Versetzung E14 zu E13 mit Zulage

Begonnen von Dolores, 12.02.2026 16:34

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Dolores

Ich soll möglichst schnell versetzt werden. Gleicher Arbeitgeber, nachgeordnetes Amt, jedoch auf eine E 13 Stelle mit Zulage. So weit ich recherchierte ist das nicht gleichwertig.

In meinem Vertrag steht: Der AG ist berechtigt , der Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

Rückhalt vom PR erhalte ich nur in soweit, als dass er für Gespräche bereitsteht. Die Zustimmung in der HPR Sitzung steht nicht in Frage, da davon ausgegangen wird, dass die Personabteilulng schon weis, was rechtens ist.

Was sollte ich tun? - Vielleicht hat jemand von Euch Erfahrung.

Ich würd sagen eine Änderung des Arbeitsvertrages ist nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Ein schrifliches Angebot des AG liegt nicht vor, jedoch wurde dem PR schon die Dringlichkeit meiner Versetzung zugespielt. 

MoinMoin

Ist doch ganz einfach: nichts unterschreiben.
Ein Änderungen des Arbeitsvertrages ist nur einvernehmlich möglich.
Eine Änderung der Tätigkeiten, die zu einer Änderung der Entgeltgruppe führt, ist eine Änderung des Arbeitsvertrages.
Wenn du also versetzt wirst, dann kannst du dich nicht wirklich dagegen wehren, aber du kannst verlangen EG erhaltende Tätigkeiten zu gewiesen zu bekommen.
Was dann die Tätigkeiten sind, die du ausübst ist dann egal.



Rowhin

Wie bist du denn aktuell eingruppiert? Könnten sie sich das irgendwie schön gerechnet haben, oder ist das so gar nicht nachvollziehbar?

Nur aus Interesse - so oder so gilt alles, was MoinMoin über mir gesagt hat. Erstmal nichts unterschreiben.

Dolores

Ich kam aus dem Amt, in das ich versetzt werden soll, da ich mich wegbeworben habe. Dort hatte ich die Stelle E 13, zu der ich jetzt versetzt werden soll, in einem anderen Fachbereich. Jetzt bin ich E14.

Ich habe den P20 Bogen angefordert, dort steht Eingruppierung E13. Wenn ich nun nur E 13 Tätigkeiten ausführe, werde ich bei Antritt der Tätigkeit nach Tätigkeit heruntergestuft?

 


MoinMoin

Zitat von: Dolores in 12.02.2026 17:01Ich kam aus dem Amt, in das ich versetzt werden soll, da ich mich wegbeworben habe. Dort hatte ich die Stelle E 13, zu der ich jetzt versetzt werden soll, in einem anderen Fachbereich. Jetzt bin ich E14.

Ich habe den P20 Bogen angefordert, dort steht Eingruppierung E13. Wenn ich nun nur E 13 Tätigkeiten ausführe, werde ich bei Antritt der Tätigkeit nach Tätigkeit heruntergestuft?
Ja

Dolores

Herzlichen Dank, Eurer schnellen und klaren Antworten. Wenn das Ganze auf einer leistungsbezogenen Beurteilung fussen würde und ich meinen Aufgaben nachweislich nicht gerecht wurde, dann könnte ich wohl eher mit der Situation umgehen.

ich1974

Wurde bei der Versetzung von E13 zu E14 ein geänderter Arbeitsvertrag unterschrieben oder die E14er Tätigkeit evtl nur vorübergehend übertragen?

Dolores

Nein, es gibt den Änderungsvertrag mit der Eingruppierung E14. In dem steht explizit:
Zitat
Zitat von: Dolores in 12.02.2026 16:34Der AG ist berechtigt , der Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.