Anrechnung Dienstzeiten

Begonnen von LHO 2024, 02.02.2026 15:03

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LHO 2024

Hallo zusammen,

ich bin seit 2016 bei einem Arbeitgeber beschäftigt der den TV-L anwendet. Bei der Einstellung wurden meine Beschäftigungszeiten/Dienstzeiten vom Vorarbeitgeber nicht anerkannt. Ist mir jetzt erst aufgefallen. Auf Nachfrage bei der PA sagte man mir, dass diese Zeiten wegen Ausschussfrist nicht mehr anerkannt werden. Stimmt das?

Danke für die Hilfe. 

MoinMoin

Wofür sollen sie anerkannt werden.
Stufe, Jubiläum ?

LHO 2024


MoinMoin

Zitat von: LHO 2024 in 02.02.2026 16:18Jubiläum....
Und dein Jubiläum ist vor über 6 Monaten gewesen, so dass du jetzt wegen §37 dein Geld nicht mehr einfordern kannst?

Oder welche Ausschlussfristen soll es da geben?

LHO 2024

Ich möchte mir einfach nur die Dienst/Beschäftigungszeit anrechnen lassen. Ich war vorher fast 10 Jahre in einem kommunalen Krankenhaus beschäftigt. Gibt es da eine Möglichkeit?     

MoinMoin

Dann solltest du einfach dir diese Zeiten selber zusammenrechnen und wenn du deine 25 Jahre voll hast dein Entgelt einfordern.

Rechtsgrundlage
§23
1Beschäftigte erhalten ein Jubiläumsgeld bei Vollendung einer Beschäftigungszeit (§ 34 Absatz 3)
und da steht
3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen
Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

Also bitte, wenn deine AG öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber waren, dann muss es angerechnet werden, in der Beweispflicht (sprich entsprechende Arbeitsverträge vorlegen) bist du selbst.

Mir sind da kein Ausschussfristen bekannt.