Keinen Lohn am ersten Krankheitstag. Im beamtenbereich auch möglich?

Begonnen von Rheini, 05.03.2026 07:15

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Rheini

Derzeit kommt immer wieder die Forderung hoch, dass für den ersten Krankheitstag keinen Lohn gezahlt werden soll. Wäre dies bei den Beamten wg. der Alimentationspflicht des DH möglich?

MoinMoin


Organisator

Die Entgeltfortzahlung ist gesetzlich geregelt. Wenn man das Gesetz ändert, wäre auch eine Änderung im Umfang der Efo möglich.

Gleiches gilt für die Besoldung. Allerdings stelle ich mir das deutlich schwieriger vor, da der Beamte immer besoldet wird, auch im Krankheitsfall. Dazu kommt noch, dass die Besoldung nicht nur für den Beamten, sondern auch für seine Familie gedacht ist. Insoweit wäre eine Kürzung im Krankheitsfall kompliziert zu bewerkstelligen.

Nach meiner Meinung: keine Chance :)

FearOfTheDuck

Sehe es wie Organisator. Man würde damit indirekt das Alimentationsprinzip gefährden und wäre damit schnell im Grundgesetz unterwegs.

MoinMoin

Nun, wenn ein Beamter Dienstunfähig ist, dann bekommt er auch keine 100% mehr. Insofern wäre eine Kürzung auf 60% ab ersten Krankheitheitstag uU denkbar, sofern er dadurch nicht auf Bürgergeldniveau fällt.