Beschäftigungszeiten bei Kündigung TV-L

Begonnen von ccshdx, 13.02.2026 13:09

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ccshdx

Hallo zusammen,

folgendes Problem:
Ich habe aufgrund diverser Umstände entschieden, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen und habe bereits eine Zusage für eine neue Stelle. Dort werde ich aber so bald wie möglich gebraucht da die Stelle derzeit bereits unbesetzt ist. Allerdings gibt es Unstimmigkeiten bei meiner Kündigungsfrist, da ich wie folgt als Beschäftigte nach dem TV-L angestellt war:

1. August 2020 bis September 2024 - Land BW, vertreten durch Gericht X
2. Oktober 2024 bis Dezember 2024 - Land BW, vertreten durch Polizeipräsidium Y
3. Januar 2025 bis heute - Land BW, vertreten durch Gericht Z

Meine "neue" Dienststelle sagt, meine Kündigungsfrist sind 6 Wochen zum Quartalsende, meine jetzige Dienststelle meint es wären 3 Monate zum Quartalsende da alle Zeiten beim gleichen Arbeitgeber waren aber bei unterschiedlichen Dienststellen und diese zusammengerechnet werden. Ich habe selbst ein wenig nachgelesen und es gibt wohl im § 34 TV-L Abs. 1 den Verweis auf die  Beschäftigungszeiten gem. Abs. 3 Satz 1 und 2, woraus man schließen könnte dass mit demselben Arbeitgeber auch dieselbe Dienststelle gemeint ist. Meine momentane Verwaltungsabteilung sagt aber, dass es sich bei den verschiedenen Arbeitsstellen jeweils nur um Wechsel gehandelt habe, obwohl die Arbeitsverträge immer gekündigt wurden und ich jedes Mal neu eingestellt wurde und daher alle Beschäftigungszeiten seit August 2020 für die Kündigungsfrist ausschlaggebend sind. Als Jubiläumsdienstzeit ist auf meiner Gehaltsabrechnung ebenfalls August 2020 angegeben.

Weiß hier jemand, was nun tatsächlich korrekt ist?

SinnedYam

Kann dir das fachlich nicht beantworten. Aber was spricht gegen einen Aufhebungsvertrag? Ist vielen Arbeitgebern doch lieber, als dich Monate lang noch unmotiviert bezahlen zu müssen.

MoinMoin

Ich würde heute die Kündigung zum 31.3. dem AG zustellen und abwarten, was passiert.
Also ob er eine Kündigungsschutzklage oder ähnliches durchführt.

Natürlich nur sofern er nicht einen Auflösungsvertrag zum 28.2. zustimmen will.
Die Vertragliche Frist ist, da du weniger als 8 aber mehr als 5 Jahre zusammen hast, 3 Monate zum Quartal.

ccshdx

Zitat von: SinnedYam in 13.02.2026 13:20Kann dir das fachlich nicht beantworten. Aber was spricht gegen einen Aufhebungsvertrag? Ist vielen Arbeitgebern doch lieber, als dich Monate lang noch unmotiviert bezahlen zu müssen.

Meinem wohl nich  ::) obwohl wir personell mit mir sowieso überbesetzt sind (einer der Gründe warum ich wieder gehen will) würde er höchstens einer Versetzung zur neuen Dienststelle zu Mitte Mai zustimmen. Was blöd ist, weil die neue Dienststelle eben mit mir ab dem 01.04. gerechnet hat[

MoinMoin

Also bleibt der AG das Land BW?

Dann ist es doch gaaaanz einfach: Einfach einen Änderungsvertrag mit der neuen Dienststelle machen und die alte kann sich gehackt legen.

Dürfte natürlich internen Ärger geben......

ccshdx

Genau, das Land BW bleibt Arbeitgeber.

Kann man so einen Änderungsvertrag denn einfach so machen ohne dass meine aktuelle Dienststelle da zustimmt? Bisher stand eben immer nur die Versetzung im Raum und da müssen ja wohl alle Beteiligten zustimmen.

MoinMoin

Zitat von: ccshdx in 13.02.2026 13:43Genau, das Land BW bleibt Arbeitgeber.

Kann man so einen Änderungsvertrag denn einfach so machen ohne dass meine aktuelle Dienststelle da zustimmt? Bisher stand eben immer nur die Versetzung im Raum und da müssen ja wohl alle Beteiligten zustimmen.
Natürlich kann ein Vertreter deines Arbeitgebers mit dir einen Änderungsvertrag vereinbaren als Vertreter deines AGs.
Denn wieso sollst du überhaupt kündigen müssen, wenn du vom AG intern versetzt wirst!
Das was sich da abspielt ist doch reines internes AG geraffel.
Also wenn deine neue Dienststelle dich umgehend benötigt, dann soll sie das intern so auch durchdrücken, insbesondere wenn du abkömmlich bist bei der alten.

Oder aber du lässt dir von deiner neuen Dienststelle einen AV zum 1.4. geben und kündigst nicht fristgerecht zum 31.3. bei deiner alten, was sollen die dann machen? Dich auf Schadensersatz verklagen?


ccshdx

Wusste ich gar nicht, dass das so auch geht. Die Kündigung hätte ich trotzdem abgegeben da mir fast bewusst war, dass meine Noch-Dienststelle mit einer zeitnahen Versetzung nicht einverstanden gewesen wäre und mir da Steine in den WEg legt und dann wäre ich sicher raus gewesen zum 31.03., woraufhin dann aber die Problematik mit der Frist aufkam.