Wonach werde ich bezahlt? Wie wirkt sich eine Besoldungsrund auf mich aus?

Begonnen von Saskia321, Heute um 09:28

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Saskia321

Hallo,

ich war bisher immer beim Land S-H als Beamtin tätig. Nun habe ich in einen Kreis (ebenfalls S-H) gewechselt.
Kann mir jemand erklären, ob ich trotzdem nach dem Landesbeamtengesetz S-H bezahlt werde? Was passiert bei den Landesbesoldungsrunden? Werden die Ergebnisse auf mich übertragen oder entscheidet jede Kommune selbst?

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.

Bodycount02

Da ich nicht aus S-H komme, kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber klärt man sowas nicht bevor man einen Wechsel vollzieht?

Gewerbler

Für alle Beamte im Land (außer natürlich Bundesbeamte) sollte das jeweilige Landesbeamtengesetz und damit auch das Besoldungsgesetz gelten.
Führt dazu, dass die kommunalen Angestellten ihre Erhöhungen bei der Verhandlungsrunde TVöD Bund/Kommune bekommen und die kommunalen Beamten bei der Verhandlungsrunde TV-L.

Ich hätte aber auch gesagt, dass man sich dazu vorher informiert bzw. das Sachen sind, die man als Beamter an sich wissen sollte.  :-X

Saskia321

Naja, ich mache jetzt einen Job der mir zu 10000% Spaß bringt und bei dem Dienstherren vorher herrschte ein extrem schlechtes Betriebsklima. Mein Wechsel hat also unabhängig von der Besoldung stattgefunden.

Scheinbar wissen es die Beamten hier auch nicht ganz genau...

Ich war der Meinung, dass ich nach Landesbeamtengesetz bezahlt werde. Vor kurzem habe ich mich mit einem Gewerkschafter ausgetauscht und der meinte, dass ich gem. Bundesbesoldung im Kreis bezahlt werden müsste. Das scheint nicht so zu sein. Und daraus ergab sich die Frage, ob der Kreis Änderungen im Landesbesoldungsgesetz 1 zu 1 umsetzen muss oder nicht.

Umlauf

Zitat von: Saskia321 in Heute um 11:43Naja, ich mache jetzt einen Job der mir zu 10000% Spaß bringt und bei dem Dienstherren vorher herrschte ein extrem schlechtes Betriebsklima. Mein Wechsel hat also unabhängig von der Besoldung stattgefunden.

Scheinbar wissen es die Beamten hier auch nicht ganz genau...

Ich war der Meinung, dass ich nach Landesbeamtengesetz bezahlt werde. Vor kurzem habe ich mich mit einem Gewerkschafter ausgetauscht und der meinte, dass ich gem. Bundesbesoldung im Kreis bezahlt werden müsste. Das scheint nicht so zu sein. Und daraus ergab sich die Frage, ob der Kreis Änderungen im Landesbesoldungsgesetz 1 zu 1 umsetzen muss oder nicht.

Seit wann hat der Bund die Regelungskompetenz für Kommunal- bzw. Landesbeamte. Das ist seit der der Föderalismusreform vorbei.
Der hochkompetente Gewerkschaftler hat da Tarifbereich und Beamtenrecht einfach in einem Hut geworfen und ordentlich geschüttelt.

Die einzige rechtliche Klammer für alle Beamten in Deutschland stellt das Beamtenstatusgesetz dar, für das der Bund zuständig ist. Einfach damit es einen einheitlichen Rahmen für das Beamtenrecht gibt. Für die tatsächliche Ausgestaltung sind die Länder zuständig. Der Bund regelt nur seinen eigenen Bereich, für den er per Gesetz/Grundgesetz zuständig ist. Der Kommunalbereich, zu dem die Kreise zähle, gehört nach der Kompetenzordnung nicht dazu.