Höhergruppierung und Stufenzuordnung

Begonnen von Zwockel, Gestern um 14:07

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Zwockel

Hallo zusammen,

ich habe für 3 Jahre eine Tätigkeit ausgeübt, die nach 9b bewertet wurde. Ich bekam eine Zulage für die vorübergehende Übertragung höherwertigen Tätigkeiten. Nun hat mein AG die Tätigkeit als dauerhaft festgestellt. Ich soll nun von 9a Stufe 5 in 9b Stufe 4 kommen. Was den Unterschiedsbetrag von 180 € bedeutet.
Meine Frage wäre jetzt können mir die 3 Jahre in denen ich die Tätigkeit schon ausgeübt habe angerechnet werden? So käme ich dann nach 1 Jahr in Stufe 4 in die Stufe 5. Wage zu bezweiflen, dass mein AG da mit geht   

MoinMoin

#1
Im TV-L leider nein, im TVöD wären es so gerechnet als, ob du vor 3 Jahren höhergruppiert worden wärst.



Rowhin

Leider hat MoinMoin auch hier recht, s. konkret TV § 17 Abs. 4 Satz 4:

ZitatDie Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.

Ausschlaggebend ist hier also die erfolgte Höhergruppierung, nicht die vorübergehende Übertragung. Weitere Möglichkeiten ergeben sich hier direkt aus dem Tarifvertrag leider nicht. Die fehlende stufengleiche Höhergruppierung ist einer der immer wieder bemängelten Punkte, in denen der TV-L dem TVöD nachsteht.

Zwockel

Vielen lieben Dank. Oh man das ist ja ärgerlich. Also wäre es im Prinzip Verhandlungssache und Wohlwollen das AG wenn es einen stufengleichen Aufstieg gäbe? Oder geht es grundsätzlich gar nicht?

MoinMoin

Übertariflich geht natürlich alles. Herrscht ja Vertragsfreiheit.

Tariflich geht das nicht.

Tariflich gäbe es aber Mechanismen wie den §16.5 der diesen "Nachteil" per Zulage ausgleichen kann.
Alles aber Wohlwollen das AG, das Tarifrecht welches du mit deinem AG vereinbart hast, ist da eindeutig.