Besteuerung von NATO Bezügen als deutscher Staatsangehöriger

Begonnen von PeaceFM, 24.12.2025 05:44

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PeaceFM

Guten Morgen,
ich habe vor wenigen Tagen  ein vorzeitiges Weihnachgsgeschenk gemacht bekommen und bekam die Zusage für eine Nato Stelle (international Civilian, B4/G10, nicht Local Wage Rate, also nicht TVAL II) in Deutschland. Dafür muss ich umziehen, bleibe aber in Deutschland, sofern das einen Unterschied macht.
Meine Frage wäre jetzt:
Muss ich Einkommenssteuer zahlen oder falle ich unter das Sofa/Ottawa Agreement, auch wenn ich Staatsangehöriger des Entsendestaats bin?

Ich werde leider selbst nicht so ganz schlau aus allem was ich online finde und es wird wohl noch ein paar Wochen dauern, bis ich selbst bei HR nachfragen kann.


Vielen Dank im voraus und frohe Weihnachten!

Gruenhorn

Soweit ich mich an Gespräche mit Kollegen von vor vielen Jahren erinnere ist die Unterscheidung zwischen Ortskraft (typischerweise so etwas wie Reinigungsdienst, facility Management, etc) und denen, die in privilegierte Bezahlungsgruppen fallen (B,A,.. Grade) entscheident. Die Kollegen waren in A Grade bezahlt und zahlten keine Einkommensteuer.

Ich denke rechtlich ist das entscheidende geregelt in Art. 19 in besagtem Abkommen, bzw noch einer Verordnung, die das in deutsches Recht umsetzt.

Darüberhinaus könnte man überlegen ein neues Auto zu kaufen oder sonstige größere Anschaffungen vorzuziehen (Stichwort MwSt Rückerstattung).


PeaceFM

Es ist eine der, wie du sagst, ,,privilegierten" Stellen.
Also klingt das ja, sofern du recht hast, nach dem absoluten Traum!

Bundi

Zitat von: Gruenhorn in 25.12.2025 17:46Soweit ich mich an Gespräche mit Kollegen von vor vielen Jahren erinnere ist die Unterscheidung zwischen Ortskraft (typischerweise so etwas wie Reinigungsdienst, facility Management, etc) und denen, die in privilegierte Bezahlungsgruppen fallen (B,A,.. Grade) entscheident. Die Kollegen waren in A Grade bezahlt und zahlten keine Einkommensteuer.

Ich denke rechtlich ist das entscheidende geregelt in Art. 19 in besagtem Abkommen, bzw noch einer Verordnung, die das in deutsches Recht umsetzt.

Darüberhinaus könnte man überlegen ein neues Auto zu kaufen oder sonstige größere Anschaffungen vorzuziehen (Stichwort MwSt Rückerstattung).



Soweit es das von der NATO gezahlte Gehalt angeht zutreffend. Was die Möglichkeit Unsatzsteuerbefreut einzukaufen leider falsch. Als deutscher Staatsangehörigen bei einem NATO HQ in Deutschland tätig leider keine Unsatzsteuerbefreiung. Siehe hierzu in das HQ Protokoll.

PeaceFM

Das ist zwar Schade, aber damit kann man ja definitiv leben... Vor allem wenn man aus einem ,,normalen", nicht steuerbefreiten Umfeld kommt.
Danke schonmal!
Bundi, weißt du sonst noch etwas das es zu beachten gibt oder über das ich mir vorher im klaren sein sollte?