Arbeitgeberwechsel - Fragen

Begonnen von Nutzerin2022, Heute um 13:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Nutzerin2022

Hallo zusammen,

ich wechsle zum 1.4. zu einem neuen Arbeitgeber, der sich bei der Bezahlung am TVöD-VKA orientiert. Dort werde ich als Sozialpädagogin in der Entgeltgruppe 9b, Stufe 6, eingruppiert.

Da mein Arbeitsbeginn erst zum 1.4. erfolgt, habe ich bei meinem neuen Arbeitgeber anteilig Anspruch auf 22 bzw. maximal 23 Urlaubstage. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber verbleiben entsprechend noch etwa 8 Urlaubstage, die ich – da eine Mitnahme nicht möglich ist – vor dem Wechsel nehmen muss.

Da ich Kinder habe, plane ich meinen Urlaub in der Regel in den Schulferien. Für den Sommerurlaub benötige ich 15 Urlaubstage, zusätzlich habe ich für die Osterferien bereits eine Reise gebucht (4 Urlaubstage). Dadurch bleibt für die Herbstferien leider kein ausreichender Urlaub mehr übrig.

Meine neue Stelle ist Teil eines neuen Projekts, das bereits zum 1.2. startet. In der Anfangsphase wird es voraussichtlich viele wichtige Abstimmungen und Termine geben, z. B. mit Kostenträgern, Schulen und Kliniken, um das neue Angebot bekannt zu machen.

Daher meine Frage:
Ist es rechtlich möglich, dass ich bereits ab dem 1.2. tageweise an solchen wichtigen Terminen bei meinem neuen Arbeitgeber teilnehme, während ich mir für diese Tage bei meinem bisherigen Arbeitgeber Urlaub nehme?
Und wäre es rechtlich zulässig, dass mir diese Einsätze beim neuen Arbeitgeber als Stunden gutgeschrieben werden, sodass ich diese später – z. B. für eine Woche Urlaub im Herbst – nutzen kann?

Vielen Dank für eure Einschätzung

MoinMoin

Ja, das ist rechtlich möglich, dass du Urlaub beim alten AG nimmst und ihn dann nicht zur Erholung nutzt.
Ob dein alter AG dich deswegen abmahnt kann, sei mal dahingestellt.

Allerdings kann dir dein AG dafür offiziell keine Stunden gutschreiben, da du noch keinen AV hast.

Ob dein AG dir dann allerdings übertariflich Stunden "schenkt", sei auch mal dahingestellt und ob er das darf, oder damit gegen Auflagen / Dienstvereinbarungen o.ä. verstößt, kann ich nicht beurteilen.

Aber zur Info, ich habe auch schon mal Urlaubstage von einem AG zum anderem mitgenommen. Allerdings, haben diese AG miteinander gemeinsam an Projekten gearbeitet und keine Ahnung wie sie es untereinander verrechnet haben.

Mir stellt sich nur die Frage, woran es liegt, dass du erst zum 1.4. anfängst und nicht gleich zum 1.2.?
Will dein alter Ag dich nicht vorher gehen lassen (Auflösungsvertrag) oder will/kann dein neuer Ag dich nicht vorher einstellen?


KaiBro

Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:11Allerdings kann dir dein AG dafür offiziell keine Stunden gutschreiben, da du noch keinen AV hast.

Ob dein AG dir dann allerdings übertariflich Stunden "schenkt", sei auch mal dahingestellt und ob er das darf, oder damit gegen Auflagen / Dienstvereinbarungen o.ä. verstößt, kann ich nicht beurteilen.


Der Arbeitgeber kann viel, wenn er will. Die Personalabteilung könnte dir mit wenigen Mausklicks auch 50 Urlaubstage mehr geben  8)
Für mich stellt sich allerdings die Frage, ob die Anwesenheit der TE unbedingt notwendig ist. Wenn es der Wunsch des neuen AG ist, dass die TE bei Abstimmungen und Gesprächen dabei sein soll, dann muss eine Regelung gefunden werden. Wenn die TE bei den Abstimmungen und Gesprächen gern dabei wäre, ohne das der neue Arbeitgeber dies für notwendig hält, ist es in meinen Augen Privatvergnügen.

Allerdings gilt der Arbeitsvertrag erst ab dem 01. April 2026. Was ist mit den ganzen Vereinbarungen z.B. die Datenschutzvereinbarung, die man bei dem neuen Arbeitgeber unterschreibt? Die greifen auch erst ab dem 01. April.


Sind die Urlaube im Sommer und auch Herbst mit dem neuen Arbeitgeber abgeklärt oder ist dies dein Wunsch? Zur Not baut man Überstunden auf oder nimmt im Sommer 3 Tage weniger. Möglichkeiten gibt es immer, auch wenn die Stunden nicht gutgeschrieben werden sollten.

Nutzerin2022

Aufgrund meiner 17-jährigen Betriebszugehörigkeit hätte ich regulär erst zum 31.06. kündigen können. Mein Arbeitgeber hat jedoch einem Aufhebungsvertrag zum 31.03. zugestimmt, sodass ich bereits zum 01.04. beim neuen Arbeitgeber starten kann.

Der neue Vertrag beginnt somit am 01.04.
Das Projekt dort startet zwar schon zum 01.02., ein früherer Einstieg war für mich leider nicht möglich – auch wenn sich meine neue Chefin das gewünscht hätte.

Hinzu kommt, dass ich vor dem 31.03. noch ca. 50 Überstunden sowie 8 Urlaubstage habe, die ich abbauen muss. Ich arbeite in einer 35-Stunden-Woche, daher wäre es sowohl für meinen aktuellen Arbeitgeber als auch für mich sinnvoll, Überstunden und Urlaub schrittweise abzubauen, statt alles gesammelt am Ende zu nehmen.

Meine bereits gebuchten Urlaube (Ostern: 4 Tage, Sommer: 15 Tage) sind mit dem neuen Arbeitgeber offen besprochen und dort kein Problem.

Grundsätzlich bin ich offen für jede Vertrags- oder Gestaltungsform, die eine solche Lösung ermöglichen würde – wichtig ist mir dabei, dass alles sauber, transparent und rechtlich korrekt geregelt ist. Klar ist mir auch, dass dies nur in Abstimmung beider Arbeitgeber möglich wäre.

Ich werde das Thema zunächst mit meinem neuen Arbeitgeber besprechen. Sollte dort grundsätzlich Interesse und eine Möglichkeit bestehen, würde ich im nächsten Schritt auch mit meinem aktuellen Arbeitgeber über die Situation sprechen.

Falls jemand Ideen oder Erfahrungswerte zu möglichen Modellen hat, freue ich mich über Hinweise.

MoinMoin

Zitat von: KaiBro in Heute um 15:30Der Arbeitgeber kann viel, wenn er will. Die Personalabteilung könnte dir mit wenigen Mausklicks auch 50 Urlaubstage mehr geben  8)
Können und dürfen sind hier die zwei paar Schuhe. Und diese Stunden die vor dem AV gearbeite weren kann man natürlich gutschreiben, wenn der AG es will und nicht irgendwelche Kommunalen Vorgaben dies verbieten.
Aber wo kein Kläger .....

ZitatAllerdings gilt der Arbeitsvertrag erst ab dem 01. April 2026. Was ist mit den ganzen Vereinbarungen z.B. die Datenschutzvereinbarung, die man bei dem neuen Arbeitgeber unterschreibt? Die greifen auch erst ab dem 01. April.
Die Vereinbarungen kann man auch zu einem früheren Zeitpunkt unterschreiben und gelten lassen.
Mit externen macht man das doch auch und die haben auch keinen AV.

MoinMoin

Zitat von: Nutzerin2022 in Heute um 16:18Aufgrund meiner 17-jährigen Betriebszugehörigkeit hätte ich regulär erst zum 31.06. kündigen können. Mein Arbeitgeber hat jedoch einem Aufhebungsvertrag zum 31.03. zugestimmt, sodass ich bereits zum 01.04. beim neuen Arbeitgeber starten kann.

Der neue Vertrag beginnt somit am 01.04.
Das Projekt dort startet zwar schon zum 01.02., ein früherer Einstieg war für mich leider nicht möglich – auch wenn sich meine neue Chefin das gewünscht hätte.
Ok, also wollte dein AG dich nicht früher ziehe lassen, warum auch immer. Wäre eine Übergabe zum 1.2. oder 1.3. nicht möglichgewesen?
ZitatHinzu kommt, dass ich vor dem 31.03. noch ca. 50 Überstunden sowie 8 Urlaubstage habe, die ich abbauen muss. Ich arbeite in einer 35-Stunden-Woche, daher wäre es sowohl für meinen aktuellen Arbeitgeber als auch für mich sinnvoll, Überstunden und Urlaub schrittweise abzubauen, statt alles gesammelt am Ende zu nehmen.
Du hast also 15 Tage zur Verfügung und es sind 42? Tage die das neue Projekt ohne dich auskommen muss.


ZitatMeine bereits gebuchten Urlaube (Ostern: 4 Tage, Sommer: 15 Tage) sind mit dem neuen Arbeitgeber offen besprochen und dort kein Problem.

Grundsätzlich bin ich offen für jede Vertrags- oder Gestaltungsform, die eine solche Lösung ermöglichen würde – wichtig ist mir dabei, dass alles sauber, transparent und rechtlich korrekt geregelt ist. Klar ist mir auch, dass dies nur in Abstimmung beider Arbeitgeber möglich wäre.
Rechtlich Sauber ist es nicht, wenn du während deines Urlaubes arbeitest.
Also würde ich an deiner Stelle für solche Meetings deine Überstunden verwenden.

Rechtlich Sauber wäre es, wenn dein alter AG sich zu einem früheren Zeitpunkt des Auflösungsvertrages überwinden könnte.
Denn rechtlich kann man jedes Datum dafür wählen.