TVL vs TVöD

Begonnen von BSBin, 20.01.2026 18:13

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BSBin

Hallöchen, folgende Frage:

Ich beabsichtige den Wechsel von TVL zu TVÖD (EG8 zu EG9a); hoffe auf einen Aufhebungsvertrag, da ich sonst durch die lange Zugehörigkeit noch ewig warten müsste, bis die Kündigung greifen würde.

Gibt es mehr zu beachten? Ist es sinnvoll zu wechseln? Sollte ich im April bereits wechseln können, wie sieht es dann mit der Jahressonderzahlung aus? Über die Stufe könnte man sicherlich noch mit dem Personaler reden, bevor der neue AV unterschrieben wird?

Habt ihr Erfahrungen?

Rowhin

#1
Zitat von: BSBin in 20.01.2026 18:13Ist es sinnvoll zu wechseln?

Der TVöD ist in einigen Belangen "besser" als der TV-L, ein Wechsel kann sich also lohnen. Ob es in deinem konkreten Fall SInn macht, hängt von ein paar Faktoren ab, bei den beschriebenen EGs erscheint es aber zunächst durchaus sinnvoll.

Zitat von: BSBin in 20.01.2026 18:13Sollte ich im April bereits wechseln können, wie sieht es dann mit der Jahressonderzahlung aus

Die Jahressonderzahlung bemisst sich dann wie üblich aus deinem Durchschnittsgehalt im Juli, August und September, und beträgt in der EG9a 70,28 Prozent (falls du zum TVöD-Kommunen wechselst) bzw. 80% (falls du zum Bund wechselst) deines monatlichen Entgelts. Da du die ersten drei Monate nicht im TVöD bist, wird sie um 3/12 reduziert. Nachzulesen in § 20 des TVöD.

Zur Stufe gilt im TVöD - siehe § 16 jeweils:

Für den Bund:

ZitatVerfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Für die Kommunen:

ZitatVerfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. 

Verhandeln müsstest du daher, was anerkannt werden kann.
 
 

Majon

Zitat von: Rowhin in 20.01.2026 18:28Die Jahressonderzahlung bemisst sich dann wie üblich aus deinem Durchschnittsgehalt im Juli, August und September, und beträgt in der EG9a 70,28 Prozent (falls du zum TVöD-Kommunen wechselst) bzw. 80% (falls du zum Bund wechselst) deines monatlichen Entgelts. Da du die ersten drei Monate nicht im TVöD bist, wird sie um 3/12 reduziert. Nachzulesen in § 20 des TVöD.

Ab 2026 beträgt die Jahressonderzahlung im Bereich TVöD-VKA 85% für alle Entgeltgruppen.

Rowhin

Zitat von: Majon in Gestern um 07:50Ab 2026 beträgt die Jahressonderzahlung im Bereich TVöD-VKA 85% für alle Entgeltgruppen.

Völlig korrekt, danke, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm :)

Zinc

ich kenne keinen Fall, wo sich ein Wechsel nicht gelohnt hat. Heißt ja mittlerweile nicht umsonst TV-LOL.