Berechnung Dienstjubiläum

Begonnen von LieseundLotte, Gestern um 09:48

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LieseundLotte

Hallo,
ich bin jetzt seit knapp 30 Jahren im ÖD - wie berechnet man denn die Zeiten für ein Dienstjubiäum ? Welchen Zeiten dürfen angerechnet werden. Gibt es einen Online-Rechner ?

Nach der Beamtenausbildung machte ich eine Weiterbildung. Zwei Jahre später Wiedereinstieg als Angestellte bis zur Erziehungszeit meiner Kinder. Insgesamt 18 Jahre beim selben Arbeitgeber. Wegen Umzug 3 Monate ohne Beschäftigung.
Aktueller Arbeitgeber seit. 12 Jahren in unbefristetem AV, davor zwei Zeitverträge.

Danke für Rückmeldung.

Vollstrecker

Es zählt nur die Beschäftigungszeit, die du bei deinem aktuellen Arbeitgeber bist.
Bei Beamten würde die Dienstzeit grundsätzlich durchlaufen. Bei Angestellten leider nicht.

Bubi11

Genau also ab dem Zeitpunkt als du bei dem aktuellen Arbeitgeber begonnen hast. 12 Dienstjahre + X (Zeitverträge)

Umlauf

Zitat von: Vollstrecker in Gestern um 15:43Es zählt nur die Beschäftigungszeit, die du bei deinem aktuellen Arbeitgeber bist.
Bei Beamten würde die Dienstzeit grundsätzlich durchlaufen. Bei Angestellten leider nicht.

Diese Aussage ist falsch.

Das Jubiläumsgeld bezieht sich auf die Beschäftigungszeit nach §34(3) TVöD:

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs gemäß § 28, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt. Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.


Damit gelten alle Zeiten bei Bund, Land, Kommune u.a.

Nur die Anerkennung der Ausbildungszeit ist komplexer. Zu BAT-Zeiten konnte man sich diese auf Antrag anerkennen lassen. Dafür stand aber nur ein gewisser Zeitraum nach der Ausbildung zur Verfügung.

Bubi11

Dann wird es bei uns definitiv falsch gemacht wenn das so ist.
Ich habe Mitarbeiter die vorher im gleichen Tarifvertrag waren, eine sogar 20 Jahre (Sogar in der gleichen Stadt aber anderer AG). Die Zeit für Dienstjubiläum hat aber bei Einstellung bei uns neu begonnen.

Angelsaxe

Steht das denn nicht auf euren Bezügemitteilungen?
Da ist bei mir ein Vermerk zum Eintrittsdatum in den öffentlichen Dienst und zum Dienstalter (woraus sich ein Jubiläum leichtigns errechnen lässt.)
Bisher war das in all den mir bekannten Dienststellen ziemlich identisch.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Bubi11

Nein das steht da nicht bei uns sondern nur das Eintrittsdatum beim Arbeitgeber. Wenn man vorher bei einem anderen AG war im öffentlichen Dienst steht das da nicht. Ich berechne und buche die Rückstellungen unter anderem für Dienstjubiläum und da sehe ich bei jedem Mitarbeiter wann er Dienstjubiläum hat.

Kaffeekanzler

Es ist etwas versteckt aber die Regelung findet sich in § 34 Abs. 3 TVöD VKA. Hier wird die Beschäftigungszeit definiert. Diese ist Grundlage für das Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD VKA sowie die Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 1 S. 1 lit. d TVöD VKA.