Kündigungsfrist nach der Probezeit, 5 Jahren Zugehörigkeit, Arbeitgeberwechsel

Begonnen von Virgo_1972, Heute um 08:51

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Virgo_1972

Hallo!
Ich bin seit 1.11.1020 im öffentlichen Dienst. Ich habe zum 01.10.2025 den AG gewechselt. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist ja 2 Wochen, aber wie sieht es denn danach aus? Wenn ich es richtig verstehe, müsste die Kündigungfrist danach 3 Monate zum Quartalsende sein. Vielen Dank!

Maggus

Nein, für die Ermittlung der Kündigungsfrist zählt nur die Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber, auch aus früheren Beschäftigungsverhältnissen als Angestellter.
Wenn Du keine vorherigen Beschäftigungszeiten beim jetzigen Arbeitgeber hattest, dann gilt nach der Probezeit eine Küfri von 1 Monat auf Monatsschluss (solange nicht länger als 1 Jahr dabei).

Rowhin

Korrekt. Generell gilt § 34 TV-L:

ZitatDie Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)

bis zu einem Jahr
ein Monat zum Monatsschluss,

von mehr als einem Jahr
6 Wochen,

von mindestens 5 Jahren
3 Monate,

von mindestens 8 Jahren
4 Monate,

von mindestens 10 Jahren
5 Monate,

von mindestens 12 Jahren
6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.