Dienstunfähigkeit , ab wann genau ruhegehaltfähigen Dienstbezüge?

Begonnen von Olaf89, Heute um 11:04

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Olaf89

Habe im Forum gesucht aber keine passenden Antworten gefunden.
Ich habe Mitte Dezember 2025 mitgeteilt bekommen, dass beabsichtigt wird, mich in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ( erstmal für ein Jahr ) zu versetzen. Jetzt ist heute der endgültige Bescheid gekommen. ( Aber noch keine Urkunde) Heute ist auch meine Bezügemitteilung für 02/2026 gekommen. Ab wann bekomme ich denn die ruhegehaltsfähigen Bezüge genau? Wird die Differenz verrechnet oder muss ich nachbezahlen? ( für Januar UND Februar)

Rentenonkel

Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die schriftliche Verfügung dem Beamten zugestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Beamte Besoldung nur noch in Höhe des Ruhegehalts, und zwar auch dann, wenn er gegen die Zurruhesetzung vorgeht.

Daher dürften die Bezüge für Januar wohl vermutlich noch zu Recht in voller Höher gezahlt worden sein, für Februar 2026 dagegen wird es wohl eine Überzahlung geben, die voraussichtlich mit der übernächsten Bezügemitteilung für März 2026 verrechnet werden wird.

Ohne den genauen Inhalt der Schreiben zu kennen ist das allerdings eher eine vorsichtige, vorläufige Einschätzung. Im Zweifel sollte man bei demjenigen anrufen, der die Bescheide erlassen hat.

Olaf89

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
 Im heutigen Brief heißt es:" mit Verfügung von Mitte Dezember 2025 habe ich Sie über die beabsichtigte Zuruhesetzung in Kenntnis gesetzt. Sie haben dagegen keine Einwendungen erhoben.Ich versetzte Sie daher mit Ablauf des Monats , in dem Ihnen diese Verfügung zugestellt wurde, in den Ruhestand."
Was mich verwirrt, ist die Tatsache, dass zweimal das Wort ,,Verfügung" benutzt wird ( Mitte Dezember 25 und heute) Auf welche Verfügung bezieht es sich? ,,mit Ablauf des Montas, in dem Ihnen diese Verfügung zugestellt wurde, in den Ruhestand." 
Ich würde daraus Ende Januar schließen!?

Rheini

Zitat von: Olaf89 in Heute um 11:48Vielen Dank für die schnelle Antwort!
 Im heutigen Brief heißt es:" mit Verfügung von Mitte Dezember 2025 habe ich Sie über die beabsichtigte Zuruhesetzung in Kenntnis gesetzt. Sie haben dagegen keine Einwendungen erhoben.Ich versetzte Sie daher mit Ablauf des Monats , in dem Ihnen diese Verfügung zugestellt wurde, in den Ruhestand."
Was mich verwirrt, ist die Tatsache, dass zweimal das Wort ,,Verfügung" benutzt wird ( Mitte Dezember 25 und heute) Auf welche Verfügung bezieht es sich? ,,mit Ablauf des Montas, in dem Ihnen diese Verfügung zugestellt wurde, in den Ruhestand." 
Ich würde daraus Ende Januar schließen!?

Was hast Du den im Dez. 25 an Schreiben u. ä. vom DH erhalten?

Olaf89

Mitte Dezember stand, dass man beabsichtigt mich in den Ruhestand zu versetzen.

OnkelConny

Die Mitteilung im Dezember 2025 war die Anhörung (bzw. die Information) über das beabsichtigte Vorgehen zur Zurruhesetzung. In der Anhörung muss dir mitgeteilt werden, dass eine entsprechende Verfügung erlassen wird. Daher auch die Begrifflichkeit im Schreiben vom Dezember 2025. Erst die Verfügung von Januar 2026 ist der eigentliche Verwaltungsakt, so dass du nach dem 31.01.2026 nur noch geminderte Dienstbezüge erhalten wirst.

Olaf89

Das stimmt. Habe gerade die offizielle Rückmeldung bekommen.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!