Höhergruppierung / Stufenlaufzeit vergessen

Begonnen von München87, 15.01.2026 13:51

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München87

Hallo zusammen,

folgende Situation. Arbeitgeber ist nur angelehnt an den TVöD Bund (keine Umsetzungspflicht). Umsetzung wird aber dennoch in der Regel befolgt. Jetzt nun folgender Fall:

Arbeiter A ist seit Januar 2021 in 7/II - Eine Höhergruppierung/Stufenerhöhung ist nicht erfolgt. AG und AN haben hiervon keinen Gebrauch gemacht. Daher sozusagen tarifliche Ausschlussfrist.

Die Stufenerhöhung soll jetzt aber 2026 angegangen werden. Was ist hier nun der richtige Weg?

7/II → 7/III oder gleich in 7/IV (da 2021 II, 2023 III, 2026 IV). Hier würde doch die Ausschlussfrist greifen und die 3 Jahre zu 7/IV beginnen dann erst ab 2026?

Gruß nach Draußen

Maggus

Die tarifliche Ausschlussfrist bezieht sich die Geltendmachung des zustehenden Entgelts und nicht auf die Stufenlaufzeit.

Tarifliche Regelung:
Die Stufenwechsel hätten zum 01.01.23 (Stufe 3) und 01.01.26 (Stufe 4) erfolgen müssen und damit einhergehend auch die Vergütung.
Erfolgt nun die Bereinigung ist der MA ab 01.01.26 in EG 7 St. 4 und hat Anspruch auf dieses Entgelt.
Rückwirkend könnte er noch das entgangene Entgelt von Juli - Dezember 25 in EG 7 Stufe 3 einfordern.

Bei einer Anlehnung an den TV kann dies ggf. anders aussehen, je nachdem welche Teile des TVs Anwendung finden.