei Nichtnutzung zu übertragen sei, von einem Antrag ist keine Rede.

Das für in Niedersachsen Beschäftigte einschlägige Gesetz ist zwar anders aufgebaut, nach § 2 Abs. 6 sieht aber auch die Geltendmachung im Folgejahr vor, von einem Antrag ist nichts zu lesen. Was mir nicht bewusst war ist, dass dann offenbar sogar zwei unabhängige Veranstaltungen besucht werden können. Und was mir da auch nicht bewusst war (da ich meine, dass das gerade in der Diskussion war bzw. die Landesregierung einen Gesetzentwurf angekündigt hatte, womöglich geht es dabei dann darum, dies ohne AG-Zustimmung vorzusehen) ist, dass offenbar auch die Ansprüche von noch zwei weiteren Vorjahren mit Zustimmung des Arbeitgebers genutzt werden können (also aktuelles Jahr + 3 Vorjahre, insgesamt 4 Jahre) wenn eine zusammenhängende Bildungsveranstaltung besucht wird. Zumindest für Vollzeitkräfte dürften entsprechende Veranstaltungen aber sehr rar sein.

Zu beachten ist, insbesondere wenn Du den Kurs in Niedersachsen machst, dass er für Hamburg anerkannt sein muss, das hast Du sicher auf dem Schirm.
Ich selbst habe bisher zweimal Bildungsurlaub gemacht, beide Kurse kamen zu Stande, sodass ich Dein geschildertes Problem nicht bestätigen kann. Möglicherweise hängt das aber auch vom Kursinhalt ab, wie die Nachfrage ist. Prinzipiell hätte ich aber vermutet, dass die Anbieter bestrebt sind die Kurse auch stattfinden zu lassen und nicht den Planungs- und Verwaltungsaufwand umsonst vergeblich zu betreiben.