Andere Dienststelle für Personalratsmitglied zuständig

Begonnen von HansimWind, Heute um 10:27

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HansimWind

Hallo, ich arbeite in einer Bundesbehörde, die 13 bundeweite Dienststellen hat. Diese Dienststellen haben jeweils ein räumlich abgegrenztes Zuständigkeitsgebiet und einen örtlichen Personalrat, dessen Mitglieder im Zuständigkeitsbereich der Dienststelle ihren Dienstort haben.   

Durch organisatorische Maßnahmen ändert sich nunmehr das Zuständigkeitsgebiet der jeweiligen Dienststelle, so dass der Dienstort einige Personalratsmitglieder im Zuständigkeitsgebiet einer anderen Außenstelle liegt, ohne sich eigentlich zu ändern. Der Dienstherr bietet an, dass die PR-Mitglieder noch bis zum Ende ihrer aktuellen Amtszeit organisatorisch noch zur alten Dienststelle gehören, nach Ende der Amtszeit jedoch auch organisatorisch der neuen Dienststelle zugewiesen werden sollen

Einige Personalratsmitglieder sind damit nicht einverstanden. Sie beabsichtigen, sich immer wieder in der alten Dienststelle aufstellen und ggf. wählen zu lassen, um einen Wechsel zu verhindern. Auch wäre eine Umsetzung innerhalb der Schonfrist nicht möglich, wird argumentiert.

Welche Möglichkeiten hätte denn der Dienstherr, die PR-Mitglieder der neuen Dienststelle organisatorisch zuzuweisen. Es handelt sich ja nicht um einer Versetzung oder Umsetzung, da sich der Dienstort der Personalratsmitglieder nicht ändert, sondern nur eine andere Dienststelle zuständig wird?