Netto 2026

Begonnen von Sputnik1978, 04.12.2025 19:24

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Sputnik1978

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung für Januar erhalten.

Erwartungsgemäß war die Vorsprgepauschale für die PKV-Beiträge nicht mehr enthalten. Mein monatliches Netto ist gleichwohl höher.

Darf ich dann davon ausgehen, dass sich die technischen ELStAM-Probleme bei mir nicht realisiert haben?

Müssen die ELStAM-Daten zur PKV auf der Bezügemitteilung vermerkt sein? Das wäre bei mir derzeit nicht der Fall.

Mina


Hallo, kann mir jemand erklären warum die Bezuegemitteilung Januar 2026  deutlich niederiger ausfällt als im Dezember 2025. Es wurden mir deutlich mehr Lohnsteuer abgezogen, aber warum?

Einigung2023

Schau dir den Thread Netto 2026 an.

Mina


Mina

Es gibt neue Lohnsteuertabellen gibt somit weniger netto.
Also es liegt nicht an einem Fehler der Berechung, wie ich im Internet zu lesen ist?

Mina

mit hat die die Bezügestelle mitgeteilt, es liegt an den neuen Lohsteuertabellen. Gab eine Lohnsteuererhöhung

mima1958

Zitat von: Mina in 22.12.2025 12:02mit hat die die Bezügestelle mitgeteilt, es liegt an den neuen Lohsteuertabellen. Gab eine Lohnsteuererhöhung

Lies, wie dir schon 2 Mal empfholen wurde, dies Thread durch

sailor

seltsam ,ich zahle weniger Lohnsteuern

Mina

Zitat von: mima1958 in 22.12.2025 12:58
Zitat von: Mina in 22.12.2025 12:02mit hat die die Bezügestelle mitgeteilt, es liegt an den neuen Lohsteuertabellen. Gab eine Lohnsteuererhöhung

Lies, wie dir schon 2 Mal empfholen wurde, dies Thread durch
ändert aber nichts daran was die Bezügestelle mir mitgeteilt hat

Mina

Zitat von: simon1979 in 18.12.2025 09:14
Zitat von: Sepper14 in 18.12.2025 09:05Hallo zusammen,

ich habe eben meine Abrechnung für 01/2026 bekommen. Demnach bekomme ich aufgrund erhöhter Steuerabzüge ca. 74,41 EUR weniger netto. Gemäß Mitteilung meiner KV liegt mein Vorsorge-Aufwand für Krankenversicherung und Pflegepflicht-Versicherung (Basisabsicherung) bei zusammen 330,00 EUR (295,00 plus 35,00 EUR).

Kann das korrekt sein?
Ich dachte eigentlich, dass aufgrund der Berücksichtigung der konkreten Beträge und nicht der Pauschale (in meinem Fall Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder) mehr netto übrig bleiben müsste...

Vielleicht bist du davon betroffen...

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundeszentralamt-fuer-steuern-beamtenbezuege-werden-voruebergehend-gekuerzt.5e941dc1-e2b6-4a4c-a5dd-2e2c6a46643d.html

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Einigung2023

Zitat von: Mina in 22.12.2025 15:38
Zitat von: simon1979 in 18.12.2025 09:14
Zitat von: Sepper14 in 18.12.2025 09:05Hallo zusammen,

ich habe eben meine Abrechnung für 01/2026 bekommen. Demnach bekomme ich aufgrund erhöhter Steuerabzüge ca. 74,41 EUR weniger netto. Gemäß Mitteilung meiner KV liegt mein Vorsorge-Aufwand für Krankenversicherung und Pflegepflicht-Versicherung (Basisabsicherung) bei zusammen 330,00 EUR (295,00 plus 35,00 EUR).

Kann das korrekt sein?
Ich dachte eigentlich, dass aufgrund der Berücksichtigung der konkreten Beträge und nicht der Pauschale (in meinem Fall Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder) mehr netto übrig bleiben müsste...

Vielleicht bist du davon betroffen...

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundeszentralamt-fuer-steuern-beamtenbezuege-werden-voruebergehend-gekuerzt.5e941dc1-e2b6-4a4c-a5dd-2e2c6a46643d.html

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Funbraker

Zitat von: Sputnik1978 in 19.12.2025 06:43Ich habe gestern meine Bezügemitteilung für Januar erhalten.

Erwartungsgemäß war die Vorsprgepauschale für die PKV-Beiträge nicht mehr enthalten. Mein monatliches Netto ist gleichwohl höher.

Darf ich dann davon ausgehen, dass sich die technischen ELStAM-Probleme bei mir nicht realisiert haben?

Müssen die ELStAM-Daten zur PKV auf der Bezügemitteilung vermerkt sein? Das wäre bei mir derzeit nicht der Fall.
Nein, die Werte müssen nicht ausgewiesen werden. Wie ich schon mal geschrieben hatte, kommt es darauf an, ob die Werte vorher schon mal eingereicht wurden. Dann gelten die im Verfahren PVSplus bis zur Abholung weiter. Da sich der Grundfreibetrag auch erhöht hat, kommt es grundsätzlich zu einem geringeren Abzug, auch bei gleichbleibenden Aufwendungen für KV/PV.
Am besten mit dem Steuerrechner des BMF, des Schreibens der Krankenkasse und dem Steuerbrutto der Bezügemitteilung verifizieren.

Funbraker

Zitat von: Mina in 22.12.2025 15:33Lies, wie dir schon 2 Mal empfholen wurde, dies Thread durch

ändert aber nichts daran was die Bezügestelle mir mitgeteilt hat
Nein, der Grundfreibetrag wurde sogar erhöht und damit sollte sich grundsätzlich ein geringer Abzug ergeben. Aktuell ist es aber von der Abholung und Verarbeitung der KV-/PV-Beiträge über ELStAM abhängig, wie sich die Steuerbelastung entwicklelt.