Höhergruppierung als "sonstiger Beschäftigter"

Begonnen von breezer, 15.01.2026 11:12

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breezer

Hallo,

ich bin jetzt seit ca. 10 Jahren im öffentlichen Dienst als Techniker angestellt. Meine Stelle wurde damals als E10 ausgeschrieben, gefordert war eigentlich ein Hochschulabschluss. Man hat mich trotzdem eingestellt obwohl ich "nur" staatlich geprüfter Techniker bin. Weil mir der akademische Grad fehlt wurde ich in die E9 eingestuft, die geforderten Aufgaben erledige ich trotzdem so wie in der Ausschreibung beschrieben.

Ich habe jetzt mal über meinen Fachvorgesetzten angefragt ob eine Höhergruppierung in die E10 möglich ist als "sonstiger Beschäftigter". Von seiner Seite aus würde er es unterstützen, leider wurde seine Anfrage gleich abgeschmettert, mit der Begründung, dass die Stellensituation eine Höhergruppierung nicht zulässt.

Muss ich mich jetzt damit abfinden oder habe ich noch andere Möglichkeiten?

VG

MoinMoin

Wenn du nachweisen kannst, dass du das tarifliche Merkmal sB erfüllst, dann muss man dich höhergruppieren (und du kannst das einklagen), denn für die Anwendung des Tarifrechts sind Stellensituationen irrelevant.
Hier Lektüre dafür:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=2

In welchen Bereich der Entgeltordnung ist die Tätigkeit eingruppiert?
22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen ? und dort unter 22.1.?

it

Allerdings ist die Stellensituation nicht fest. Dein Chef kann darauf dringen, dass er diese Stellenzuweisung bekommt. Wenn er es denn wirklich will. Nur daran hapert es in der Praxis wohl gern.

Rowhin

Zitat von: it in 15.01.2026 13:33Allerdings ist die Stellensituation nicht fest. Dein Chef kann darauf dringen, dass er diese Stellenzuweisung bekommt. Wenn er es denn wirklich will. Nur daran hapert es in der Praxis wohl gern.

Da gibt es viele Stellen, an denen es hapern könnte. Ob nun der unmittelbare Vorgesetzte zögert/blockt/etc., oder der darüber, oder die darüber, oder drei Ebenen darüber...da können wir nur spekulieren. Natürlich ist es aber so, dass wenn der unmittelbar Vorgesetzte sich schon nicht dahinterklemmt, von weiter oben erst rechts nichts zu erwarten ist.

Ansonsten hat MoinMoin es auf den Punkt gebracht - das Ganze ist einklagbar, egal, wie die Stellensituation ist. Dann ist auch erst mal irrelevant, wo die Blockade ist. Und bei einer angekündigten oder angedeuteten Klage können sich solche Blockaden auch gerne mal spontan lösen...

breezer

Zitat von: MoinMoin in 15.01.2026 11:18In welchen Bereich der Entgeltordnung ist die Tätigkeit eingruppiert?
22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen ? und dort unter 22.1.?

Das kann ich nicht genau sagen, ich kann nur sagen, dass für meine Stelle (Laboringenieur) damals ein FH Master oder Uni Bachelor gefordert wurde.

Die Frage ist wie ich nachweisen kann, dass ich das tarifliche Merkmal "sonstiger Beschäftigter" erfülle und wer das feststellt, das kann ich ja schlecht selber bestimmen.

Von meinem Vorgesetzen brauche ich da glaube ich nicht mehr allzuviel erwarten, mit der Aussage der übergeordneten Instanz hat sich das für ihn erstmal erledigt, auch wenn er mein Anliegen grundsätzlich unterstützt.

Also ich bin in der Hinsicht erstmal auf mich alleine gestellt wenn ich das Vorhaben weiter verfolgen möchte. Sollte ich in der Sache schriftlich mit der Personalabteilung in Kontakt treten und wie realistisch sind meine Chancen überhaupt?


MoinMoin

Zitat von: breezer in 15.01.2026 16:09Das kann ich nicht genau sagen, ich kann nur sagen, dass für meine Stelle (Laboringenieur) damals ein FH Master oder Uni Bachelor gefordert wurde.
Das solltest du als erstes ermitteln, wo du dort bist
https://www.tdl-online.de/fileadmin/user_upload/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._13_Homepage.pdf

ZitatDie Frage ist wie ich nachweisen kann, dass ich das tarifliche Merkmal "sonstiger Beschäftigter" erfülle und wer das feststellt, das kann ich ja schlecht selber bestimmen.

guckst du ins pdf ganz oben, aber sei gewiss, der Nachweis ist schwer vor Gericht zu führen.

ZitatVon meinem Vorgesetzen brauche ich da glaube ich nicht mehr allzuviel erwarten, mit der Aussage der übergeordneten Instanz hat sich das für ihn erstmal erledigt, auch wenn er mein Anliegen grundsätzlich unterstützt.

Also ich bin in der Hinsicht erstmal auf mich alleine gestellt wenn ich das Vorhaben weiter verfolgen möchte. Sollte ich in der Sache schriftlich mit der Personalabteilung in Kontakt treten und wie realistisch sind meine Chancen überhaupt?
Wenn dein AG dich nicht im Bereich sB sieht, dann kannst u des nur einklagen und wirst sehr wahrscheinlich verlieren, s.o.
Wenn der AG willig ist, dann sieht er plötzlich in dir einen sB und dann ist es alle egal, ob es tariflich zutrifft oder nicht.


Bleibt für dich nur noch eine Forderung (wegen höherwertige Tätigkeiten) einer Zulage nach §16.5 zu stellen und mit Abwanderung drohen.

troubleshooting

Zitat von: breezer in 15.01.2026 16:09Das kann ich nicht genau sagen, ich kann nur sagen, dass für meine Stelle (Laboringenieur) damals ein FH Master oder Uni Bachelor gefordert wurde.


Schon daran erkennt man, dass da kein Plan herrscht. Der Bologna-Prozess scheint immer noch Neuland zu sein.

Faunus

Was ich Dir empfehlen würde ist langwierig: schließe eine Versicherung für Arbeitsrechtschutz ab und sammle mal die ganzen schriftlichen Infos wie z.B. die Stellenausschreibung. Ein Blick in die Personalakte könnte u.U. hilfreich sein. 

Du musst herausfinden, ob Du die Tätigkeiten einer E10 erfüllst, diese Dir auch übertragen wurden (siehe Links von moinmoin) und darauf achten, dass der Versicherungsfall nicht zu früh einsetzt =  schriftl. die E10 einfordern, wenn der Versicherungsschutz greift. Protokolliere Deine Arbeiten täglich, um das Externen (z.B. Arbeitsrechtler) vorlegen zu können.

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 16.01.2026 09:30Was ich Dir empfehlen würde ist langwierig: schließe eine Versicherung für Arbeitsrechtschutz ab und sammle mal die ganzen schriftlichen Infos wie z.B. die Stellenausschreibung. Ein Blick in die Personalakte könnte u.U. hilfreich sein. 

Du musst herausfinden, ob Du die Tätigkeiten einer E10 erfüllst, diese Dir auch übertragen wurden (siehe Links von moinmoin) und darauf achten, dass der Versicherungsfall nicht zu früh einsetzt =  schriftl. die E10 einfordern, wenn der Versicherungsschutz greift. Protokolliere Deine Arbeiten täglich, um das Externen (z.B. Arbeitsrechtler) vorlegen zu können.
Deien Ausführung ist nicht zielführend.
Es ist doch unstrittig, dass die Tätigkeiten EG10 ist und er wegen fehlender Voraussetzung in der Person korrekt eine EG niedriger eingruppiert ist.
Die Frage ist doch ob er das Kriterium sB inzwischen erfüllt, dafür müsste er abstellen.
Dafür muss er nichts protokollieren was seine Arbeit ist, sondern nachweisen, das er er die Verwendungsbreite und Tiefe hat um sB zu sein. Das er seit 10 Jahren den Job macht ist nur ein Indiz, fraglich ist,ob er einen anderen 10er Job in dem Bereich ebenfalls sofort könnte.

Faunus


MoinMoin

Zitat von: Faunus in 16.01.2026 09:48Und wie weist ein TB nach?
Was ist für dich noch unklar, nach der Lektüre vom Kapitel 3 im  PDF:
Sonstige Beschäftigte Definitionen und Vorgehensweise

link ist oben.

Rowhin

Zitat von: MoinMoin in 16.01.2026 09:54Was ist für dich noch unklar, nach der Lektüre vom Kapitel 3 im  PDF:
Sonstige Beschäftigte Definitionen und Vorgehensweise

link ist oben.

Ich nehme an, der unklare Punkt für manche ist "wie stoße ich das als TB an/erzwinge es, wenn meine Vorgesetzten/entsprechenden Stellen das nicht aus Eigenmotivation tun".

MoinMoin


Wenn sie es nicht aus Eigenmotivation tun, dann haben sie nur ein geringes Interesse an deine Arbeitskraft oder sind überfordert.

Wie man das anstößt?
A) dem AG auf die Füße steigen und diesen Wunsch nachdringlich äußern, so das seine Motivation steigt.
B) Es selber zusammenstellen (lassen) und dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage machen.

Denn man ist auf Grund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Und entweder man ist ein sB oder man ist es nicht. Und wenn man persönlich die Rechtsmeinung hat, dass man einer ist, dann ist man auch höher eingruppiert und muss es eben gerichtlich einklagen, wenn der AG eine andere Rechtsmeinung hat.

Dafür gibt es Gerichte. Und die haben sich damit schon häufiger auseinander setzen dürfen.

aronzo

Zitat von: MoinMoin in 16.01.2026 10:52Wenn sie es nicht aus Eigenmotivation tun, dann haben sie nur ein geringes Interesse an deine Arbeitskraft oder sind überfordert.
Die Anregung von Faunus ist nicht ganz verkehrt. E10-Stellen sind oft verkappte E11-Stellen aber der Aufwand ist wie geschrieben erheblich.

Und es ist menschlich, möglichst wenig Aufwand haben zu wollen. Insoweit würde ich nicht unbedingt geringes Interesse oder Überforderung unterstellen.

MoinMoin

Zitat von: aronzo in 16.01.2026 11:07Die Anregung von Faunus ist nicht ganz verkehrt. E10-Stellen sind oft verkappte E11-Stellen aber der Aufwand ist wie geschrieben erheblich.
Das ist aber ein ganz anderes Thema. Und wenn es eine EG11 Tätigkeit ist, wäre der TE eben als sB auch 11 ....
ZitatUnd es ist menschlich, möglichst wenig Aufwand haben zu wollen. Insoweit würde ich nicht unbedingt geringes Interesse oder Überforderung unterstellen.
Der Aufwand jemanden mehr Geld zu geben ist geringer als der Aufwand jemanden neu einzuarbeiten  8)