Widerspruch der Einbehaltung der Jahressonderzahlung nach Umsetzung EG 9a TV-L

Begonnen von SoSo66, 26.01.2026 14:36

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SoSo66

Hallo zusammen.

Nach erfolgreicher Höhergruppierung in TV-L 9a haben wir eine Nachzahlung für die Jahre 2018-2023 erhalten. Anschließend legten meine Kollegen und ich einen Widerspruch gegen die Kürzung der Jahressonderzahlung ein. Nun ist eine rechtskräftige Entscheidung (AZ 11 SLa 769/24) ergangen und es stellt sich hier die Frage, wie man seine Ansprüche selbständig geltend machen kann (ohne Verdi) und am besten ohne Anwalt.

Danke für Hilfestellungen

McOldie

Da muss schon etwass mehr an Sachverhalt vorgetragen werden.

Karotte123

Es wird wohl auf das Urteil Bezug genommen Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 11. Kammer / Datum    14.11.2024

Die Aufrechnung bereits erfolgter Jahressonderzahlungen mit der nunmehr niedrigeren Jahressonderzahlung und Abzug der Differenz von der rückwirkend zu erstattenden Vergütung ist nicht statthaft.

Widerspruch einlegen, auf das Urteil referenzieren und vielleicht mal auf den Personalrat / verdi etc. zeitgleich zugehen.


SoSo66

Zitat von: Karotte123 in 26.01.2026 15:16Es wird wohl auf das Urteil Bezug genommen Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) 11. Kammer / Datum    14.11.2024

Die Aufrechnung bereits erfolgter Jahressonderzahlungen mit der nunmehr niedrigeren Jahressonderzahlung und Abzug der Differenz von der rückwirkend zu erstattenden Vergütung ist nicht statthaft.

Widerspruch einlegen, auf das Urteil referenzieren und vielleicht mal auf den Personalrat / verdi etc. zeitgleich zugehen.



Das ist richtig. Unseren Personalrat kannst du knicken. Dann werde ich wohl ein Schreiben verfassen müssen und es gegenüber dem AG geltend machen. Alternativ klagen, aber ob sich das dann noch lohnt ...

aronzo

Zitat von: SoSo66 in 26.01.2026 15:21...Alternativ klagen, aber ob sich das dann noch lohnt...
Geh doch mit deinen Unterlagen zur Rechtsantragsstelle bei deinem Arbeitsgericht, so einfach...

SoSo66

Zitat von: aronzo in 27.01.2026 06:42Geh doch mit deinen Unterlagen zur Rechtsantragsstelle bei deinem Arbeitsgericht, so einfach...

stimmt, da hätte ich doch selbst drauf kommen können :-)