Rückwirkende Umgruppierung und Entgeltabrechnungen

Begonnen von noe20001, 23.01.2026 10:05

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noe20001

Guten Morgen, ich wende mich in einer anderen Angelegenheit nochmal an euch.

Ich war als Informatiker mit einer E8 eingruppiert. Im Mai habe ich mitgekriegt, dass alle meine Kollegen umgruppiert wurden in die 9 A rückwirkend zum Januar 2025, nur ich nicht. Da auf der Kippe stand ob mein vertrag verlängert wird, dieser war, da ich öfter unverschuldet erkrankt war, im April befristet worden bis November 2025.Somit dachte ich mir, wenn ich jetzt ein Fass aufmache, wird mir das ev. negativ ausgelegt und ich bin erst recht raus, halte ich erstmal den Mund. Nachdem feststand, dass der Vertrag zum 30.11. beendet wird, habe ich bei der Personalabteilung die Frage gestellt, warum ich nicht umgruppiert wurde und habe um rückwirkende Umgruppierung gebeten. Dieser wurde dann auch stattgegeben. Auch standen noch ( wie ich in einem anderen Thread geschrieben habe ) noch 15 Tage Urlaub zu, wobei nur 7 ausgezahlt wurden. An dieser Sache bin ich noch dran.
Jetzt habe ich die Abrechnungen und rückwirkende Zahlungen bekommen.
Für 7 Tage ein Bruttogehalt von 1216,53 und jeweils für die Monate Januar bis November die Differenz zur E9a.

Ich habe jetzt mal nachgerechnet und festgestellt, dass ich 52 % Abzüge hatte. dh. bei z.b. Differenz Mai 206,36 €kommen netto 107,37 € raus. Im Januar war die Differenz 445,86€ brutto, netto 233,46€.
Ich habe die Lohnsteuerklasse 1, somit habe ich jetzt bei der Jahresabrechnung immens hohen Lohnsteueranteil bezahlt. Kann es sein, dass ich soviel Abzüge jetzt und das ja für Januar bis November habe, 52 %?
Ich bin echt baff. Danke für eure Antworten .

lg noe20001

MoinMoin

Na da haste aber Glück gehabt, dass die dir ab Januar das Geld zahlen.
Verpflichtet sind sie bei Nachzahlungen nur 6 Monate ab Geltendmachung zu berücksichtige.

Zu den Steuern. Mach deine Steuererklärung und alles wird gerade gezogen.

A oder B

Zitat von: noe20001 in 23.01.2026 10:05da ich öfter unverschuldet erkrankt war,
Wer war denn an deiner Krankheit schuld?

Zitat von: noe20001 in 23.01.2026 10:05Jetzt habe ich die Abrechnungen und rückwirkende Zahlungen bekommen.
Für 7 Tage ein Bruttogehalt von 1216,53 und jeweils für die Monate Januar bis November die Differenz zur E9a.

Ich habe jetzt mal nachgerechnet und festgestellt, dass ich 52 % Abzüge hatte. dh. bei z.b. Differenz Mai 206,36 €kommen netto 107,37 € raus. Im Januar war die Differenz 445,86€ brutto, netto 233,46€.
Ich habe die Lohnsteuerklasse 1, somit habe ich jetzt bei der Jahresabrechnung immens hohen Lohnsteueranteil bezahlt. Kann es sein, dass ich soviel Abzüge jetzt und das ja für Januar bis November habe, 52 %?

Generell gehen schonmal 20% auf die Kappe der Sozialversicherung (da du unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst).

Hast du schon mal etwas von Steuerprogression gehört?
Während bis zum Steuerfreibetrag keine Steuern anfallen, fällt für jede Lohnerhöhung prozentual eine deutlich höhere Steuer an (Grenzsteuersatz). 

Umlauf

Außerdem kannst du auf die Nachzahlung nicht noch einmal den Arbeitnehmerfreibetrag bekommen, da er bereits vollständig über die reguläre monatliche Bezahlung berücksichtigt wurde.

Wichtig zu wissen. Die monatlichen Steuerabzüge sind nur eine Vorauszahlung auf die jährlich berechnete Lohnsteuer.

Jeden Monat wird der Freibetrag zu 1/12 mit der regulären Zahlung berücksichtigt. Eine weitere Berücksichtigung bei zusätzlichen Einzelzahlungen würdest du mehr als den jährlichen Freibetrag bekommen.