Höhergruppierung möglich?

Begonnen von Derbi89, 01.01.2026 18:49

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Petar Tudzharov

Das ist nicht zutreffend.

In der üblichen Konstellation ist ein Fachbereichsleiter dem Fachdienstleiter übergeordnet. Gegenüber dem Fachdienstleiter ist er weisungsbefugt und trägt für den gesamten Fachbereich die abschließende Budget- und Personalverantwortung. Er entscheidet in besonders schwierigen oder weitreichenden Einzelfällen sowie in Grundsatzangelegenheiten.

Der Fachbereichsleiter trägt gegenüber dem Fachdienstleiter eine deutlich höhere Verantwortung.

Das ist überhaupt nicht mit dem Ausgangssachverhalt vergleichbar.
Dort kommen lediglich neue Aufgaben hinzu, für die bislang nicht der Nachweis erbracht wurde, dass sich diese ihrer Eigenart nach erheblich von den bisherigen unterscheiden.