[TH] Besoldungsrunde 2025-2028 Thüringen

Begonnen von unnamed, 17.02.2026 06:24

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unnamed

Richtig, allerdings kann Sie dieses ja nicht enorm hoch ansetzen und wird auch nicht alles retten, genauso wie die mögliche Streichung der A6.

Ich denke, dass es prozentual in die Richtung von Schleswig-Holstein gehen könnte, allerdings ein wenig niedriger.

accipiter

Vor der Sommerpause - also für das Juniplenum - wurde ein GE von der FM angekündigt. Dann hat das Teil eine Drucksachennummer und jeder kann dies nachlesen. In dem o.a. MDR Beitrag hat die FM weiter angekündigt, dass es eine Nachzahlung auch für 2025 für alle gibt, wenn es nicht passen sollte. Und ja es passt für 2025 definitiv nicht. Des Weiteren ist den Ausf der FM in dem o.a. MDR Beitrag zu entnehmen, dass es auch für den Zeitraum 2020 bis 2024 nicht passt, da sie hier von einem hohen einstelligen Millionenbetrag als Nachzahlung gesprochen hat. Allerdings nur für die die geklagt haben. Da sprach sie von rund 1.000 Fällen.  Kann sich jeder selbst mit einem Taschenrechner ausrechnen was das im Saldo und Mittel ausmachen würde (sicher je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich). Der Rest schaut in die Röhre und das Land hat dementsprechend Geld gespart.

Das fiktive Partnereinkommen gibt es in TH bereits und heißt "Alimentativer Ergänzungszuschlag" = § 39a ThürBesG. Also keine Neuerfindung sondern schon seit 2024 Gesetz. Ob und wenn ja in welcher Ausgestaltung das zulässig ist, wird sicher im Laufe dieses Jahres vom BVerfG entschieden werden, da zu dieser Frage etliche Vorlagebeschlüsse von Verwaltungsgerichten in Karlsruhe liegen

Was die künftige Besoldungsentwicklung betrifft, lohnt es sich, die Ausführungen der FM aus SH nachzuhören.

Link
https://www.youtube.com/watch?v=NVM41tA73uo

Dort wird gut und halbwegs verständlich dargelegt, was die BVerfGE bedeutet und wie diese bspw im Kontext zu Tarifabschlüssen besoldungsrechtlich zu bewerten/einzuordnen ist. Dürfte in TH faktisch nicht anders laufen; es sei denn jeder interpretiert die BVerfGE je nach Haushaltslage für sich um, was dann aber zu neuen Klagen führen wird. Irgendwann kann man seine Ansprüche aus der Vergangenheit aufgrund der Dauer der Verfahren sicher noch vererben(die mit der Zeit immer weniger werden, da nach § 3 Abs. 6 ThürBesG eine Verzinsung - anders als im Tarifbereich - ausgeschlossen ist; gleiches gilt für einen Steuerschaden - Progression - entsprechend).

Meine Hoffnung ist, dass, nachdem allein in jüngster Vergangenheit die jw ThürBesG ab 2020 wohl verfassungswidrig waren/sind, mal ein Gesetz vorgelegt wird, aus dem klar und deutlich hervorgeht, dass es dieses mal passt und verfassungsgemäß ist. Wurde bei den letzten Gesetzen zwar auch behauptet; dem war aber nicht so. Letztlich ist das auch keine Sache die "politisch" zu entscheiden wäre sondern eine Rechtsfrage, als dass die verfassungsrechtlichen Alimentationsverpflichtungen des DH ggü seinen Beamten und Richtern eingehalten werden. Das Dienst- und Treueverhältnis ist ja keine Einbahnstraße. Die jeweiligen Wortbeiträge kann man sich dann in der Plenardebatte über das "Parlamentsfernsehen" anhören, wenn der GE eingebracht und behandelt wird. Bei den letzten Sitzungen zur Besoldungsthematik in den vergangenen Jahren waren die Reihen der Abg immer sehr ausgelichtet und die Wortbeiträge teilweise wenig wertschätzend.