[RP] Promotionszeit im Job und Einfluss auf das Ruhegehalt

Begonnen von Paul Ralder, Gestern um 19:39

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Paul Ralder

Hallo wertes Forum,

folgende Frage stellt sich mir in Richtung Ruhegehaltsberechnung und ich freue mich über sachkundige Antworten:

Ich war nach dem Ingenieur-Studium zunächst bei einem DAX-Konzern langjährig beschäftigt und wechselte 2004 in die Hochschullaufbahn in Rheinland-Pfalz. In 2026 werde ich ganze 63 Jahre alt und die Berechnung meines Ruhegehalts wird interessant. Der Ruhegehaltsrechner bildet meinen Fall aber -jedenfalls nicht erkennbar- gut ab.

Meine berufliche Zeit ist also eine sogenannte "Mischlaufbahn". Ich habe gelesen, dass eine Promotion zuvor in der Privatwirtschaft in der Regel mit 2 Jahren bei der Ruhegehaltsrechnung anerkannt wird, wenngleich meine Promotion realistischere 3 Jahre dauerte, zumal sie während meiner Angestelltenzeit (weitgehend in 100%-Vollzeit) geschah, sozusagen obendrauf und es waren anstrengende drei Jahre.

Zur Berücksichtung der "Punkte" für die Rentenkasse kommt nun folgender Sondersachverhalt hinzu: In Anerkennung meiner zuvorigen Leistungen "gönnte" mir der Arbeitgeber damals eine zehnmonatige "Beurlaubung" für die Endphase meiner Promotion mit einem dann temporär kleinen Gehalt, um mich auf die Disseration konzentrieren zu können. Ich war weiterhin sozialversichert und angestellt mit fortlaufender Personalnummer.

Wie wird die Promotion nun in der Ruhegehaltsberechnung gesehen: pauschal 2 Jahre beaufschlagt bzw. addiert, da erfolgreich absolviert - oder werde ich aus Sicht des Ruhegehaltes "bestraft", da ich 10 Monate lang ein stark herabgesetztes Gehalt bezog, was ja zu einer deutlichen Kürzung der Ansprüche in jener Phase bedeuten könnte, weil meine Promotion mit Immatrikulation an der Uni während einer sozialversicherten Tätigkeit im damaligen Unternehmen geschah?

> Wer kennt solch eine Konstellation, bzw, einen ähnlichen Verlauf und kann berufene Auskunft hierzu erteilen? Eine Versorgungsauskunft mit Kontenklärung beim Landesamt zum künftigen Ruhegehalt habe ich schon vor sechs (!) Monaten angestoßen, die im Falle abschlägiger/negativer Berechnung (keine Anerkennung, da während Dienstzeit) juristisch auf Korrektheit zu verifizieren sein wird. Aber "still ruht der See" in dieser Sache.

> Wer ist denn in diesem Falle ggf. eine kompetente Beratungsstelle für die korrekte Beamtenrecht/Pensionsberechnung RLP?

Danke vorab für Eure Antworten und Tipps!

Gruß Paul

clarion

Hallo Paul,

wissenschaftlicher Mitarbeiter warst Du nicht?

Rentenonkel

Zuständig für die Anerkennung dieser Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten ist grundsätzlich das zuständige Landesamt.

Eine Auskunfts- und Beratungspflicht wie in der gesetzlichen Rentenversicherung kennt das Beamtenrecht nicht. Ohne eine Pensionsberechnung des Landesamtes lässt sich nur schwer sagen, ob diese Berechnung richtig oder falsch ist. Daher bleibt nur, dem Landesamt auf die Füße zu treten und ggf. mit einer Untätigkeitsklage zu drohen, sobald die letzte Reaktion des LBV mehr als sechs Monate her ist. Allerdings führen solche Klagen eben auch nicht immer zu dem gewünschten Erfolg, weil man im Zweifel ja wusste, wann man 63 Jahre alt wird und eigentlich bei der erstmaligen Ernennung diese Zeiten abgefragt werden und so einem auch ein gewisses Mitverschulden anzukreiden ist, dass die Sachen bis heute noch nicht geklärt sind.

Auf der anderen Seite sollte man allerdings davon unabhängig auch eine Kontenklärung bei der DRV machen, weil auch diese Zeiten sich unter Umständen auf die Pensionsberechnung auswirken können. Da müsste man, so man es bisher noch nicht getan hat, auch die Schul- und Studienzeiten dort geltend machen.