[ST] Amtsangemessene Besoldung Sachsen-Anhalt

Begonnen von Max Guru, 12.03.2026 23:05

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Max Guru

Damit wir in Sachsen-Anhalt nicht ganz vergessen werden: gibt es hier irgendwelche Erkenntnisse hinsichtlich der Planungen zur Einführung der amtsangemessenen Besoldung in Sachsen-Anhalt?😁

Hefty

Zum Teil wird im neuen Gesetzentwurf des Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes darauf eingegangen. siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127783.0.html

ACDSee

In ST gab es auch eine Selbstbefassung im Ausschuss für Finanzen.
Diese ist hier dokumentiert: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/portal/vorgang/V-238153

Ergebnisse sind nicht zu erwarten.

Glaubt man dem Entwurf des "Landesbesoldungs- und -Versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028" sieht sich die Landesregierung gut aufgestellt.

Sie geht davon aus, nach Anhebung des ergänzenden Familienzuschlags von 350 Euro auf 600 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2026, die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) zum Gebot der Mindestbesolodung einzuhalten.

Aus diesem Grund erfolgt auch keine Anpassung des Familienzuschlages für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind für die Jahre 2026 bis 2028 (auch nicht um die verhandelten 2,8 bzw. 2,0 oder 1,0%). Nach dem Maßstab des Median-Äquivalenzeinkommens einer entsprechenden Familie ist der aktuelle Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind von monatlich 818,98 Euro auskömmlich.

Insofern könnte man statt von einer wirkungsgleichen Übertragung auch von einer Schlechterstellung sprechen.

Max Guru

Sehr erstaunlich:

1. Landesportal LSA vom 3.12.2015:

Das Ministerium der Finanzen wird den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Detail prüfen und analysieren. Dies wird aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht teilweise neu festgelegten komplexen Maßstäbe voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Frage, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen sich auf das Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt ergeben könnten, kann erst nach eingehender Prüfung beantwortet werden.

2. wenige Wochen später im Gesetzentwurf ...
Darüber hinaus wird der ergänzende Familienzuschlag von 350 Euro auf 600 Euro rückwirkend
zum 1. Januar 2026 erhöht, um die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) zum Gebot der Mindestbesol-
dung einzuhalten.


So lange hat also die Prüfung nicht gedauert und man weiß nun schon, dass jetzt alles verfassungsgemäß ist, wenn man nur den Familienzuschlag erhöht!?
Und das alles ohne öffentliche Diskussion und Beteiligung?
Übrigens: das Protokoll von der Sitzung des Finanzausschusses am 19.2.2026 ist immer noch nicht online ...

Hannes009

#4
Naja bisschen mehr als zehn Jahre 🤪

Tausch mal die 15 mit einer 25;)

Max Guru

Zitat von: Hannes009 in 18.03.2026 10:47Naja bisschen mehr als zehn Jahre 🤪

Tauach mal die 15 mit einer 25;)

Natürlich: sorry, vertippt  ;D

AIBVIRUS

Zitat von: Max Guru in 18.03.2026 10:45Übrigens: das Protokoll von der Sitzung des Finanzausschusses am 19.2.2026 ist immer noch nicht online ...

Nachtigall ick hör dir trapsen....

Zumindest in der Kurzfassung ist zu sehen, dass das Thema für erledigt erklärt wurde. Des ist typisch Richter im stillen Kämmerchen, der wohl auch dabei war.

1.
Verfassungsmäßigkeit der Besoldungsanordnung
Selbstbefassung Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ADrs. 8/FIN/254
Der Ausschuss für Finanzen nahm den Bericht des Ministeriums der Finanzen entgegen,führte eine Beratung durch und verständigte sich, das Thema für erledigt zu erklären.
Den Fraktionen bleibt es unbenommen, sich bei Bedarf im Rahmen der Selbstbefassung erneut an den Ausschuss für Finanzen zu wenden.

Max Guru

So schnell kann man das Thema als erledigt abhaken (denkt man jedenfalls offenbar)

AIBVIRUS

Ich habe mich nunmehr beraten und verständigt meine (Widerspruchs-) Verfahren trotz der transparenten und nachvollziehbaren Erledigungsberatungen weiter zu betreiben und ggf. zu klagen. Zudem ist der Richter nach der Wahl im September Geschichte, vielleicht zieht ja dann Anstand und Vernunft in den Magdeburger Editharing ein. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

kleri

Aus der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Landesbesoldungs und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028:

Nach den Vorgaben des BVerfG in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a. – Rdnr. 60) können die Begründung für die Fortschreibung der Besoldungshöhe und die Ermittlung und Abwägung der berücksichtigten und berücksichtigungsfähigen Bestimmungsfaktoren für den verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der Anpassung der Besoldung nunmehr auch nachträglich in einem Gerichtsverfahren offengelegt werden.
Nach den Ausführungen des BVerfG beziehen sich die aus der Verfassung ergebenden Anforderungen an die methodisch sachgerechte Bestimmung der Besoldung nicht auf das Verfahren der Gesetzgebung, sondern auf dessen Ergebnisse. Das Grundgesetz stelle in den Art. 76 ff. Grundgesetz Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren auf, die auch die Transparenz der Entscheidungen des Gesetzgebers sichern. Es schreibe jedoch im Grundsatz nicht vor, was, wie und wann genau im Gesetzgebungsverfahren zu begründen und berechnen ist.


Es reicht also zunächst aus, zu behaupten, die aA wäre gewährleistet. Was ein Gericht dann in Zukunft feststellt ist dann das Problem einer nachfolgenden Regierung. Mit der vorangegangenen Gesetzgebung hat man sich noch die Mühe gemacht und dargelegt, dass die Alimentation nun den Anforderungen des BVerfG genügt (wenn auch nur durch fiktives Partnereinkommen).

PolareuD

Es ist schon dreist wie sich ST hier herausfindet. Die Gestaltungsdirektive wird damit quasi an die Verwaltungsgerichtsbarkeit delegiert. Und im Gerichtsverfahren wird dann einfach blockiert, wie man im Bund sehen kann. Das BVA sieht sich nicht in der Pflicht entsprechende Berechnungen gemäß Beschluss des BVerfG vom 17.09.25 zu liefern. Effektiver Rechtsschutz ausgehebelt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Malkav

Zitat von: PolareuD in 20.03.2026 11:58Es ist schon dreist wie sich ST hier herausfindet.

Also ich bin hier auch sehr irritiert über das Verhalten der Landesregierung.

Und wenn der Landtag das wirklich mit sich machen lassen sollte, darf er sich nicht wundern, wenn er von rechtsextremer Seite als "Laberbude" verunglimpft wird. Jedem Parlamentarier, der/die auch die regierungstragenden Fraktionen als etwas anderes als die "Reservebank der Regierung" sieht, muss doch da die Hutschnur platzen.

Der oben zitierte Absatz aus dem Regierungsentwurf ist nach meinem Dafürhalten eine offene Missachtung der ersten Gewalt (Legislative) durch die zweite Gewalt (Exekutive).

Unabhängig davon wie stellt sich die Landesregierung das Verfahren denn nun vor?

  • Justizwachtmeister mit A 6 (formale Bildungsvoraussetzung = Hauptschulabschluss und Einführungsdienst) liest das Besoldungsanpassungsgesetz für das Jahr 2026
  • Unser JWM findet keine Begründung im Gesetzgebungsverfahren, weil es schlicht keine gibt.
  • Unser JWM ist als Beamter nun selbstständig in der Lage zu prüfen, ob die Zahlenwerte mit Artikel 33 GG vereinbar sind
  • Unser JWM findet seinen Sold nach vorgenommener Prüfung zu gering und legt deshalb haushaltsnah im Dezember 2026 Widerspruch ein
  • Die Besoldungsstelle bügelt diesen 2027 mit der Begründung ab, dass die gezahlten Beträge dem Besoldungsgesetz entsprechen, was dem JWM ja auch schon klar war und nicht der inhaltliche Gegenstand des Widerspruchs
  • Unser JWM erhebt nun 2027 Klage und darf erstmal über 500,00 EUR Gerichtskostenvorschuss zahlen
  • Im Gerichtsverfahren im Jahr 2028 kommt der Prinz ein strahlender Rüstung in Form des Finanzministeriums und liefert (erstmalig !!!) eine Begründung/Berechnung der Zahlenwerte

Sorry aber mit dem Vorgehen der Landesregierung LSA wird das Verfahren noch viel mehr zur Farce als eh schon immer war/ist. Ohne Gesetzesbegründung hat man als individueller Beamter keinen formalen Anhaltspunkt, um die Erfolgsaussichten einer Klage abzuschätzen. Uns hier im Forum ist wohl weit überwiegend klar, dass das gesamte Geschwafel im Entwurf Bullshit ist, aber woher soll das ein gewerkschaftlich unorganisierter Bezirksförster oder Grundschullehrer wissen?

ACDSee

Der Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028) ist inzwischen auch auf den Seiten des Landtags von Sachsen-Anhalt zu finden.

Vorgangslink: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/portal/vorgang/V-240112

Conan

Dieser Gesetzentwurf missachtet in eklatanter Weise die aktuelle Rechtssprechung des BVG zur amtsangemessenen Alimentierung. Von der Landesregierung in Gestalt des Ministeriums der Finanzen kann man nichts besseres erwarten.
Jetzt auch noch eine Begründung zu finden, dass es keiner näheren Berechnung (zur Anpassung des ergänzenden Familienzuschlages und Wahrung des Abstandes zur Mindestbesoldung) ergo somit keiner nachvollziehbaren Begründung mehr Bedarf, ist schon sehr dreist.

Also Jeder kann anhand der Daten des Mediannettoäquivalenzeinkommens mit seiner eigenen Besoldung es nachrechnen, wobei der neueste Wert für das Jahr 2025 noch nicht verfügbar ist. Das Ministerium der Finanzen weiß genau, dass die amtsangemessene Alimentierung schon seit Jahren nicht gewährleistet ist, egal ob man die alte Methode (Abstand zum Bürgergeldhaushalt) oder nun noch besser das Mediannettoäquivalenzeinkommen herangezogen wird. Das Zauberwort ist hierbei die Einführung des ergänzenden Familienzuschlages und Unterstellung eines fiktiven Partnereinkommens bei verheiraten Beamtenhaushalten.

Habe mal selbst für die Jahre 2015 bis 2024 mit dem entsprechenden 80 % des Mediannettoäquivalenzeinkommmens für eine vierköpfige Beamtenfamilie nachgerechnet. Bis zur Besoldungsgruppe A9 wurde die Mindestbesoldung nicht erreicht. Also klar verfassungswidrig ohne dass es noch das heranziehen weiterer Parameter bedarf.
Den Mut zur Klage gegen den Dienstherrn haben leider die wenigsten Beamten. Wie es richtig gemacht wird zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein. Hier hatte der DBB Musterklagen zur aA eingereicht und vom Verwaltungsgericht SH Recht bezüglich der Verfassungswidrig der Besoldungsordnung A und teils R bekommen und es gipfelte als Vorlagebeschluss vor dem BVG. Die Finanzministerin hat darauf mit einem Vorschlag der rückwirkendenden Anpassung der Besoldung für 2025 und ab Januar 2026 reagiert.

Unser Land. Still ruht der See.  >:(
Man setzt darauf, dass der Beamte klagt. Ich habe mich entschieden nach meinen eingelegten Widerspruch 2024 demnächst Klage zu erheben, obwohl ich einer der wenigen vom ergänzenden Familienzuschlag derzeit profitiere.
Streng genommen müssten alle Beamten in ihren Besoldungen wegen dem Abstandsgebot deutlich angehoben werden. Wie gesagt vermeidet das Ministerium der Finanzen die Offenlegung seiner Berechnungen zur aA. Bin ja mal gespannt, ob die Abgeordneten hier diesmal nachhaken. Habe da wenig Hoffnung. Vom DBB ist gar nichts zu erwarten. Eher vom Richterbund ist etwas Gegenwind bei der anstehenden Anhörung zu erwarten.
Traurig  :( , was der Dienstherr uns zumutet. Genug ist Genug.  >:(