Dienstreisekosten gekürzt wegen zu teurem Frühstück

Begonnen von Motiviert1, Heute um 08:03

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Motiviert1

Hallo zusammen,

ich benötige mal euren Rat, zum einen ob ich überhaupt im Recht bin und angenommen ich wäre im Recht, was ist der richtige Weg um dieses auch zu erhalten.

Ich war vor ein paar Wochen auf Dienstreise in München und habe wie üblich das günstigste akzeptable Hotel gebucht. In diesem Fall kostete das 109 € inklusive Frühstück. Unsere interne Dienstreiserichtlinie sieht für Hotelübernachtungen 120 € zuzüglich Frühstück vor, also hätte ich nicht gedacht, dass mir das Probleme machen kann. Weitere Informationen zu Frühstückskosten stehen in dieser Richtlinie nicht. Auf der Hotelrechnung werden die Frühstückskosten mit 23 € pro Nacht angegeben.

Unsere Reisekostenabteilung hat mir jetzt für jede Nacht 11 € gekürzt mit der Begründung, dass das Landesreisekostengesetz keine Frühstückskosten im Hotel über 12 € erlaubt. Also habe ich da mal reingeschaut. In den Verwaltungsvorschriften dazu steht:

ZitatSind auf der Hotelrechnung neben den Übernachtungskosten auch Kosten für ein Frühstück aufgeführt, ist das auszuzahlende Tagegeld aufgrund des Frühstücks um 20 Prozent des Tagegeldes für einen vollen Kalendertag zu kürzen. Preise von bis zu 12 Euro für ein Frühstück inklusive Getränk gelten als angemessen. Höhere Kosten sind zu begründen. https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/01012026-allgemeine-verwaltungsvorschriften-zum-landesreisekostengesetz/

Dies habe ich auch unserer Reisekostenstelle geschickt und begründet, dass ich höhere Frühstückskosten hatte, um niedrigere Gesamtkosten zu haben, da ich sonst ein Hotel für 120 € ohne Frühstück hätte buchen müssen. Unsere Reisekostenstelle stellt sich jetzt auf den Standpunkt, dass niedrigere Gesamtkosten kein nachvollziehbarer Grund sind um höhere Einzelkostenpositionen in Kauf zu nehmen.

Ich hatte das bislang immer so verstanden, dass wir all diese Richtlinien insbesondere haben, um Kosten zu sparen. Darum halte ich die Ablehnung meiner Begründung für geradezu widersinnig, das ist eine Anleitung höhere Kosten zu verursachen. Aber wie sieht die rechtliche Seite aus? Dürfen die mir das Geld einfach so wegnehmen, obwohl unsere Dienstreiserichtlinie zu akzeptablen Frühstückskosten keine Aussage macht und unser Landesreisekostengesetz NRW höhere Frühstückskosten mit einer Begründung zulässt? Und was wäre der richtige Weg dagegen vorzugehen?

Petar Tudzharov

Deutschland, deine Bürokratie.

Du verursachst Kosten in Höhe von 109 pro Nacht, inkl. Frühstück.

Dieser Betrag wird gekürzt von Personen, die anscheinend keine Probleme damit hätten, Kosten in Höhe von 132 EUR pro Nacht anzuerkennen, wenn die Einzelpositionen, auf die du grundsätzlich Anspruch hast, in passender Höhe ausgewiesen werden.

Wir brauchen einen deutschen Elon Musk und ein DOGE. Einfach die komplette Reisekostenabteilung rauswerfen. Ach nein, stimmt ja, wir haben schließlich Philipp Amthor. Vielleicht schickst du ihm mal eine Mail 8)


MoinMoin

Du hast Vorschriften konform die höheren Frühstückskosten begründet, die Begründung wird vom Sachbearbeiter abgelehnt.
Also eskaliert man das und fordert sein Geld ein und geht in die nächste Instanz.
Am besten legt man eine Vergleichsrechnung vor, die zeigt, dass du die günstigste Variante gewählt hast.
cc an den Landesrechnungshof mit dem Hinweis, dass es SB gibt, die verlangen dass man teurere Hotels bucht als notwendig.

Zukünftig würde man natürlich sich so etwas vorher genehmigen lassen und als Arbeitergeberveranlassung deklarieren, denn dann "bucht" der AG und er muss/kann die vollen Kosten erstatten, allerdings muss man dann auch auf das Frühstücksgeld verzichten, da man ja "unentgeltliche" Versorgung hatte.

btw bei uns werden die Hotelkosten ohne Ansicht der Einzelpositionen bezahlt, wenn sie den Rahmen nicht sprengen, auf den AG ausgestellt werden und es eine Arbeitgeberveranlassung ist.

Tante Hilde

Bei uns gibt es die Regelung, dass wir fürs Frühstück gerade mal 5,50 (weiß ich nicht genau) erhalten. Das kannst Du in den Hotels gerade mal für einen Kaffee löhnen. Daher lassen wir uns auf der Rechnung immer nur die Gesamtsumme inkl. Frühstück ausweisen. Ist allgemein Usus bei uns und wird anstandslos bezahlt. Ansonsten geht es uns so wie dem TE, dass die Frühstückskosten über dieser Grenze rausgerechnet werden. Eine "Angenmessenheit" gibt es bei uns m. W. nicht.

BAT

Bekommst Du keine Verpflegungspauschale?

Bei uns werden auf der einen Seite die Unterkunftskosten erstattet und andererseits muss man angeben, welche Mahlzeiten (MMA) man inklusive erhalten hat. Kreuzt die Frühstück nicht an, gibt es hier die Pauschale.

Tante Hilde

Zitat von: BAT in Heute um 13:40Bekommst Du keine Verpflegungspauschale?

Bei uns werden auf der einen Seite die Unterkunftskosten erstattet und andererseits muss man angeben, welche Mahlzeiten (MMA) man inklusive erhalten hat. Kreuzt die Frühstück nicht an, gibt es hier die Pauschale.


Doch, es gibt die Pauschale, die wird dann von den Gesamtübernachtungskosten abgerechnet. Man kreuzt das natürlich an. Wenn das Frühstück extra ausgewiesen ist, wird die Pauschale von dem meist teuren Frühstück abgezogen und man bleibt auf dem Rest sitzen. daher wird bei uns drauf geachtet, dass man nur die Gesamtsumme auf der Rechnung hat

BAT

Ich meinte eigentlich den TE... ;)

P.S.: An der Standesamtsakademie in Bad Salzschlirf (Gourmet-Tempel mit angeschlossenen Schulungsräumen) ist der Betrag für die Verpflegung im Regelfall so 500 € für fünf Tage.  ;D