Auseinanderdriften Nominallöhne und Durchschnittsentgelt Rente

Begonnen von Aleksandra, 15.02.2026 21:46

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Aleksandra

Ich hoffe dass hier kundige Leute (z.B. Rentenonkel? :D ) mir hier weiterhelfen können. Es geht hier um Details bei der Rentenberechnung.

Wert und Kosten eines Rentenpunktes bemessen sich bekanntermaßen am Durchschnittsverdienst der Bevölkerung. Nun habe ich mir das mal genauer angeschaut und festgestellt, dass es hier eine massive Disparität gibt. Und ich kann mir das nicht erklären.

Der Nominallohnzuwachs in DE von 2015 bis 2024 beträgt 25,32%
[Rechenweg: 1,028*1,023*1,025*1,031*1,026*0,93*1,031*1,026*1,06*1,054]

Der Zuwachs des Durchschnittsentgelts der RV beträgt im gleichen Zeitraum hingegen 36,42%
[Rechenweg: 47.085/34.515 -> bei 34.515 handelt es sich um den Wert von 2014, weil nur dadurch die Steigerung ausgedrückt werden kann, analog zu den 2,8% Nominallohn aus 2015, die sich ja auch auf 2014 beziehen]

Wir haben also einen Nominallohnzuwachs von 25,32%. Wie kann dann das Durchschnittsentgelt um 36,42% steigen? Das ergibt doch gar keinen Sinn.
Und die sehr starken Erhöhungen des Durchschnittsentgeltes die für 2025 und 2026 prognostiziert werden, sind da nicht einmal mit drin.

Wer kann hier aushelfen?

Im Detail stelle ich fest, dass die meisten Jahre der Anstieg der beiden Größen gleichauf lag. Dieses Auseinanderdriften ist hauptsächlichen in den Jahren 2020 und 2022 entstanden. Und in den kommenden beiden Jahren steht zu befürchten dass es noch weiter auseinander geht.

Hier auch nochmal der Grad der Abweichung nach Jahren:
2015   -0,34%
2016   0,03%
2017   -0,04%
2018   -0,04%
2019   0,25%
2020   6,66%
2021   0,21%
2022   1,33%
2023   0,37%
2024   -0,14%


Quellen:
Nominallöhne: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html
Durchschnittsentgelt RV: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Rentenonkel

Das Durchschnittsentgelt ist der Wert, der unmittelbar für die Berechnung der individuellen Sozialversicherungsrente der Deutsche Rentenversicherung benötigt wird. Aus dem Durchschnitt der Bruttolöhne aller in der Rentenversicherung versicherten Personen setzt dieses sich zusammen.

Der Nominallohnindex dagegen zeigt, wie sich die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gesamtwirtschaft entwickeln würden, wenn die Struktur der Beschäftigten im Vergleichszeitraum unverändert bliebe. Ziel des Nominallohnindex ist es, die reine Entwicklung der Verdienste widerzuspiegeln. Der Index soll nicht durch Struktureffekte beeinflusst werden: Veränderungen in der Zusammensetzung der Beschäftigten – etwa der Anteil von Voll- oder Teilzeitkräften – sollen folglich keinen Einfluss auf die Verdienstentwicklung haben.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/Methoden/Erlaeuterungen/methodenpapier-nominal-reallohnindex.html#:~:text=Der%20Nominallohnindex%20zeigt%2C%20wie%20sich,Besch%C3%A4ftigten%20im%20Vergleichszeitraum%20unver%C3%A4ndert%20bliebe.

BAT

Also ich glaube nicht, dass für das Durchschnittentgelt meine seinerzeitige Besoldungshöhe aus der Ableistung der Wehrpflicht genommen wurde.  ;)

Rentenonkel

Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld nach Absatz 2 Satz 3 sind die der Deutschen Rentenversicherung vorliegenden Daten aus der Versichertenstatistik zu verwenden.

Bei Wehr- oder Zivildienstleistenden hat der Bund vom 01.05.1961 - 31.12.1981 einen Beitrag in Höhe von einem Entgeltpunkt (also Durchschnittsentgelt) pro Jahr entrichtet, vom 01.01.1982 - 31.12.1991 in Höhe von 0,75 Entgeltpunkten, und seit dem 01.01.1992 in Höhe von 80 % der Bezugsgröße, was auch in etwa 80 % des vorläufigen Durschnittsentgeltes entspricht.

Aleksandra

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 07:48Der Index soll nicht durch Struktureffekte beeinflusst werden: Veränderungen in der Zusammensetzung der Beschäftigten – etwa der Anteil von Voll- oder Teilzeitkräften – sollen folglich keinen Einfluss auf die Verdienstentwicklung haben.
Ah OK. Vielen Dank für die Erläuterungen.
Das ergibt dann zumindest wieder etwas Sinn für mich.  Die Differenz der Entwicklung finde ich zwar trotzdem noch heftig, aber jetzt weiß ich zumindest einen Grund woran das liegen kann.
Heißt dann aber auch, dass je mehr Leute von Teilzeit in Vollzeit wechseln, desto weniger Rentenpunkte erwerbe ich dann zukünftig (weil die Nominallohnsteigerungen bleiben nahezu unverändert, während sich das durchschn. Entgelt dann natürlich erhöhrt)... :D
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

MoinMoin

Zitat von: Aleksandra in Gestern um 12:39Heißt dann aber auch, dass je mehr Leute von Teilzeit in Vollzeit wechseln, desto weniger Rentenpunkte erwerbe ich dann zukünftig
Jipp
und je mehr in Kurzarbeit gehen umso mehr Rentenpunkte bekommst du. 8)

Aleksandra

also einfach auf die nächste Pandemie hoffen oder wie? :D
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

BAT

Die Rentenkommission kommt ja bald mit Ihren Vorschlägen um die Ecke. ;)

MoinMoin

Zitat von: Aleksandra in Gestern um 15:05also einfach auf die nächste Pandemie hoffen oder wie? :D
Rezession würde auch reichen. :-\

Aleksandra

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:56Rezession würde auch reichen. :-\
Nicht dass dann die Kassen von Länder und Kommunen plötzlich leer sind
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

MoinMoin

Zitat von: Aleksandra in Gestern um 17:08Nicht dass dann die Kassen von Länder und Kommunen plötzlich leer sind
Iszt doch egal, die Rentenpunkte steigen trotzdem😇

oberhaeo

@Rentenonkel

ZitatDas Durchschnittsentgelt ist der Wert, der unmittelbar für die Berechnung der individuellen Sozialversicherungsrente der Deutsche Rentenversicherung benötigt wird. Aus dem Durchschnitt der Bruttolöhne aller in der Rentenversicherung versicherten Personen setzt dieses sich zusammen.

OK, doch wieso wird ein Durchschnittsentgelt herangezogen und nicht ein Medianentgelt? Der Median enthält keine Ausreißer nach oben oder nach unten und spiegelt eher den "typischen" Verdienst wieder.


MoinMoin

Zitat von: oberhaeo in Heute um 12:23@Rentenonkel

OK, doch wieso wird ein Durchschnittsentgelt herangezogen und nicht ein Medianentgelt? Der Median enthält keine Ausreißer nach oben oder nach unten und spiegelt eher den "typischen" Verdienst wieder.


Wahrscheinlich, weil es nicht das durchschnittliche Einkommen widerspiegelt? Und man mit einem durchschnittlichen Einkommen eine Rentenpunkt bekommen soll.
Der Median Teilt die Menge nur in zwei Hälften, egal wie die Verteilung ist und ist daher ungeeigent, denke ich.


Rentenonkel

Grundsätzlich dient das Durchschnittsentgelt sowohl zur Bemessung der Entgeltpunkte als auch zur Bemessung der Rentenanpassung (also jährliche Rentenerhöhung).

Da die Rentenversicherung ein Umlagesystem ist, ist es daher wichtig zu wissen, wieviel Beiträge im Jahr in die Rentenversicherung gespült werden, mithin wieviel Mehreinnahmen da sind, die dann an die Rentner durch höhere Renten wieder ausgekehrt werden können.

Das so definierte Durchschnittsentgelt spiegelt daher indirekt die Beiträge wieder, die die Rentenversicherung im letzten Jahr eingenommen hat. Das Medianeinkommen dagegen nimmt auch Einkünfte von Beamten, versicherungsfreien Selbständigen und berufsständisch Versorgten in den Blick, für die die Rentenversicherung keinerlei Beiträge erhält.

Der Gesetzgeber möchte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Beitragszahlern und Rentenempfängern bilden; die einzig sinnvolle Grundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen der Solidargemeinschaft, die auf Grundlage des durchschnittlichen, rentenversicherungspflichtigem Entgeltes errechnet werden können. Alle anderen Berufstätigen sind nicht Teil der Solidargemeinschaft; mithin können deren Einkünfte für die gesetzliche Rentenversicherung kein Maßstab sein.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 14:23Das so definierte Durchschnittsentgelt spiegelt daher indirekt die Beiträge wieder, die die Rentenversicherung im letzten Jahr eingenommen hat. Das Medianeinkommen dagegen nimmt auch Einkünfte von Beamten, versicherungsfreien Selbständigen und berufsständisch Versorgten in den Blick, für die die Rentenversicherung keinerlei Beiträge erhält.
Nicht wenn das Medianeinkommen der SV-pflichtigen gemeint ist.
Also gleiche Kohorte wie bei Durchschnittseinkommen.