Stufenlaufzeit bei Wechsel SuE zu VKA

Begonnen von eichhoernchen, 05.03.2026 11:08

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eichhoernchen

Hallo zusammen,

ich habe im letzten Jahr eine Teamleitungsposition (kommissarisch) übernommen, die nach TVÖD EG 11 eingruppiert ist. Ich war vorher im TVÖD SuE S14 und bekomme - da die Stelle noch kommissarisch ist - eine persönliche Zulage, die mein Bruttogehalt auf die EG 11 hebt. Meine Stufenlaufzeit im SuE (Stufe 4) läuft noch bis Oktober 2027. Wenn jetzt das Kommissariat beendet wird und ich fest die Leitung und die Eingruppierung nach EG 11 habe, würde dann - so wurde es mir seitens des Personalamtes mitgeteilt - die Stufenlaufzeit der Stufe 4 wieder von vorne starten. Da ich im letzten Jahr mehrfach die Rückmeldung bekommen habe, wie gut ich meinen Job mache, und dass ich mich als persönlichen und fachlich überaus qualifiziert, belastbar, etc. erwiesen habe (ich habe seit November auch die Teamleitung für ein zweites Team übernommen, deren Leitung längerfristig erkrankt ist).
frage ich mich nun, ob ich mit dem Personalamt verhandeln kann, dass meine Stufenlaufzeit aus dem SuE anerkannt wird, sodass ich nicht wieder von vorne starten muss? Weiß eine/r von euch, wie es sich hier rechtlich verhält? "Darf" die Stufenlaufzeit wirklich nicht übernommen werden?

Da der Sprung zwischen Stufe 4 und 5 schon relativ groß ist, würde ich ungerne fast 3 Jahre verwerfen...

Viele Grüße und danke für euren Input!

SozPädinJH

Versuchs, aber mach dir nicht allzu große Hoffnungen. Ich habe einen tollen Leitungskollegen, der hat sich in relativ "kurzer" Zeit von S8b über S12 und S15 bis zur S18 hochgearbeitet. Jedes Mal hat seine Stufenlaufzeit von Neuem angefangen, er ist immer noch in Stufe 3.
Auch ich habe schon mehrfach aufgrund von Hochgruppierungen wieder von neuem in der Stufe begonnen.

Unsere Kommune nutzt die Möglichkeit einer Hochstufung aufgrund von guten Leistungen leider nicht...

Johann

Im TVöD gibt es eine Protokollerklärung auf Seite 26:
ZitatProtokollerklärungen zu den Absätzen 4, 4a und 5:
1. 1Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden,
und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe
dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung
ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit
erfolgt.

Demnach wird dir zumindest die Zeit auf deine Stufenlaufzeit angerechnet, die du bereits kommissarisch als Teamgruppenleitung gearbeitet hast. Die Zeit, die du davor in der S14 verbracht hast, wird aber entfallen.

MaLa

Zitat von: Johann in 09.03.2026 17:51Im TVöD gibt es eine Protokollerklärung auf Seite 26:
Demnach wird dir zumindest die Zeit auf deine Stufenlaufzeit angerechnet, die du bereits kommissarisch als Teamgruppenleitung gearbeitet hast. Die Zeit, die du davor in der S14 verbracht hast, wird aber entfallen.

Hier auch noch aufpassen, wenn du erst bei der vorübergehenden Übertragung in die Stufe 4 gerutsch bist, kann es sein das du bei einer direkten Übertragung in die E11/3 kommst, mit Stufenbeginn zum Anfang der vorrübergehenden Übertragung

Johann

Zitat von: MaLa in 11.03.2026 08:23Hier auch noch aufpassen, wenn du erst bei der vorübergehenden Übertragung in die Stufe 4 gerutsch bist, kann es sein das du bei einer direkten Übertragung in die E11/3 kommst, mit Stufenbeginn zum Anfang der vorrübergehenden Übertragung
Genau. In dem Fall müsste man prüfen, ob man in Zusammenarbeit mit der Personalstelle Gestaltungsmöglichkeiten findet, die den Stufenerhalt ermöglichen. Es wäre bspw. denkbar, die vorübergehende Höhergruppierung zu beenden, den Mitarbeiter für einen gewissen Zeitraum seine ursprüngliche Tätigkeit ausführen zu lassen und ihm im Anschluss nicht nur vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten zu übertragen.

Der geforderte unmittelbare Anschluss ist nicht mehr gegeben, wenn der Mitarbeiter bspw. einen Monat lang in seiner ursprünglichen Tätigkeit arbeitet. Danach kann er höhergruppiert werden und behält seine Stufe. Nur die Stufenlaufzeit geht dann verloren.

Da muss man als Mitarbeiter allerdings Glück haben, dass die Personalstelle das Vorgehen unterstützt. Im Sinne des Beschäftigten wäre es, nur wer will seinen Kopf für diese kreative Auslegung hinhalten?