Langzeitkonto in TZ / Wie sind Feier-, Krank- und Urlaubstage zu bewerten

Begonnen von Wolke55, 16.01.2026 15:47

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Wolke55

Hallo,
bei uns wurde nun der erste Arbeitsvertrag mit einem Langzeitkonto nach §10 Abs. 6 TVöD gemacht, um Zeit anzusparen und vor dem Renteneintritt eine Freizeitphase zu haben. Gleichzeitig wurde der Vollzeitarbeitsvertrag in Teilzeit geändert. Der AN arbeitet weiter den ganzen Tag und baut so Zeitguthaben auf.

U.a. wurde vereinbart, dass das Zeitkonto weiter in Vollzeit geführt wird. Das bedeutet, dass obwohl der AN nur noch in TZ arbeitet, die volle Stundenzahl an Fehltagen erhält.

Aus meiner Sicht müsste man sich das Zeitguthaben erarbeiten und nicht an Feier- und Krankheitstagen geschenkt bekommen. Der Urlaubstage wurden anteilig gekürzt, das passt also.

Was haltet ihr davon?

Maggus

Das ganze hört sich für mich mehr nach einer ATZ-Regelung an, als nach einem Langzeitkonto.

Finde die Vereinbarung als Langzeitkonto mehr als seltsam.
An Urlaubs- und Feiertagen (aber auch Kranktagen) erfolgt die Gutschrift auf die vereinbarte Sollarbeitszeit und diese scheint ja auf 50 % reduziert zu sein.
D.h. in diesen Zeiten wird kein Guthaben aufgebaut.

Findet denn eine Verzinsung des Guthabens statt?
Heute ist die Einzahlung mehr Wert, als in ein paar Jahren, wenn sie als Freizeit genommen werden soll.

KaiBro

Zitat von: Maggus in 16.01.2026 16:39Das ganze hört sich für mich mehr nach einer ATZ-Regelung an, als nach einem Langzeitkonto.

Finde die Vereinbarung als Langzeitkonto mehr als seltsam.
An Urlaubs- und Feiertagen (aber auch Kranktagen) erfolgt die Gutschrift auf die vereinbarte Sollarbeitszeit und diese scheint ja auf 50 % reduziert zu sein.
D.h. in diesen Zeiten wird kein Guthaben aufgebaut.

Findet denn eine Verzinsung des Guthabens statt?
Heute ist die Einzahlung mehr Wert, als in ein paar Jahren, wenn sie als Freizeit genommen werden soll.

Der TE hat doch geschrieben, dass der AN auch an Fehltagen die vollen Stunden gutgeschrieben bekommt. Der AN bekommt weniger Gehalt, aber zeitgleich bei Krankheitstagen, Feiertagen etc. die Stunden für eine Vollzeitkraft gutgeschrieben. 

Und warum sollte man Überstunden verzinsen und wieso sind Überstunden in ein paar Jahren weniger wert? Das ergibt doch 0 Sinn.

marvie

Vielleicht sollte man erst einmal prüfen wie die Teilzeitform realisiert wurde!
arbeitet er jeden Tag weniger als in Vollzeit oder wurde ein Wochentag als freier Tag festgelegt?
@Maggus - woher kommt die Info 50% in deiner Aussage
Wenn bei letzterem der Montag als freier Tag festgelegt wurde, so hat er keinen Anspruch auf Zeitgutschriften wenn er am Montag krank ist - alle anderen Arbeitstage erhält er jedoch die volle Zeitgutschrift. Bei Feiertagen kenne ich es nicht das eine Zeitgutschrift erfolgt - diese werden für gewöhnlich als "arbeitsfrei" von der Wochenarbeitszeit abgezogen.

Teilzeit hat viele Facetten.

Maggus

Zitat von: KaiBro in Heute um 09:48Der TE hat doch geschrieben, dass der AN auch an Fehltagen die vollen Stunden gutgeschrieben bekommt. Der AN bekommt weniger Gehalt, aber zeitgleich bei Krankheitstagen, Feiertagen etc. die Stunden für eine Vollzeitkraft gutgeschrieben. 

Und warum sollte man Überstunden verzinsen und wieso sind Überstunden in ein paar Jahren weniger wert? Das ergibt doch 0 Sinn.
Der TE hat auch geschrieben, dass er es nicht richtig findet, wenn Fehlzeiten zu einem Aufbau des Zeitguthabens führen. Und bei Urlaub ist die Regelung wohl ungleich Feier-/Krankheitstagen.

Du hast Recht, Verzinsung ist kein Thema, wenn ich heute 1 Stunde Guthaben einzahle und diese Stunde zu einem späteren Zeitpunkt 1:1 abbauen kann. Aber nach Schilderung des TE zahlt er Geld in das System ein. Heute muss er für eine Arbeitsstunde weniger einbezahlen, als er in ein paar Monaten / Jahren für eine Arbeitsstunde Freizeit herausnehmen muss (Tariferhöhungen, Stufensteigerung und ggf. sogar höhere EG).