Höhergruppierung/Zulage für Dolmetschertätigkeit?

Begonnen von DetkaKrevetka, Gestern um 11:21

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DetkaKrevetka

Hallo zusammen,

ich bin in Kasachstan geboren und spreche fließend Russisch. Das ist in der aktuellen Situation mit vielen Geflüchteten aus der Ukraine natürlich hilfreich, da die meisten Russisch sprechen und verstehen.

Ich arbeite im Gebäudemanagement und habe grundsätzlich wenig Kontakt mit Neuankömmlingen. Gelegentlich, etwa alle zwei Wochen, unterstütze ich bei Gesprächen rund um Wohnungsangelegenheiten als Dolmetscher. Darüber hinaus werde ich in Absprache zwischen den Abteilungsleitungen regelmäßig vom Jobcenter oder Ordnungsamt ausgeliehen, um für zwei bis drei Stunden zu übersetzen. Das geschieht ebenfalls ungefähr alle zwei Wochen. Ich habe dem zugestimmt und mache das auch gern, da es eine willkommene Abwechslung ist und ich meinen Kollegen helfen kann.

Vor Kurzem sprach mich ein Kollege darauf an, dass Dolmetschertätigkeiten offenbar anders vergütet werden und ich eventuell einen Antrag auf Höhergruppierung oder eine Zulage stellen könnte.

Ich empfinde es als unangenehm, meinen Vorgesetzten direkt darauf anzusprechen, ohne vorher zu wissen, ob das überhaupt realistisch oder üblich ist. Daher meine Frage: Hat jemand Erfahrung damit? Ergibt ein Antrag auf Höhergruppierung oder eine Zulage in einem solchen Fall grundsätzlich Sinn?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzungen.

BAT

Bei uns sind Kollegen aufgerufen, sich freiwillig für solch gelegentliche Dolmetschertätigkeiten zu melden.

Wenn es bei Dir genauso, sind Dir diese Tätigkeit nicht übertragen worden und führen nicht zu einer anderen Eingruppierung.

Organisator

Zitat von: DetkaKrevetka in Gestern um 11:21Vor Kurzem sprach mich ein Kollege darauf an, dass Dolmetschertätigkeiten offenbar anders vergütet werden und ich eventuell einen Antrag auf Höhergruppierung oder eine Zulage stellen könnte.

Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht vorgesehen. Eine Zulage wäre denkbar, wenn die Tätigkeiten eingruppierungsrelevant und befristet übertragen würden.

2-3 Stunden pro Woche - selbst wenn die Tätigkeiten offiziell übertragen wären - dürfte nicht eingruppierungsrelevant sein.

Von daher hätte das Bitten nach mehr Geld keinen Sinn und würde dir eher nicht weiterhelfen.

FearOfTheDuck

Wie werden denn solche Dolmetscher-Tätigkeiten vergütet?

Bei uns hatte man das über befristete Verträge gemacht, mit sehr mäßiger Bezahlung.

Vielleicht wäre ein zusätzlicher Vertrag denkbar?

Petar Tudzharov

Bei einem zusätzlichen Vertrag stellt sich mir die Frage nach der Abgrenzung zur eigentlichen Tätigkeit.

Wenn man übersetzt und dafür separat vergütet wird, kann man nicht gleichzeitig seiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen, hier im Gebäudemanagement. Die 2-3 Stunden pro Woche dürften dann keine Arbeitszeit im Rahmen der Hauptbeschäftigung sein. Somit müssten diese Stunden dann nachgearbeitet werden oder man reduziert die Arbeitszeit. Wenn man die Eingruppierung analog der Fremdsprachenassistenten ansetzt, die sich bei einer Fremdsprache im Bereich der EG 6 - EG 8 bewegen, wird sich das kaum lohnen.


Organisator

Zitat von: FearOfTheDuck in Gestern um 20:08Wie werden denn solche Dolmetscher-Tätigkeiten vergütet?

Bei uns hatte man das über befristete Verträge gemacht, mit sehr mäßiger Bezahlung.

Vielleicht wäre ein zusätzlicher Vertrag denkbar?

Die Eingruppierung findet sich im besonderen Teil III.
Dolmetscher ab E13
Übersetzer ab E9b

Damit ist aber nicht das Übersetzen wie im Sachverhalt genannt gemeint.

Fremdsprachliche Assistenz wie von Peter geschrieben ohne eine eigene Eingruppierung - irgendwo ab E6.

BAT


Bruce Springsteen

Aus Sicht eines Ausländerrechtlers: ein Ausländer hat sich ebenfalls an § 23 VwVfG zu halten. Notfalls muss - und geht - es auch ohne Dolmetscher, Betreuer oder wen auch immer. Ich habe auch immer - sehr erfolgreich- auf standardisierte Übersetzungen zurückgegriffen und keine weitere Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Lief auch alles.

Gerade jetzt nach 4 Jahren Krieg hat sich das Ganze eh eingespielt. Untereinander wissen die Ausländer anhand Vernetzung schon, was gewollt ist. Daher ist es m.E nicht nötig auf "Dolmetscher" zurück zu kommen. Eine Vergütung ist da ebenfalls hinfällig, wenn dann in Form einer "Aufwandsentschädigung".

Organisator

Zitat von: Bruce Springsteen in Heute um 09:46Aus Sicht eines Ausländerrechtlers: ein Ausländer hat sich ebenfalls an § 23 VwVfG zu halten. Notfalls muss - und geht - es auch ohne Dolmetscher, Betreuer oder wen auch immer. Ich habe auch immer - sehr erfolgreich- auf standardisierte Übersetzungen zurückgegriffen und keine weitere Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Lief auch alles.

Gerade jetzt nach 4 Jahren Krieg hat sich das Ganze eh eingespielt. Untereinander wissen die Ausländer anhand Vernetzung schon, was gewollt ist. Daher ist es m.E nicht nötig auf "Dolmetscher" zurück zu kommen. Eine Vergütung ist da ebenfalls hinfällig, wenn dann in Form einer "Aufwandsentschädigung".

Das kommt dazu. Google Translate oder ähnliche Tools reichen da völlig aus. Zumal das mittlerweile sogar live und in Sprache funktioniert

Petar Tudzharov

Was dann aber der Datenschutzbeauftragte nicht erfahren darf, denn zumindest bei der online-Variante werden die Daten über den großen Teich geschickt. Geht wohl mittlerweile auch komplett offline, da mag das anders aussehen.

Ob das Beharren auf dem Grundsatz "Amtssprache ist Deutsch" unter dem Strich immer Vorteile bringt, ist die andere Frage. Was macht man, wenn ein neuer Schwung Flüchtlinge mit Sack und Pack aus dem Bus steigt? Oder bei der Beantragung von Sozialleistungen, bei denen existenzielle Dinge wie der Lebensunterhalt betroffen sind? Da ist man als Bearbeiter sicherlich froh, wenn es Kollegen gibt, die mit ihren Sprachkenntnissen unterstützen und die Arbeit erleichtern und beschleunigen.


Heiner63

Ob das Beharren auf dem Grundsatz "Amtssprache ist Deutsch" unter dem Strich immer Vorteile bringt, ist die andere Frage. Was macht man, wenn ein neuer Schwung Flüchtlinge mit Sack und Pack aus dem Bus steigt? Oder bei der Beantragung von Sozialleistungen, bei denen existenzielle Dinge wie der Lebensunterhalt betroffen sind? Da ist man als Bearbeiter sicherlich froh, wenn es Kollegen gibt, die mit ihren Sprachkenntnissen unterstützen und die Arbeit erleichtern und beschleunigen.

Wir könnten alle Verwaltungsangestellte wie Beamte ja auf einen Sprachkurs in die Ukraine versenden, so wie in den 1990 in die östlichen Teile von Deutschland.
Auch schön der Satz zu lessen,---- mit Sack und Pack----

Eine Frage hätte ich noch, wie ist das wenn ich Englisch übersetze oder antworte, kommt bei mir so einige male vor?

Petar Tudzharov

#11
Der geläufige Ausdruck mit "Sack und Pack" ist auf das Mittelalter bzw. die frühe Neuzeit zurückzuführen und bedeutet umgangssprachlich, dass jemand mit seinem gesamten Besitz reist. Die Formulierung mag salopp klingen, ist aber unverfänglich. Pack in diesem Zusammenhang bezieht sich auf ein Bündel von Kleidern oder Gegenständen.

Welchen Beitrag zur Diskussion soll dein Einwand mit Sprachreisen in die Ukraine leisten? Weshalb bringst du ihn im Zusammenhang mit einem Zitat meiner vorangegangenen Aussage? Ich verlange nicht, dass sich Behördenmitarbeiter Sprachkenntnisse aneignen sollen, sondern sage lediglich, dass zufällig im Kollegenkreis vorhandene Sprachkenntnisse, wie im hier besprochenen Fall, die Arbeit erleichtern.

Kannst du deine Frage zur Englischübersetzung etwas konkretisieren?


Bruce Springsteen

Auch Kollegen haben Ihren Dienst zu verrichten und nicht - salopp gesagt- Ihre Sprachkenntnisse zur Schau stellen. Das nimmt dann nämlich kein Ende, erst Recht nicht in Bezug auf "fordernde Ukrainer", die 2022 nach wenigen Wochen schon Sachen verlangt haben, wo noch kein Rechtskreiswechsel in Sicht war, sie aber ihre Rechte schon wussten, wo sie ihre Pflichten nichtmal kannten.

Zum Thema, Zitat Anfang: "Was macht man, wenn ein neuer Schwung Flüchtlinge mit Sack und Pack aus dem Bus steigt? Oder bei der Beantragung von Sozialleistungen, bei denen existenzielle Dinge wie der Lebensunterhalt betroffen sind? Da ist man als Bearbeiter sicherlich froh, wenn es Kollegen gibt, die mit ihren Sprachkenntnissen unterstützen und die Arbeit erleichtern und beschleunigen." - Zitat Ende

Die stehen seit 2015 schon täglich vor der Türe. Keiner von uns konnte "verhandlungssicher" englisch, französisch, spanisch, tamilisch, russisch, koreanisch oder afrikanischen Slang.. hatt trotzdem immer funktioniert. Auch im Hinblick auf welche, die des lesens nicht fähig waren. Da haben wir Bilder benutzt oder mit Handzeichen kommuniziert. Geht alles, wenn man will! Zumal es schneller geht als wenn man jeden Tag das gleiche den gleichen Leuten mitteilt.

Wer als Ausländer hier Informationen bekommen will, der beschafft sie sich auch so. Auch wenn - auch - Mitarbeiter im Ausländerrecht eine Beratungspflicht unterliegen, entbindet das - im Umkehrschluss - nicht den Ausländer von seiner Pflicht alles mögliche zu tun, diese Infos notfalls persönlich zu sammeln.

Was mir bzw. uns allen noch so an der Sache hakt: je mehr Infos man "übersetzt", umso "diskussionswilliger" wird der Empfänger.

Organisator

Zitat von: Petar Tudzharov in Heute um 11:02Was dann aber der Datenschutzbeauftragte nicht erfahren darf, denn zumindest bei der online-Variante werden die Daten über den großen Teich geschickt. Geht wohl mittlerweile auch komplett offline, da mag das anders aussehen.

Ob das Beharren auf dem Grundsatz "Amtssprache ist Deutsch" unter dem Strich immer Vorteile bringt, ist die andere Frage. Was macht man, wenn ein neuer Schwung Flüchtlinge mit Sack und Pack aus dem Bus steigt? Oder bei der Beantragung von Sozialleistungen, bei denen existenzielle Dinge wie der Lebensunterhalt betroffen sind? Da ist man als Bearbeiter sicherlich froh, wenn es Kollegen gibt, die mit ihren Sprachkenntnissen unterstützen und die Arbeit erleichtern und beschleunigen.

Jeder hat Hoheit über seine eigenen Daten. Insoweit steht es mir als Antragsteller frei, einen nicht DSGVO-konformen Übersetzungsdienst zu nutzen - wenn ich das gerne möchte. Ich sehe da auch kein Problem.

Vielmehr teile ich da deinen pragmatischen Ansatz, für existenzielle Fragen auch mal von alt hergebrachten Amtssprachegrundsätzen abzuweichen.