Tarifrunde TV-L 2025 - Diskussion I

Begonnen von Admin, 15.11.2025 17:26

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Rowhin

Zitat von: MoinMoin in Heute um 10:41Mir ist bisher noch nicht bekannt, dass es in Bayern, Hamburg, Hessen oder BaWü ein Minsterialbeschluß existiert, der kategorischen die Anwendung des §16.5 untersagt.
Kannst du mir den mal zukommen lassen.

Gibt es für Bayern in der Form m.W.n. nicht. "Nur" eine interne Anweisung im Finanzministerium, dass alle Anträge (erstmal) abzulehnen sind. Man hält sich also bewusst für die ganz, ganz, ganz kritischen (oder hartnäckigen...oder...oder...) Fälle die Option offen.

Und so existiert das Feigenblatt für alle vorgeschalteten Stellen, man brauche es ja gar nicht probieren.

IchLiebeBeamtentum

Zitat von: Kaspar in Heute um 08:51Ich finde die Verhandlungen der Länder extrem frech, kein Angebot vorlegen und Jammern.Wie wollen die Länder begründen, dass im Tvöd alles möglich ist und im TV-L nicht.

Schön auf den Punkt gebracht.
Aber in diesem Forum scheinen andere Inhalte wichtiger zu sein. Warum auch immer sie sich hier ausleben und vom Admin nicht gebremst werden.

Rowhin

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in Heute um 10:48Schön auf den Punkt gebracht.
Aber in diesem Forum scheinen andere Inhalte wichtiger zu sein. Warum auch immer sie sich hier ausleben und vom Admin nicht gebremst werden.

Um den Ausgangspost zu ziteren, Hervorhebung von mir:

Zitat von: Admin in 15.11.2025 17:26Diskussions-Thread zur Tarifrunde TV-L 2025

Erwünscht sind:
* Diskussionen über die laufende Tarifrunde
* auch Spekulationen sind ok (bitte als solche Kennzeichnen)
* Vergleiche mit anderen Tarifverträgen
* später dann Informationen zu den Warnstreiks
* Beispielberechnungen je nach Verhandlungsstand

[...]

Unerwünscht sind:
* allgemeine politische Diskussionen -> gehören ins Forum "allgemeine Diskussion"
* informationsloses Gewerkschafts- oder Arbeitgeber-Bashing
* über andere Mitglieder im Forum oder über Kollegen herziehen, Beleidigungen
Moderatoren: bitte solche Postings einfach kommentarlos rauslöschen.


Ich sehe da jetzt noch keine großen Abweichungen. Der 16.5 und dessen Umsetzung (sowie etwaige notwendige oder eben nicht notwendige Änderungen daran) lässt sich als Abweichung von anderen Tarifverträgen und potenziellem Verhandlungsobjekt durchaus diskutieren.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in Heute um 10:46Gibt es für Bayern in der Form m.W.n. nicht. "Nur" eine interne Anweisung im Finanzministerium, dass alle Anträge (erstmal) abzulehnen sind. Man hält sich also bewusst für die ganz, ganz, ganz kritischen (oder hartnäckigen...oder...oder...) Fälle die Option offen.

Und so existiert das Feigenblatt für alle vorgeschalteten Stellen, man brauche es ja gar nicht probieren.
In meinem Land ist aktuell auch die Ansage, ohne Einstellungszusage fangen wir nicht an zu arbeiten und lehnen ab, wegen fehlenden Nachweis das eine Wechselwilligkeit vorliegt.
Und wenn man hört, dass dann reihenweise die Leute einknicken und eben diesen zweiten Schritt nicht gehen, dann bestärkt man sie in dieser Entscheidung, wenn fast alle eben bleiben.



Daher würde ich mir wünschen, dass zumindest im TV-L der 16.5 so ausgestaltet wird, wie der 16.6 beim Bund.

teclis22

Zitat von: MoinMoin in Heute um 10:41Es nützt dem Wechselwilligen, da er dann wechseln kann.
Es nützt dann den nachfolgenden Wechselwilligen, dass dadurch ein Schaden entsteht, der bei ausreichender Höhe die Menschen, die so einen Beschluss gefasst haben, davon überzeugen kann, diesen Beschluss zu überdenken.

Aber schon spannend, dass Geberländer nicht mehr Geld für das Personal ausgeben wollen, um zu verhindern, dass die Bürger im eigenem Land weniger Schaden haben.

Mir ist bisher noch nicht bekannt, dass es in Bayern, Hamburg, Hessen oder BaWü ein Minsterialbeschluß existiert, der kategorischen die Anwendung des §16.5 untersagt.
Kannst du mir den mal zukommen lassen.


Aus Hamburg ist mir kein Ministerialbeschluss bekannt. WOhl aber die Marschrichtung: Entsprechende Forderungen sind immer abzulehnen. "Reisende soll man nicht aufhalten" da die Gefahr besteht das sonst weitere MA danach fragen. Und bisher ist die FHH noch ausreichend in den Bewerberzahlen, dass Abgänge entsprechend nachbesetzt werden können.

Mir ist persönlich nur ein einziger Zulagenfall bekannt, und das war ein Abgang den man aufgrund von Projektverzögerungen noch mal 2 Jahre verlängert hat.

sebbo83

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in Heute um 10:48Schön auf den Punkt gebracht.
Aber in diesem Forum scheinen andere Inhalte wichtiger zu sein. Warum auch immer sie sich hier ausleben und vom Admin nicht gebremst werden.

Auch der Schwache 16.5 gehört irgendwo mit zur Tarifverhandlung.

MoinMoin

Zitat von: sebbo83 in Heute um 11:58Auch der Schwache 16.5 gehört irgendwo mit zur Tarifverhandlung.
Genau, noch besser wäre es wenn er ohne tariflichen Voraussetzungen versehen wäre.
Mein Vorschlag:
aus
Zitat1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung
von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis
zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
Ein
Zitat1Es kann Beschäftigten unabhängig von der tarifvertraglichen Einstufung ein höheres Entgelt von bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 2Die Zulage kann befristet werden. 3Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.

sebbo83

Zitat von: MoinMoin in Heute um 09:33Also stelle ich fest, dass du keine Wechselwilligkeit nachweisen konntest.
Weder durch den Nachweis das du Vorstellungsgespräche hast, noch das es andere gibt, die sich ernsthaft für dein Arbeitskraft interessieren und dir ein Angebot gemacht haben.

Warum also sollte der AG dir mehr Geld geben, wegen deiner schönen blauen Augen?

Und du bist immer noch da, sprich der AG hat alles richtig gemacht!

Das mag sein.
Angebote hatte und habe ich - finanziell attraktivere, es kommt dann aber auch das "Abwägungs-A B E R". Es sind Angebote aus der Privatwirtschaft von großen Einzelhändlern bis hin zu Windprojektieren die stets nicht so wohnortnah waren, wie unsere Zweigstelle der Behörde. Und klar sagt unsere Behörde: "dann geh doch". Ich mag aber meinen "Einhorn-Job". Klar, ich bin der "dumme" Arbeitnehmer der bleibt. Was ich aber bereits angebracht habe, was funktioniert sind Feststellungsklagen. Warum sich mit 16.5 rumärgern und betteln, wenn man dadurch nach seinen Tätigkeiten endlich korrekt eingruppiert wird.

Zitat von: MoinMoin in Heute um 10:58In meinem Land ist aktuell auch die Ansage, ohne Einstellungszusage fangen wir nicht an zu arbeiten und lehnen ab, wegen fehlenden Nachweis das eine Wechselwilligkeit vorliegt.
Und wenn man hört, dass dann reihenweise die Leute einknicken und eben diesen zweiten Schritt nicht gehen, dann bestärkt man sie in dieser Entscheidung, wenn fast alle eben bleiben.

Daher würde ich mir wünschen, dass zumindest im TV-L der 16.5 so ausgestaltet wird, wie der 16.6 beim Bund.

Da liegt der Punkt - und das muss mit auf den Verhandlungstisch. Es haben ja wieder einige geschrieben, der 16.5 ist nahezu wirkungslos.

In einer Firma gehe ich doch auch nicht zum Chef (oder PA) und sage: "Ey, ich habe eine Jobzusage, ich will mehr Geld". Man verhandelt doch ganz normal mit seinem Arbeitgeber: "Ich leite seit 3 Jahren das komplizierte Projekt, welches keiner übernehmen wollte, mit vollem Erfolg. Können wir über eine Gehaltserhöhung von 10% reden?" Anders will ich auch nicht im öD für eine Zulage verhandeln wollen.

Faunus

Zitat von: sebbo83 in Heute um 08:13Die beiden einzigen der mir bekannten Wege, um im öffentlichen Dienst eine Gehaltserhöhung zu bekommen (ohne das Hoffen auf Tarifverhandlung) sind die Bewerbung auf einer höherwertigen Stelle (schwierig bei Außenstellen oder Einhörner-Tätigkeiten) oder die Feststellungsklage. Und gerade letzteres kann ich nur jedem ans Herz legen, der merkt: hier stimmt was nicht.

Da würde ich unterschreiben und sind diese Wege bis zum Ende gegangen worden, dann lassen diese sich - im Gegensatz zu 16.5 - nicht ersatzlos streichen.


@moinmoin
Die "Anweisung von oben" kann ich Dir nicht geben, da ich sie auch nur zum Lesen in die Hand bekommen haben.
Und bei mir kommt Dein "ich bekomme 16.5, ihr seit nur zu blöd dazu" inzw. gehörig auf die Nerven.

Rowhin

Zitat von: sebbo83 in Heute um 12:15Warum sich mit 16.5 rumärgern und betteln, wenn man dadurch nach seinen Tätigkeiten endlich korrekt eingruppiert wird.

Weil die Ausgangsposition entscheidend ist.

Falsche Eingruppierung -> Feststellungsklage.
Bindung qualifizierter Fachkräfte oder anderer Grund für 16.5 -> Zulage.

Es ist ja nicht so, dass ich mich bei falscher Eingruppierung zwischen Feststellungsklage oder 16.5 entscheiden muss. Ich kann schließlich völlig korrekt eingruppiert sein und nach der Zulage streben.

Bzw. anders herum: der 16.5 sollte doch nicht die Lösung für falsche Eingruppierungen sein.

Warnstreik

Fairerweise muss man aber auch sagen, dass "Verhandel doch für dich selbst" nicht zwingend im Sinne der Menschen, der Gewerkschaften und auch nicht der Arbeitgeber sind. Von daher ist es schon gut, wenn der 16.5 eine Ausnahme ist und bleibt. Ich kenne auch in HH Fälle, wo das als Instrument genutzt wird - allerdings nicht für Menschen, die richtig eingruppiert sind aber gerne mehr verdienen möchten. Da muss schon etwas hinterstehen (was du ja auch richtig sagst) - und ein Wechselwunsch zum einen konkret und zum anderen glaubhaft.


MoinMoin

Zitat von: sebbo83 in Heute um 12:15Das mag sein.
Angebote hatte und habe ich - finanziell attraktivere, es kommt dann aber auch das "Abwägungs-A B E R". Es sind Angebote aus der Privatwirtschaft von großen Einzelhändlern bis hin zu Windprojektieren die stets nicht so wohnortnah waren, wie unsere Zweigstelle der Behörde. Und klar sagt unsere Behörde: "dann geh doch". Ich mag aber meinen "Einhorn-Job". Klar, ich bin der "dumme" Arbeitnehmer der bleibt. Was ich aber bereits angebracht habe, was funktioniert sind Feststellungsklagen. Warum sich mit 16.5 rumärgern und betteln, wenn man dadurch nach seinen Tätigkeiten endlich korrekt eingruppiert wird.
Also wenn der AG nicht in der Lage ist seinen Teil des Vertrages zu erfüllen und man die von ihm geschuldet Hauptschuld (das korrekte Entgelt) einklagen muss, tja, dann ist das etwas, was mit der Zulage nüscht zu tun hat, sondern eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist.

Und wenn der Verhandlungspartner (dein AG9 so klug ist, zu erkennen, dass du nicht gehen wirst, warum soll er sich also finanziell unnötig belasten. Er pokert halt gut oder besser.

ZitatDa liegt der Punkt - und das muss mit auf den Verhandlungstisch. Es haben ja wieder einige geschrieben, der 16.5 ist nahezu wirkungslos.
Und was willst du ändern?
Mehr Lohn für alle egal ob low oder high performer und dafür das differnzieren zukönnen ist der 16.5 top geeignet für Ags die das machen wollen.
ZitatIn einer Firma gehe ich doch auch nicht zum Chef (oder PA) und sage: "Ey, ich habe eine Jobzusage, ich will mehr Geld". Man verhandelt doch ganz normal mit seinem Arbeitgeber: "Ich leite seit 3 Jahren das komplizierte Projekt, welches keiner übernehmen wollte, mit vollem Erfolg. Können wir über eine Gehaltserhöhung von 10% reden?" Anders will ich auch nicht im öD für eine Zulage verhandeln wollen.
Doch so läuft das auch in der Firma
Ey gib mir mehr oder ich gehe, der Has von nebenan hat gerade angerugfen und bietet mir 10T mehr, gehst du mit, oder tschüß

sebbo83

Zitat von: Warnstreik in Heute um 12:50Fairerweise muss man aber auch sagen, dass "Verhandel doch für dich selbst" nicht zwingend im Sinne der Menschen, der Gewerkschaften und auch nicht der Arbeitgeber sind. Von daher ist es schon gut, wenn der 16.5 eine Ausnahme ist und bleibt. Ich kenne auch in HH Fälle, wo das als Instrument genutzt wird - allerdings nicht für Menschen, die richtig eingruppiert sind aber gerne mehr verdienen möchten. Da muss schon etwas hinterstehen (was du ja auch richtig sagst) - und ein Wechselwunsch zum einen konkret und zum anderen glaubhaft.

Worauf ich ja hinaus will, muss es denn ein konkreter Wechselwunsch oder ein konkretes Angebot sein? Wenn z.B. jemand ein kompliziertes Projekt für ein paar Jahre durchzieht, sollte es doch auch ohne irgendwelche Bewerbungsgespräche bei anderen Unternehmen oder Behörden möglich sein, dass man eine Zulage erhält. Am Ende werden doch im öD "belohnt" die sich gar nicht erst für das Projekt melden und weiterhin monoton Anträge ausfüllen.

Man muss sich mal an einem Beispiel klar werden, wie dämlich das ganze ist.
Der Behördenleiter findet KI-unterstützen Einsatz für Antragsbearbeitung toll, und jemand von der IT soll dazu ein Projekt leiten von Auswertung verschiedener Unternehmen, prüfen von Datenschutzhürden, Ausschreibungsverfahren, fachlicher Projektbegleitung und Abschlussbericht sowie Implementierung in ein Fachverfahren, und der Projektverantwortliche bekommt nach 3 Jahren Arbeit ein Dankeschön und steht finanziell genauso da, wie der Rest der Mannschaft, welche weiterhin 3 Jahre IT-Tickets bearbeitet. Im öD Realität, weil 16.5 nicht funktioniert. Soll unser IT'ler während der Projektphase sich noch um Bewerbungsgespräche kümmern, damit er was als Vorlage hat, um für eine Zulage zu verhandeln?

Besser: Der direkte Vorgesetzte erkennt die Komplexität des Projekts. Es wird dem Behördenleiter vorgetragen mit Bitte um Zulage. Der Behördenleiter erkennt die Notwendigkeit und reicht das Thema mit Bitte um Umsetzung an die PA weiter - ein Formular wird ausgefüllt und die Zulage wird für die 3 Jahre Projektphase gewährt. Fertig!

Modulator

Wir hatten mal den Fall, dass ein Bewerber mit Zusage 2x wieder abgesprungen ist und bei seinem alten AG damit durch kam. Seitdem ist der Nachname des Bewerbers bei uns der geflügelte Begriff dafür.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 13:12Ey gib mir mehr oder ich gehe, der Has von nebenan hat gerade angerugfen und bietet mir 10T mehr, gehst du mit, oder tschüß

Du verkennst, dass Unternehmen zum Überleben Gewinn erwirtschaften müssen. Daher lassen diese ihre  Leistungsträger nicht ziehen, sondern zahlen lieber dem jeweils erwirtschafteten Gewinn geschuldet mehr. Deshalb gibt es Begriffe wie Bonus, Gewinnbeteiligung, etc.

Der Staat hat keinen "Gewinn" als Messlatte für seine Wirschaftlichkeit, sondern alleine seine Ausgabenseite. Deshalb lieber Systemträger ziehen lassen, als mehr zahlen, weil "jeder ist ersetzbar" und "das geht schon irgendwie".