Meldung von Gesetzesverstößen gegen Arbeitnehmerschutzrechte

Begonnen von sovielefragen, Gestern um 13:12

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sovielefragen

Folgende Situation: Kleine Kommune (nicht am Arsch der Welt, aber man kann ihn von hier aus schon sehen), Jeder kennt Jeden, es regiert das Motto "haben wir immer schon so gemacht". Personalrat organisiert Weihnachtsfeier und Betriebsausflug, lächelt freundlich und nickt ansonsten alles ab, was der Arbeitgeber gern hätte.

Nun werden im Betrieb zahlreiche Gesetze bewusst gebrochen. Darunter Datenschutz (u.a. Gesundheitsdaten), Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheit (keine akute Gefährdung von Leib und Leben sondern "nur" die Nichteinhaltung von Vorschriften). Unkenntnis kann ich ausschließen. Einige der Verstöße wurden bereits von der Kommunalaufsicht gerügt, andere sind offenbar nicht aufgefallen.

Wer den Mund auf macht wird gegangen oder so lange am Rande der Weisungsbefugnis gegängelt bis er aufgibt und geht.

Einige der Gesetzesverstöße machen mir und meinen Kollegen das Arbeitsleben schwerer als notwendig. Ich möchte dagegen vorgehen um zu erreichen, dass die Missstände abgestellt werden. Ich weiß nicht, ob diese anonyme Hinweisgeber Meldestelle der richtige Weg ist. Oder ob ich an die Kommunalaufsicht melden kann oder sollte und die das WIRKLICH anonym behandeln. Denn auch da kennt man sich natürlich untereinander. Oder wer sonst zuständig sein könnte. Datenschutz könnte man separat machen. Aber Arbeitszeit und Arbeitssicherheit? Wer ist zuständig? Hat Jemand eine Idee?

Und nein, der direkte Weg im Betrieb (auch über den Personalrat) wird nichts bringen. Eine Sache lasse ich bereits offiziell behördlich verfolgen und da wird im Brustton der Überzeugung argumentiert, dass alles seine Richtigkeit hat, man nix falsch gemacht hätte und es sehr gute Gründe gab. Und das NACH der Rüge der zuständigen Behörde. Anwalt kann ich dafür auch nicht einschalten, kann ich mir nicht leisten. Außerdem möchte ich nicht riskieren durch eine weitere offizielle namentliche Meldung den Betriebsfrieden oder das Vertrauensverhältnis zu stören und deshalb meinen Job zu verlieren.

Was tun? Sprach Zeus...

Gewerbler

Für Arbeitszeit und Arbeitsschutz sind üblicherweise die Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Je nach Bundesland kann das verschieden organisiert sein. Z.B. als eigene Behörde, an den Landratsämter, Regierungspräsidien etc. angesiedelt.

Man hat nach § 17 Abs. 2 ArbSchG ein Anrecht darauf, sich an die Behörden zu wenden, ohne dass einem Nachteile entstehen dürfen. Wie das in der Praxis kontrolliert werden sollte, steht auf einem anderen Blatt. Insbesondere, wenn es gegen Kommunen, die ja nun auch Teil des Staates sind, geht und wie da im Einzelfall die Kontrolle aussehen wird. Ist sicherlich ein Unterschied, ob die Gewerbeaufsicht bei einem Landratsamt oder eine Sonderbehörde angesiedelt ist, weil die Distanz zur Kommune natürlich anders ist.
Zweite Frage wird sein, wie man als Beschwerdeführer in diesem Fall anonym bleiben könnte, sodass keine Nachteile entstehen.

Ich befürchte, das hilft dir jetzt nur minimal weiter?

Fettschwanzmaki

Zitat von: sovielefragen in Gestern um 13:12Einige der Gesetzesverstöße machen mir und meinen Kollegen das Arbeitsleben schwerer als notwendig.

Ist es "nur" das? Wenn das nicht der Fall wäre, könntest Du mit diesen Gesetzesverstößen gut leben? Falls es Dir die Arbeit erleichtern würde, wäre es sogar okay für Dich?

Bevor man sich auf diesen Weg begibt, sollte man mAn die eigene Motivation kritisch hinterfragen.

Bei einer kleinen Kommune werden mögliche Verstöße im jeweiligen Arbeitsbereich, die sachlich ja klar benannt werden müssen, sehr wahrscheinlich zu den potenziellen "Whistleblowern" zurückverfolgt werden können - selbst wenn das anonym geschieht, was ausdrücklich erlaubt ist (vgl. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/verstoss-gegen-das-arbeitsschutzgesetz-melden-pflichten-rechte_92_531026.html).

Das einem dadurch keine Nachteile entstehen dürfen, hat sich der Gesetzgeber fein ausgedacht. Aber das verhält sich s. ä. wie mit der (aktuellen) Diskriminierung durch Makler: Ich lade als Makler zukünftig auch ein, zwei "ausländisch klingende" Bewerber als Alibi ein, aber gebe diesen die Wohnung trotzdem nicht.

Recht haben und Recht bekommen sind manchmal halt zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Du bist anscheinend ja nicht der Einzige, der sich an den gegenwärtigen Zuständen stört. Vllt. ist ja ein Kollege in der Gewerkschaft und bereit, sich hier entsprechend einzubringen. Gerade im Hinblick, dass Du mit einer offiziellen Verfolgung einer Sache schon in Erscheinung getreten bist und dann mutmasslich automatisch "zum engeren Kreis" gehörst.

Verstöße gegen die DSGVO (personenbezogene Gesundheitsdaten) werden durch die Gerichte allgemein sehr kritisch betrachtet, eigentlich hat da jede Kommune einen Heidenrespekt vor, weil Verstöße (nach außen) relativ leicht zu beweisen sind.

Man kann den AG ja auch darauf hinweisen, dass er sich hier auf dünnes Eis begibt und man als loyaler MA auch immer die Interessen des AG im Blick hat. Man arbeitet ja gern bei diesem AG und möchte das auch mit konstruktiver Kritik zeigen, um potenziellen Schaden abwenden zu können. Außerdem hat man ja auch als AN eine dbzgl. Verpflichtung ggü. dem AG, vgl. z. Bsp. https://ibp-kanzlei.de/arbeitnehmerrechte-ein-umfassender-leitfaden/#arbeitsunfaelle-und-arbeitsschutz

Ein wenig Maskirowka hat noch nie geschadet...


MoinMoin

Melden macht frei und sei es eine email an den Vorgesetzten\BM, dass man da einen Verstoß bemerkt hat, was dem AG Probleme bereiten könnte.
Und dann belässt man es dabei, auch hier gilt die Verantwortlichen muss man nachweislich bösgläubig machen, dann können die ja schauen, ob sie sich hängen lassen wollen, wenn was passiert.

Umlauf

Datenschutz: Landesdatenschutzbeauftragter.

Allgemein die Kommunalaufsicht.