WECHSELSCHICHTZULAGE AUF 200 EURO NICHT ERHÖHT , ANGEBLICH WEGEN BESITZSTAND ?

Begonnen von loyalemployee77, 26.01.2026 19:57

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loyalemployee77

WEGEN BESITZSTAND VON VOR 2005 WURDE AN UNSEREM FLUGHAFEN ( TVÖD-F) CA 300MA DIE WECHSELSCHICHTZULAGE AUF DEN ALTEN STAND EINGEFROREN , MIT DER ANGEBLICHEN BEGRÜNDUNG FÜR DIE MA VOR 2005 GELTE JA GARNICHT DER TVÖD-F SONDERN DER TV-Ü WEITER. DAHER HÄTTEN WIR BESITZSTAND UND DAHER MÜSSTEN WIR DEN VERLUST UND DIE GERINGERBEZAHLUNG VON DEM GLEICHEN TATBESTAND " WECHSELSCHICHTZULAGE" AKZEPTIEREN.

ICH STELLE DIE FRAGE HIER STELLVERTRETEND FÜR ALLE MA , DEREN FRAGEN NICHT VON VERDI ODER DEM BR BEANTWORTET WERDEN KÖNNEN.

FRAGE : IST DAS SO RECHTENS ?!?!?!?

Rheini

Zitat von: loyalemployee77 in 26.01.2026 19:57WEGEN BESITZSTAND VON VOR 2005 WURDE AN UNSEREM FLUGHAFEN ( TVÖD-F) CA 300MA DIE WECHSELSCHICHTZULAGE AUF DEN ALTEN STAND EINGEFROREN , MIT DER ANGEBLICHEN BEGRÜNDUNG FÜR DIE MA VOR 2005 GELTE JA GARNICHT DER TVÖD-F SONDERN DER TV-Ü WEITER. DAHER HÄTTEN WIR BESITZSTAND UND DAHER MÜSSTEN WIR DEN VERLUST UND DIE GERINGERBEZAHLUNG VON DEM GLEICHEN TATBESTAND " WECHSELSCHICHTZULAGE" AKZEPTIEREN.

ICH STELLE DIE FRAGE HIER STELLVERTRETEND FÜR ALLE MA , DEREN FRAGEN NICHT VON VERDI ODER DEM BR BEANTWORTET WERDEN KÖNNEN.

FRAGE : IST DAS SO RECHTENS ?!?!?!?

Ist deine Tastatur defekt?

Petar Tudzharov

Wahrscheinlich schreit er vor Wut, weil er in seinem letzten Thread keine Antwort bekommen hat:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=127272.0

@Rheini ebeso verpönt sind allerdings auch Vollzitate eines unmittelbar vorangegangenen Beitrags.

Rheini


cUmydQGVF5pEdG

Deutsche "Forenkultur", wie sie leibt und lebt.

"Schonmal die SuFu benutzt?"
"Das hier kann zu"  :o
"WARUM SCHREIST DU DENN SO??!!!!!111elf"

---
"Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!"

loyalemployee77

Zitat von: Rheini in 26.01.2026 20:17Ist deine Tastatur defekt?

Nein , aber zu #2 : Korrekt.
Um mit etwas Nachdruck , daher Großbuchstaben.
Ich bitte um Nachsicht bzgl. "Forenkultur" . Bin nur interessiert an einer kompetenten Antwort auf die oben angegebene Frage und ob der Sachverhalt einfach gelöst werden kann.
@ cUmydQGVF5pEdG . : Suchfunktion ? konstruktiver Hinweis. aber kein Ergebnis.
Kleine Hilfestellung wäre prima....
Merci.

Vollstrecker

Ich frage mich, warum ver.di oder der Betriebsrat die Frage nicht beantworten können?
Können die bestimmt, nur nicht mal eben schnell vermutlich. Klingt sehr komplex.

Irgendwie geht es ja hier erstmal um die Sache, ob der alte TV überhaupt noch Bestandschutz hat, wenn es mittlerweile für den (speziellen) Bereich einen neuen gibt, der ja scheinbar auch besser gestellt ist. Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass es eine Schlechterstellung nicht geben darf. Ich hab da so einen Satz wie "Man darf nichts Gutes wegnehmen, man muss aber Gutes hinzutun" irgendwie im Kopf. Der ist aber auch oft müde und alt.  ;D

loyalemployee77

Das ist auch allgemeinhin bei uns hier die Auffassung. allerdings ist der Arbeitgeber der Meinung , das dieses so nicht anzuwenden sei , da eine Tarifliche Regelung vorliegen würde....

Faktisch machen alle den gleichen Wechselschicht oder Schichtdienst, aber aktuell seit dem aufkommen dieser Ansichtsweise seitens Arbeitgeber werden die Kollegen die vor 2005 schon die Schicht oder Wechselschichtzulagen erhalten , auf dem Stand von 2005 bezahlt und die anderen Kollegen seit dem 01.07.2025 erhalten faktisch die nach TVÖD zu zahlenden 105 bzw. 200 Euro , und der Betriebsrat schiebt den schwarzen Peter an Verdi und den VKA sowie an die Tarifkommission. Seitens Verdi bekommt man keine Antwort da kein Mitglied. Ebenso VKA gibt nur Arbeitnehmervertretern Auskunft , und unser BR ist der Meinung das wäre so in Ordnung und kümmert sich nicht darum.

Vollstrecker

Und bis zum 1.7.25 habt ihr alle die gleiche Zulage bekommen?


MoinMoin

Wenn du keine Mitglied in der Gewerkschaft bist, dann gilt für dich natürlich auch nur die Dinge, die du einzelvertraglich mit dem AG vereinbart hast.
Und dazu müsste man halt ein Blick in den TV-Ü etc. werfen oder in die Verträge die danach für die Gewerkschaftsmitglieder und was für die nicht Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen wurden.
Z.B. ob dort eine Übergangsklausel o.ä. existiert.
Und der BR ist verständlicherweise nicht für die individuellen Arbeitsverträge die man abschließt zuständig.

loyalemployee77

Ich habe ende der 90er Jahre bei meinem AG angefangen und habe keinerlei explizit einzelvertragliche Regelungen getroffen. Bei mir wurden immer die jeweils aktuell geltenden Tariflichen Regelungen übernommen.

Wir haben bei Überleitung 2005 in den TVÖD anteilig eine erhöhte Zulage für den Wechselschichtdienst bekommen , da  bei der Überleitung andere Tarifliche Merkmale gestrichen wurden und zur damaligen zeit dieses für die Mitarbeiter so eben von den Tarifparteien ausgehandelt worden ist.
Seit dem 01.07.2025 bekommen meine Kollegen für die Sonderform der Arbeit "Wechselschicht" monatlich 200€.
ca 300 Mitarbeiter die nun länger als schon seit 2005 angestellt sind und die gleiche Sonderform der Arbeit leisten , bekommen seit dem 01.07.2025 nun weiterhin nur 142,34€ für die gleiche Sonderform der Arbeit. Von den Mitarbeitern sind auch viele Mitglieder von Verdi oder der Komba.
Auf meine Frage in unserer Lohnbuchhaltung bekam ich die Antwort " wegen Besitzstand da bei mir ein anderer ,alter Tarif gelten würde , bekäme ich das nicht. Vermerk auf der Lohnabrechnung bei dem angegebenen Punkt ist "ALT".
" dazu müsste man halt ein Blick in den TV-Ü etc. werfen oder in die Verträge die danach für die Gewerkschaftsmitglieder und was für die nicht Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen wurden."

Es wurden die jeweiligen tariflichen Änderungen und vertraglichkeiten jeweils auf alle im Unternehmen angestellten Mitarbeiter übernommen. Es sind mir keine explizit für nicht Gewerkschaftsmitglieder getroffenen Tariflichen Regelungen bekannt noch wurden derlei mit mir kommuniziert. Meines Wissens nach ist unser Unternehmen zu 100% in den Händen von Bund, Land und Kommune und somit findet bei uns die Anwendung des TVÖD-K , hier in der durchgeschriebenen Fassung für Flughäfen , Anwendung. Somit müssen meiner Meinung nach doch auch alle jeweils ausgehandelten Tarifmerkmale auf alle MA die nach Tarif auch angestellt sind , angewendet werden.
Ich bin kein außertariflich Angestellter Mitarbeiter.

loyalemployee77

Zitat von: Vollstrecker in 27.01.2026 15:46Und bis zum 1.7.25 habt ihr alle die gleiche Zulage bekommen?



-Nein. Es wurde für besonders langjährigen MA von vor 2005 eine zusätzliche Erhöhung von 105€ auf 142.34€ aufgrund Wegfall anderer Zulagen mit den Tarifparteien ausgehandelt. Auf diesen "Stand" beruft sich ja der Arbeitgeber und nennt dies "Besitzstand", mit der Ansicht , dann muss Er für die Mitarbeiter ja nicht die Erhöhungen im TVÖD übernehmen da dort ein anderer alter Tarif gelten würde. Weiterhin wird vermutlich ebenfalls die kommende Dynamisierung der Wechselschicht und Schichtzulagen auch basierend auf dieser Begründung vermutlich nicht angewendet werden. (Vermutung.).

MoinMoin

Zitat von: loyalemployee77 in 27.01.2026 16:20Ich habe ende der 90er Jahre bei meinem AG angefangen und habe keinerlei explizit einzelvertragliche Regelungen getroffen. Bei mir wurden immer die jeweils aktuell geltenden Tariflichen Regelungen übernommen.
Du hast offensichtlich einzelvertraglich dich dem Tarifvertrag der Gewerkschaftler angeschlossen (für diese gilt der Tarifvertrag automatisch, obwohl sie zumeist den gleichen AV unterschreiben wie du es getan hast.)
Ist nur ein Detail, könnte aber von Bedeutung sein.

Man muss also schauen, was zu den Wechselschichten wann wie vereinbart wurden. Das sollte doch mal am besten ein gewerkschaftlich organisierter Kollege bei verdi anfragen, dazu zahlt er doch seine Beiträge.
Wenn keine in der Gewerkschaft ist, dann muss man halt nen Anwalt befragen, wie das aussieht in eurem Fall.

Die Frage ist, ob durch die Änderung der Wechselschichtzulage (Die Kollegen die jetzt die 200 bekommen als ihr, haben doch jahrzehntelang weniger als ihr bekommen) der Besitzstand (aus  BMT‑G o.ä.) abgelöst wird oder fortbesteht.
Wenn dazu nichts geregelt ist, dann seit ihr in eurem alten Besitzstand "gefangen" und müsst nun die Kröte schlucken, die 20 Jahre die Kollegen geschluckt haben.


Fettschwanzmaki

Ich bezweifel, dass diese Fragestellung hier gelöst werden kann - dazu ist das aus meiner Sicht hinsichtlich der tarif- und arbeitsrechtlichen Implikationen zu speziell.

Ist denn kein anderer der 300 MA Mitglied in der Gewerkschaft, dann soll der oder die doch einmal nachfragen?!

DIE ZAHLEN SCHLIEßLICH BEITRÄGE...  ;D

Alternativ wäre ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für max. 190,00 € netto evtl. zielführend.

Edit: Zwei Dumme, ähnliche Gedanken...


loyalemployee77

Zitat von: MoinMoin in 27.01.2026 16:46Du hast offensichtlich einzelvertraglich dich dem Tarifvertrag der Gewerkschaftler angeschlossen (für diese gilt der Tarifvertrag automatisch, obwohl sie zumeist den gleichen AV unterschreiben wie du es getan hast.)
Negativ. Ich habe keinerlei einzelvertragliche Regelungen getroffen.

....müsst nun die Kröte schlucken, die 20 Jahre die Kollegen geschluckt haben.
Kröte ??? Zu diesem Zeitpunkt sind einige Zahlungen durch den Aufgang in den TVÖD weggefallen , und gemeinschaftlich haben die Tarifparteien diese Regelungen getroffen um die Kollegen die schon lange Jahre den Dienst leisten , nicht noch mehr zu benachteiligen. Kröte wäre hier m.E.n das falsche Wort. Das nun hierdurch ein Ungleichgewicht entstanden ist, dem stimme ich teilweise zu , allerdings hat aber auch jeder Berufsanfänger der ab 2005 dann sich diesem Tarifgebilde als Arbeitnehmer untergeordnet hat, die freie Wahl ob er es denn nun so annimmt oder nicht oder ob er bei Unzufriedenheiten mit einzelnen Punkten , bei Einstellung diese anspricht und einzelvertragliche Zusatzregelungen mit seinem Arbeitgeber trifft.