Höhergruppierung / Stufenlaufzeit / Deckung des Personalbedarfs

Begonnen von Crat, 14.01.2026 11:14

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Crat

Moin,

Das Thema habe ich schon in mehreren Threads hier beobachtet, so ganz abschließend konnte ich es aber noch nicht für mich beantworten, dementsprechend stelle ich meine Frage hier dann doch.

Momentan arbeite ich befristet bei einer Bundesbehörde auf E13/3 und habe das Glück, dass mir eine andere Bundesbehörde eine unbefristete E14/3 angeboten hat. Das ärgerliche Detail ist, dass ich ab Mai in E13/4 aufsteigen würde, durch den Wechsel zum 1. April (Mein Dienstherr erlaubt keinen vorzeitigen Aufhebungsvertrag...) allerdings meine Stufenlaufzeit verliere. Im Vorfeld habe ich das bei der Personalabteilung schon angesprochen und es wurde mir mitgeteilt, dass eine auch nur teilweise Anerkennung der Laufzeit (über förderliche Zeiten) wegen dem Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung nicht möglich ist.

Nun gibt es noch die Möglichkeit über §16.6 erlaubt eine Erhöhung der Stufe als Sonderzahlung "zur Deckung des Personalbedarfs" bzw. das Rundschreiben D5.31002/55#13  erwähnt unter 2.4.3 die Anerkennung von Stufenlaufzeiten als förderliche Zeiten. Es erscheint also möglich, sofern der AG das will.

Natürlich macht es keinen Sinn für mich zu pokern (gemäß "macht das oder ich unterschreib nicht"), der Sprung ist ziemlich gut und die Stelle interessiert mich sehr. Auch passe ich durch durchaus arkane (MINT-Bereich) Vorerfahrungen sehr gut für die Stelle. Andererseits gibt es auch keinen großen Sinn für den AG (bzw die Personalabteilung) sich hier querzustellen. Es geht weder um riesige Beträge noch um die Marge für den Zweitporsche der Geschäftsführung. Ist es also schwierig "Deckung des Personalbedarfs" zu argumentieren oder übersehe ich irgendwelche Bedingungen wie beispielsweise dass die Stelle ein zweites Mal ausgeschrieben werden musste o.ä.
 

Maggus

Zitat von: Crat in 14.01.2026 11:14Nun gibt es noch die Möglichkeit über §16.6 erlaubt eine Erhöhung der Stufe als Sonderzahlung "zur Deckung des Personalbedarfs" bzw. das Rundschreiben D5.31002/55#13  erwähnt unter 2.4.3 die Anerkennung von Stufenlaufzeiten als förderliche Zeiten. Es erscheint also möglich, sofern der AG das will.
Diese Regelung bezieht sich nur auf eine Neueinstellung und nicht auf einen Wechsel der Tätigkeit im Bereich des selben Arbeitgebers.
Endet Dein befristetes Arbeitsverhältnis zum 31.03.2026? Dann wäre der 01.04.2026 eine Neueinstellung und die Anwendung von förderliche Zeiten für den Arbeitgeber möglich, allerdings ist dann Deine Aussage, dass Du im Mai in die Stufe 4 aufsteigen würdest falsch, da das Arbeitsverhältnis ja bereits vorher beendet wird.

UNameIT

könntest du dann nicht einfach einen Monat später zum 2.Mai die Stelle wechseln?

Crat

Zitat von: Maggus in 14.01.2026 12:41Diese Regelung bezieht sich nur auf eine Neueinstellung und nicht auf einen Wechsel der Tätigkeit im Bereich des selben Arbeitgebers.
Endet Dein befristetes Arbeitsverhältnis zum 31.03.2026? Dann wäre der 01.04.2026 eine Neueinstellung und die Anwendung von förderliche Zeiten für den Arbeitgeber möglich, allerdings ist dann Deine Aussage, dass Du im Mai in die Stufe 4 aufsteigen würdest falsch, da das Arbeitsverhältnis ja bereits vorher beendet wird.


Die befristete Stelle würde noch bis Frühjahr 2027 laufen - das ist ja das Ärgerliche. Der Arbeitgeber ist sogar ein anderer (anderes Ministerium). Ich hatte mich mit der Personalabteilung noch einmal auseinandergesetzt: In eigentlich allen Fällen (nahtloser Wechsel bis maximal 6 Monate Unterbrechung) ist es kein Problem die Stufenlaufzeit mitzunehmen, außer bei einem Wechsel von Bundesverwaltung zu Bundesverwaltung. Hier (Punkt 4 im Rundschreiben) ist explizit geregelt, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt. Warum auch immer.

Zitat von: UNameIT in 14.01.2026 13:21könntest du dann nicht einfach einen Monat später zum 2.Mai die Stelle wechseln?

Das ist tatsächlich der einzig gangbare Weg und nachdem eine Stelle nach langer Zeit natürlich so bald wie möglich besetzt werden sollte, war es mir nicht möglich das damals zu verhandeln. Allerdings: Nachdem meine Vorgesetzte einem vorzeitigem Aufhebungsvertrag widersprochen hatte und die Einstellung sowieso nur noch fristgerecht noch später als ursprünglich erhofft geschehen kann wurde mir von der neuen Personalabteilung genau dieses Angebot gemacht, weil es in dem Fall auf ein paar Wochen nicht mehr ankommt. Das ist ein ziemlich großes Entgegenkommen und natürlich eine für mich recht glückliche Lösung.



tl;dr für andere, die so einen Fall haben: Stellenwechsel innerhalb des Bundes mit Höhergruppierung ist immer mit Zurücksetzen der Stufenlaufzeit verbunden. Wenn planbar, dann nach dem Stufenaufstieg durchführen.

MoinMoin

Zitat von: Crat in 15.01.2026 10:02Die befristete Stelle würde noch bis Frühjahr 2027 laufen - das ist ja das Ärgerliche. Der Arbeitgeber ist sogar ein anderer (anderes Ministerium).
Ein anderes Ministerium heißt nicht das es ein anderer Arbeitgeber ist, denn der Bund ist dein AG nicht das Ministerium

MoinMoin

Zitat von: Crat in 15.01.2026 10:02Hier (Punkt 4 im Rundschreiben) ist explizit geregelt, dass bei einer Höhergruppierung die Stufenlaufzeit neu beginnt. Warum auch immer.
Das regelt nicht das Rundschreiben, sondern der Tarifvertrag.