Umwandlung der Jahressonderzahlung

Begonnen von Selina_, 16.02.2026 11:09

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Selina_

Hallo zusammen,

über die Suche bin ich nicht wirklich fündig geworden, deswegen würde ich gerne meine Frage hier platzieren.

Ich arbeite in einem städtischen Klinikum und werde nach TVöD Kommune bezahlt. Im aktuellen Tarifvertrag wurde ja vereinbart, dass man seine Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln kann.

Gilt dies auch für Kommune? Falls ja, ab wann und wie läuft das ganz ab? Unsere Personalabteilung hat darüber keine Kenntnis.

Auf der folgenden Seite steht, dass dies ab 2026 möglich ist: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/umwandlung-jahressonderzahlung/

Vielen Dank vorab und viele Grüße
Selina


TVOEDAnwender

Für den Bereich BT-K gibt es die Umwandlungstage nicht. Dafür wurde bis zur EG 8 die JSZ um 5 Prozentpunkte erhöht.

Selina_

Okay danke für die schnelle Antwort!

Habe aber noch eine - vielleicht blöde Frage - ich habe bisher immer hier nach der Tabelle geschaut: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2026&matrix=1

Und die Beträge passen auch. Ich höre aber zum ersten Mal etwas von "BT-K" - hier sind dann nur spezielle Vereinbarungen gesondert geregelt?

Und die Jahressonderzahlung bis EG 8 sind dann 2026 90% und ab EG9 85%?

Vielen Dank!



BAT

Jetzt mal abgesehen von der neuen tariflichen Möglichkeit.

Es gab hier schon einmal die Diskussion, dass man evtl. besser Sonderurlaub nehmen könnte als die Umwandlung. Soweit der Betrieb da natürlich mitspielt. Das beste wäre wahrscheinlich Zeitausgleich, soweit möglich.

Maggus

@Selina:
Ja, die JSZ beträgt 90 % bzw. ab EG 9 85 %.
Die Entgelttabelle für Krankenhäuser (kommunaler Träger) entspricht der Tabelle TVöD-VKA.
Allerdings gibt es Abweichungen bei der Wochenarbeitszeit (i.d.R. 38,5 h), Zuschläge bei Wechselschicht, teilw. bei JSZ in %, allerdings auch bei der Umwandlung in freie Tage (im besonderen Teil Krankenhäuser und Pflege nicht möglich) und noch ein paar weitere Unterschiede.