Urlaubsanspruch für einen verbeamteten Bürgermeister - Amtsende: 31.07.2026

Begonnen von Jens-Jensen, Heute um 14:57

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Jens-Jensen

Hallo Zusammen,
kann mir vielleicht jemand helfen und sagen, wieviel Urlaubsanspruch für das Jahr 2026, ein verbeamteter Bürgermeister mit Amtsende zum 31.07.2026 hat? Wird hier nach dem Bundesurlaubsgesetz gegangen, also 20 Tage Mindesturlaub, wenn man über ein halbes Jahr noch als Bürgermeister arbeitet oder gilt hier das Erholungsurlaubs -und Dienstbefreiungsverordnung - EUrlDbV für Beamte, nach § 2 Urlaubsdauer (2): Bei Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand beträgt der Erholungsurlaub zwölf Zwölftel, wenn das Beamtenverhältnis in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet.Das heisst dann 30 Tage? Ich bin mir gerade etwas unsicher umd bitte um Hilfe. Dankeschön. VG Jens