Facharzttermine Freistellung

Begonnen von Pacer1982, Heute um 07:19

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Pacer1982

Hallo Leute.
Ich habe eine Frage zur Freistellung bei Facharztterminen.
Wo genau im TVÖD SuE ist das geregelt und kann der Arbeitgeber dies per Dienstanweisung einschränken?
Meines Wissens, ist man für Facharzttermine freizustellen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus.

MoinMoin

Wenn man fixe Arbeitszeiten hat und der Termin nur während dieser Zeit terminiert werden kann, dann muss der AG dich nach § 29 1f freistellen.

marvie

Zitat von: MoinMoin in Heute um 07:24Wenn man fixe Arbeitszeiten hat und der Termin nur während dieser Zeit terminiert werden kann, dann muss der AG dich nach § 29 1f freistellen.

...für den Zeitraum des Termins sowie der Wegezeit. Ein Nachweis für den Arztbesuch sollte man sich ausstellen lassen.

Pacer1982

Wow. Vielen Dank für die fixen Antworten.
Den Paragraphen lese ich auch als nicht schwammig. Somit sollte eine Dienstanweisung, die darauf abzielt Überstunden abzubauen oder Erholungsurlaub für Arztbesuche dieser Art zu nehmen, nicht Rechtens sein.
Im expliziten Fall geht es um Facharztbesuche, die bis zu einem Jahr Vorlauf haben.
Vielen Dank

ich1974

Erholungsurlaub für Arztbesuche zu nehmen ist nicht zulässig. Sollten die Überstunden jedoch durch Gleitzeit mit entsprechender Dienstvereinbarung (Ihr habt z. B. eine Rahmenarbeistszeit von 6.30 bis 20.00 Uhr) ist die Verwendung von Gleitzeit für Arztbesuche in der Regel so zulässig.

Pacer1982

Zitat von: ich1974 in Heute um 07:48Erholungsurlaub für Arztbesuche zu nehmen ist nicht zulässig. Sollten die Überstunden jedoch durch Gleitzeit mit entsprechender Dienstvereinbarung (Ihr habt z. B. eine Rahmenarbeistszeit von 6.30 bis 20.00 Uhr) ist die Verwendung von Gleitzeit für Arztbesuche in der Regel so zulässig.
Rahmenarbeitszeit in Verbindung mit Gleitzeit besteht nicht. Arbeitsvertrag läuft auf x Stunden. Arbeitszeiten wurden mit Einrichtungsleitung festgelegt. Zb. 07:30 bis 15:00.
Kern und Rahmenarbeitszeit ist nicht vereinbart.
 

MoinMoin

Zitat von: Pacer1982 in Heute um 08:10Rahmenarbeitszeit in Verbindung mit Gleitzeit besteht nicht. Arbeitsvertrag läuft auf x Stunden. Arbeitszeiten wurden mit Einrichtungsleitung festgelegt. Zb. 07:30 bis 15:00.
Kern und Rahmenarbeitszeit ist nicht vereinbart.
 
Dann musst du den Nachweis erbringen, dass der Arzt keinen zumutbaren Termin nach 15:00 hat.

Petar Tudzharov

 ### EDIT: Post hat etwas länger gedauert, zwischenzeitlich gab es weitere Antworten :) ###


Ob man den Paragraphen für schwammig hält oder nicht: genauer hinsehen sollte man auf jeden Fall.

ZitatÄrztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss

Hier sind zwei Aspekte zu beachten.

Facharzttermine sind bekanntlich eine Sache für sich. Wenn diese noch weit in der Zukunft liegen, dürfte die Chance vergleichsweise hoch sein, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu erhalten. Auf jeden Fall muss der Beschäftigte darauf hinwirken. Nur für den Fall, dass es keine andere Möglichkeit gibt, greift diese Regelung überhaupt.

Zudem kann bzw. muss eine Freistellung nur dann erfolgen, wenn für diese Zeit eine Anwesenheitspflicht besteht, beispielsweise weil dies durch Dienstpläne oder feste Kernarbeitszeiten vorgegeben ist. Soweit die Möglichkeit besteht, durch flexible Arbeitszeiten die Zeit des Arztbesuches vor- oder nachzuarbeiten, dürfte diese Variante vorrangig sein.

MoinMoin

Zitat von: Pacer1982 in Heute um 08:10Rahmenarbeitszeit in Verbindung mit Gleitzeit besteht nicht. Arbeitsvertrag läuft auf x Stunden. Arbeitszeiten wurden mit Einrichtungsleitung festgelegt. Zb. 07:30 bis 15:00.
Kern und Rahmenarbeitszeit ist nicht vereinbart.
 
Also dürft ihr in dieser Zeit 7:30 - 15:00 nicht frei nehmen ?
Falls ihr es dürft, dann kann der AG durchaus verlangen, dass du dann diese Zeit auch für den Arztbesuch einsetzt.

Zitat von: Pacer1982 in Heute um 07:41Somit sollte eine Dienstanweisung, die darauf abzielt Überstunden abzubauen oder Erholungsurlaub für Arztbesuche dieser Art zu nehmen, nicht Rechtens sein.
Was mich irritiert, dass von Überstunden gesprochen wird.
guckste §7
Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstun-
den,
die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festge-
setzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Ka-
lenderwoche ausgeglichen werden.


Oder sind hiermit doch Gleitzeitstunden gemeint?

Auch irritiert, dass ihr keine Kernarbeitszeit von 8h habt: 7:30 - 15:00 sind nur 7 Arbeitsstunden, der Rest ist dann doch auf ein Zeitkonto? Zu dem es keine Vereinbarung gibt?


BAT

Zitat von: Pacer1982 in Heute um 07:41Im expliziten Fall geht es um Facharztbesuche, die bis zu einem Jahr Vorlauf haben.
Vielen Dank

Bei so einem langem Zeitraum und auch Planbarkeit ist es zu verlangen, den Termin auch in den Urlaub zu legen.

JahrhundertwerkTVÖD

Unabhängig von Paragraphen stellt sich mir die Frage warum der AG für einen nicht berufsbedingten Facharzttermin, jemanden freistellen sollte.
Ist doch quasi "Privatvergnügen"

Freizustellen im Sinne von Überzeitenabbau, sollte normalerweise völlig problemlos sein.

MoinMoin

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD in Heute um 13:10Unabhängig von Paragraphen stellt sich mir die Frage warum der AG für einen nicht berufsbedingten Facharzttermin, jemanden freistellen sollte.
Ist doch quasi "Privatvergnügen"
Ist doch Sonnenklar: Weil es eine Errungenschaft des Tarifes ist.

ZitatFreizustellen im Sinne von Überzeitenabbau, sollte normalerweise völlig problemlos sein.
Da es in diesem Fall möglich zu sein scheint, scheint der AG es auch verlangen zu dürfen.