Seit Monaten ohne Stelle...

Begonnen von tvödooser, 28.01.2026 16:59

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tvödooser

Guten Tag,

nach längerer Erkrankung bin ich im Juli letzten Jahres zu meinem Arbeitgeber, einem Landkreis, zurückgekehrt. Meine alte Stelle war bereits nachbesetzt, so dass man mir eine neue Stelle in einem anderen Amt in Aussicht gestellt hat, gleiche Eingruppierung. Die Stelle sei in Bearbeitung, es sollte 2-3 Monate dauern ehe die Stelle mit Aufgaben und einer Bewertung versehen sein sollte... Schriftlich habe ich nur, dass ich ab Tag x dem Amt y zur Dienstleistung zugewiesen wurde. Zudem soll ich meinen Aufgabenbereich aus dem Geschäftsverteilungsplan entnehmen.

Nun sitze ich da, ohne Stelle deren Aufgaben ich dem Geschäftsverteilungsplan entnehmen könnte. Weit entfernt von dem Aufgabengebiet, dass mir zugesagt wurde. Ich werde ständig vertröstet.

Was kann ich machen? Der Arbeitgeber hat doch die Pflicht mich entsprechend zu beschäftigen, oder nicht?




Organisator

Zitat von: tvödooser in 28.01.2026 16:59Was kann ich machen? Der Arbeitgeber hat doch die Pflicht mich entsprechend zu beschäftigen, oder nicht?

Du gehst ins Büro und übernimmst die dir übertragenen Aufgaben. Stellen, GVPl oder was auch immer sind dafür nicht relevant.

Wenn du dir nicht sicher bist, was deine Aufgaben sind, fragst du deine Führungskraft und wenn diese auch unschlüssig ist, deinen Arbeitgeber (vertreten idR durch den Personalbereich).

tvödooser

Danke für die Antwort. Ich werde nach EG11 vergütet ... habe ich nicht das Recht Aufgaben übertragen zu bekommen, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entsprechen?

Ich habe noch eine Email gefunden in dem mir der Personaler zusagt, dass die Stelle so entwickelt wird,
dass diese meinem Abschluss, meiner Erfahrungen und meiner Neigungen entspricht. Controlling und Prozessmanagement.

Meine Vorgesetzte gibt mir keine Aufgaben in diesem Bereich, denn sie weiß nicht was das ist und sowas hat es noch nie dort gegeben. Ich habe bereits mehrfach um Gespräche gebeten... werde aber von Woche zu Woche vertröstet.

clarion

Warst Du beim Personalrat und dem BEM Beauftragten? Hat ein BEM stattgefunden? Unfassbar....

Bubi11

Leider gibt es das bei uns auch häufig das Leute halt einfach keine Aufgaben bekommen und dann halt einfach in einem Büro die Zeit absitzen. Ich habe das Gefühl bei uns das die auch gar nicht so unglücklich darüber sind.

Wenn du aber unbedingt arbeiten willst hast du die Möglichkeit mit einer Anzeige wegen verschwendung von Steuergeldern zu drohen. Was aber sicher bei den Vorgesetzten nicht so gut ankommt und dir vermutlich Aufgaben übertragen werden die dir so gar nicht gefallen bzw. die du gar nicht kannst.
Du hast natürlich ein Recht auf Arbeit aber kein Recht auf Arbeit die dir zusagt oder die du gerne machen möchtest. Also es könnte dir natürlich etwas anderes zugewiesen werden. Vor allem wenn es bei euch gar kein Controlling gibt.
Ob das in deinem Sinn ist vielleicht in der Rechtsabteilung oder was weiß ich was es bei euch gibt zu arbeiten weiß ich nicht.

Vollstrecker

Zitat von: clarion in 28.01.2026 21:26Warst Du beim Personalrat und dem BEM Beauftragten? Hat ein BEM stattgefunden? Unfassbar....

Punkt. Was war mit BEM in der Zeit? Jetzt wäre der Personalrat bestimmt auch sehr interessiert, dir zu helfen.

Organisator

Zitat von: tvödooser in 28.01.2026 17:34Danke für die Antwort. Ich werde nach EG11 vergütet ... habe ich nicht das Recht Aufgaben übertragen zu bekommen, die den Merkmalen dieser Vergütungsgruppe entsprechen?

Ich habe noch eine Email gefunden in dem mir der Personaler zusagt, dass die Stelle so entwickelt wird,
dass diese meinem Abschluss, meiner Erfahrungen und meiner Neigungen entspricht. Controlling und Prozessmanagement.

Meine Vorgesetzte gibt mir keine Aufgaben in diesem Bereich, denn sie weiß nicht was das ist und sowas hat es noch nie dort gegeben. Ich habe bereits mehrfach um Gespräche gebeten... werde aber von Woche zu Woche vertröstet.

Der AG hat sogar die Pflicht dir entsprechende Aufgaben zu übertragen, da dies eingruppierungsrelevant ist. Allerdings, um dir die Sorgen zu nehmen, welche Aufgaben du tatsächlich ausführst hat keinen Einfluss auf die Eingruppierung.

Ansonsten ist hier Schema F anzuwenden, wenn man mit den Entscheidungen seiner Führungskraft unzufrieden ist: Andere Personen ansprechen (Personalstelle, nächste Führungskraft, Interessenvertretung) oder damit leben.

tvödooser

Ja, BEM gab es. Und Gespräche mit dem Personalrat gab es auch. Und auch schon Gespräche mit der Personalstelle. Von deren Seite wird nochmal das Gespräch mit der Amtsleitung gesucht...

Ich danke für euren Input.

Mir geht es nicht um meine EG. Wenn sie daran hätten etwas ändern können, hätten sie es sicherlich getan.
Ich möchte nur gern wissen, wofür das Geld am Ende des Monats auf meinem Konto gelandet ist... Oder am Ende des Tages etwas ,,geschafft" zu haben...

Bubi11

Schlechter wäre aber wenn sie dir sagen das sie für dich gar keine Stelle haben und sie sich von dir trennen wollen oder etwa nicht? Bzw. evtl. haben sie eine Stelle jedoch nicht in EG11 sondern in EG 8. Wäre auch möglich.

MeTe

Ehrlich gesagt verstehe ich den Sachverhalt nicht so ganz.

Wenn du bezahlt wirst, sitzt du ja auf einem Dienstposten im Stellenplan (das Geld muss ja irgendwoher kommen). Auf dem muss doch irgendwas hinterlegt sein als Aufgabe an dem du dich orientieren kannst?

Wenn du keine Stelle im Stellenplan besetzt bzw. im Stellenplan keine Stelle für dich frei ist, würde man dir eben kündigen und das Arbeitsverhältnis beenden (da keine finanzielle und organisatorische Grundlage für eine Fortführung vorhanden).

Insofern gehen für mich die beiden Faktoren "weiter bezahlt werden" und gleichzeitig "keine Aufgabe haben" nicht zusammen.

clarion

Doch so etwas gibt es. Man wird die Aufgabe, die der TE vor der Erkrankung gemacht hat, einer
oder mehreren anderen Person gegeben haben. Man hat festgestellt,  dass es gut klappt und braucht den TE nicht mehr.  Also ist er in eine andere Abteilung gesetzt worden, wo man ihn auch nicht zu brauchen scheint.

Kündigen kann man dem TE nicht, mit welcher Begründung?  Personenbedingt kann man nicht kündigen, wenn er sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Bei einer Betriebsbedingten Kündigung  müsste man eine Sozialauswahl treffen, und je größer der Laden, umso schwerer ist die Begründung einer betriebsbedingten Kündigung einer Einzelperson.

Bubi11

Genau so ist es. Kündigen geht zwar theoretisch wird in den meisten Ämtern, Kommunen oder Bezirken strikt abgelehnt weil man den Rechtsstreit aus dem Weg gehen möchte.
Bei uns hat erst kürzlich jemand auf der großen Weihnachtsfeier mit allen Mitarbeitern lautstark rechtsradikale Äusserungen gemacht. selbst dem wurde nicht gekündigt sondern ein Aufhebungsvertrag zum 01.07.2026 angeboten mit sofortiger Freistellung bei vollem Lohnausgleich.
Wenn kein Grund da ist wird zumindest bei uns nicht gekündigt.
Also gibt es Stellen ohne Aufgaben oder nur sehr wenigen die eigentlich auch in einem drittel der Arbeitszeit erledigt werden können.
Wie der TE geschrieben hat ist er/sie Controller aber es gibt kein Controlling. Also was soll man jetzt machen? Einen Anspruch auf ein Controlling hat er/Sie natürlich nicht.