Verbeamtung möglich als Diplomjuristin und Master in Wirtschaftsrecht?

Begonnen von Gülhan, 04.03.2026 18:56

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Gülhan

Ich bin Diplomjuristin, habe einen Master in Wirtschaftsrecht, bin als Tarifbeschäftigte seit 6 Jahren auf Landesebene tätig.
Ich möchte mich primär im höheren Dienst und sekundär im gehobenen Dienst verbeamten lassen.
Bei welchen Behörden kann ich mich gezielt mit meinen Qualifikationen im gehobenen und im höheren Dienst bewerben-und weiß, dass sie mich verbeamten können, mit meinen Qualifikationen.  Ist es mit meinen Qualifikationen auf Kommunalebene einfacher mich verbeamten zu lassen?
 

10481178

Eine Verbeamtung als Diplomjurstin oder mit einem Master im Wirtschaftsrecht ist generell nicht möglich. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 LBG gebührt dem Laufbahnbewerber der Vorrang. Das Juristenausbildungsgesetz sieht für Volljuristsen eine Verbeamtung vor.
In der Anlage 2 zu § 16 LVO werden zudem die Rechtswissenschaften nicht genannt, so dass auch eine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Bereich besonderer Fachrichtung ausscheidet. Behörden die trotzdem verbeamten, machen dies rechtswidrig, was aber im Endeffekt keine Konsequenzen hat.

Die Zugangsmöglichkeiten sollen sich nach § 6 Abs. 4 LBG bald ändern können. Bislang haben die zuständigen Ressorts noch keinen Gebrauch von "Sonderregelungen" gemacht.

fresh21

Zitat von: Gülhan in 04.03.2026 18:56Ich bin Diplomjuristin, habe einen Master in Wirtschaftsrecht, bin als Tarifbeschäftigte seit 6 Jahren auf Landesebene tätig.
Ich möchte mich primär im höheren Dienst und sekundär im gehobenen Dienst verbeamten lassen.
Bei welchen Behörden kann ich mich gezielt mit meinen Qualifikationen im gehobenen und im höheren Dienst bewerben-und weiß, dass sie mich verbeamten können, mit meinen Qualifikationen.  Ist es mit meinen Qualifikationen auf Kommunalebene einfacher mich verbeamten zu lassen?
 



Folgende Aussage hierzu habe ich im KI gefunden:

"Wirtschaftsrecht ist ein interessanter Zwitterfall. Es steht – genau wie BWL – nicht in der Anlage 2, bietet dir aber oft einen noch leichteren Weg zur Verbeamtung als ein reines BWL-Studium.
Hier ist die Einordnung für Wirtschaftsrecht (LL.B. / LL.M.):
1. Zuordnung zum Allgemeinen Verwaltungsdienst
Wirtschaftsrechtler werden in NRW fast immer dem Allgemeinen Verwaltungsdienst (§ 15 LVO NRW) zugeordnet. Da das Studium sowohl Rechts- als auch Wirtschaftswissenschaften kombiniert, erfüllst du die Anforderungen an die "Befähigung für die Laufbahngruppe 2" meist ideal.
2. Der Weg über die "hauptberufliche Tätigkeit"
Da du nicht die klassische Laufbahnausbildung (das duale Studium zum Stadtinspektor oder das Rechtsreferendariat) hast, greift auch hier der Weg über die Praxis:
Die 2,5-Jahre-Regel: Du benötigst 30 Monate einschlägige Berufserfahrung nach dem Studium.
Inhaltliche Nähe: Wenn du im Wirtschaftsrecht-Studium und im Job Schwerpunkte wie Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht oder öffentliches Dienstrecht hattest, ist die Anerkennung der Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Dienst reine Formsache.
3. Warum nicht Anlage 2?
Die Anlage 2 ist für Berufe gedacht, die keine Verwaltungsnähe haben (z. B. Geologen, Ärzte, Museologen). Da Wirtschaftsrecht einen hohen juristischen Anteil hat, gilt es als "verwandt" zur klassischen Verwaltungslaufbahn. Du wirst also als "Verwaltungsjurist (FH/Uni)" oder "Wirtschaftsjurist" im allgemeinen Dienst geführt."

Gülhan

Danke für deine Antwort. Nach 6 Absatz 4 LBG könnte ich mich aber entweder mit meinem 1. Staatsexamen oder mit meinem Master in Wirtschaftsrecht (akkreditiert) verbeamten lassen, oder?

Was genau meinst du mit der Änderung dieser Norm und wann ist eine Änderung zeitlich realistisch ?

Wird 1 Jahr Elternzeit eigentlich angerechnet? Wenn ja dann könnte man noch bis 43 Jahre verbeamtet werden, richtig ?

Gülhan

Zitat von: Gülhan in 04.03.2026 22:22Danke für deine Antwort. Nach 6 Absatz 4 LBG könnte ich mich aber entweder mit meinem 1. Staatsexamen oder mit meinem Master in Wirtschaftsrecht (akkreditiert) verbeamten lassen, oder?

Was genau meinst du mit der Änderung dieser Norm und wann ist eine Änderung zeitlich realistisch ?

Wird 1 Jahr Elternzeit eigentlich angerechnet? Wenn ja dann könnte man noch bis 43 Jahre verbeamtet werden, richtig ?
Zitat von: 10481178 in 04.03.2026 19:49Eine Verbeamtung als Diplomjurstin oder mit einem Master im Wirtschaftsrecht ist generell nicht möglich. Nach § 8 Abs. 1 Satz 2 LBG gebührt dem Laufbahnbewerber der Vorrang. Das Juristenausbildungsgesetz sieht für Volljuristsen eine Verbeamtung vor.
In der Anlage 2 zu § 16 LVO werden zudem die Rechtswissenschaften nicht genannt, so dass auch eine Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Bereich besonderer Fachrichtung ausscheidet. Behörden die trotzdem verbeamten, machen dies rechtswidrig, was aber im Endeffekt keine Konsequenzen hat.

Die Zugangsmöglichkeiten sollen sich nach § 6 Abs. 4 LBG bald ändern können. Bislang haben die zuständigen Ressorts noch keinen Gebrauch von "Sonderregelungen" gemacht.

10481178

Zitat von: Gülhan in 04.03.2026 22:22Danke für deine Antwort. Nach 6 Absatz 4 LBG könnte ich mich aber entweder mit meinem 1. Staatsexamen oder mit meinem Master in Wirtschaftsrecht (akkreditiert) verbeamten lassen, oder?

Was genau meinst du mit der Änderung dieser Norm und wann ist eine Änderung zeitlich realistisch ?

Wird 1 Jahr Elternzeit eigentlich angerechnet? Wenn ja dann könnte man noch bis 43 Jahre verbeamtet werden, richtig ?

In der Gesetzesbegründung (LT-Drs. 18/12817) steht, dass das Beamtentum auch für Quereinsteiger geöffnet werden soll. Es bedarf aber der Umsetzung durch das Innenministerium. Hier sind keine Anzeichen erkennbar, dass da bald was kommt.

Ebenso ist dort beschrieben, dass der Vorbereitungsdienst in Kombination mit einer hauptberuflichen Tätigkeit den Quereinstieg ermöglichen soll. Auch hier seitens IM nichts.

Grundsätzlich führen Kindererziehungszeiten zu einer Erhöhung der Altersgrenze. Bei einem Kind bis zu drei Jahre. Dir als Juristin sollte der Blick ins Gesetz keine Schwierigkeiten bereiten, oder?

Aktuell würde ich nicht mit einer baldigen Verbeamtung rechnen.

Gülhan

Danke für alle Antworten, aber ich meine die richtige Antwort gefunden zu haben. Trotzdem Feedback gern gesehen.

In den gehobenen Dienst erfolgt der Zugang über 16 LVO. Anerkennung besondere Fachrichtung Anlage 2LVO NRW, Wirtschaftswissenschaften.

In den höheren Dienst erfolgt der Zugang über 27 LVO NRW über die ,,besondere Fachrichtung".

10481178

Ein wirtschaftsrechtliches Studium wird anhand des Curriculums zu bewerten sein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Fachrichtung Wirtschaftsrecht nicht den Wirtschaftswissenschaften zuzuordnen ist.

Nochmal § 8 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW schließt zum jetzigen Zeitpunkt eine Verbeamtung aus!

Ansonsten viel Erfolg!